Was müssen Sie vor der Abreise zum Auslandsstudium oder -praktikum unbedingt noch erledigen?
Inhaltsverzeichnis
Beurlaubung
Sie können sich unter bestimmten Voraussetzungen beurlauben lassen, sollten sich aber vorher über die Modalitäten informieren! Wenn Sie für mindestens 3 Monate zu einem studienrelevanten Auslandsaufenthalt verreisen, können Sie sich ggf. auch das Semesterticket vom AStA erstatten lassen. Weiterführende Informationen finden Sie unter Beurlaubung für einen Auslandsaufenthalt.
Planung der Kursanerkennung
Die Anerkennung kann erst nach Ihrer Rückkehr erfolgen, aber Sie sollten sich schon in der Planungsphase bei Ihrer Studienfachberatung erkundigen, welche Kurse Ihnen unter welchen Bedingungen angerechnet werden können - siehe dazu auch Anerkennung und Anrechnung. Und Sie können - unabhängig von der Anerkennung - an der Gasthochschule auch Kurse belegen, die hier so nicht angeboten werden, für Ihr Studium bzw. Ihren Berufswunsch aber relevant sind.
Visum
Brauchen Sie ein Visum? Das hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit und Ihrem Zielland ab – vor allem außerhalb der EU! - und natürlich auch vom Aufenthaltszweck: wer zum Studium, Praktikum o.ä. ins Ausland geht, kann nicht als Tourist/in einreisen. Erkundigen Sie sich rechtzeitig (!) bei der Botschaft Ihres Ziellandes nach den Visumsanforderungen - die Adresse finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amts. Sie sollten in jedem Fall nicht ohne entsprechendes Visum ins Gastland einreisen! Eine Änderung des Visumsstatus am Hochschulort ist in den meisten Ländern nicht möglich oder sehr teuer. Es liegt ausschließlich in Ihrer Verantwortung, rechtzeitig das nötige Visum zu beantragen!
Hinweis für UK: Mit dem Brexit haben sich die Visumsbestimmungen für EU-Studierende grundlegend geändert. Der Zweck Ihres Aufenthalts (Studium? Sprachkurs?) ist dabei genauso entscheidend wie die Dauer Ihres Aufenthalts (bis zu 6 Monate oder länger?). Unter "Check if you need a UK visa" können Sie mit einem Klick auf "Start now" die genauen Anforderungen herausfinden. Wichtig: für studentische Praktika gelten andere Regeln: diese Visa heißen heißen Temporary Worker Visa https://www.gov.uk/tier-5-temporary-worker-charity-worker-visa/overview
Auslandskrankenversicherung
Unabhängig davon, ob die Zielhochschule eine Krankenversicherung vorschreibt oder nicht, sollten Sie auf jeden Fall für ausreichenden Versicherungsschutz sorgen. Gesetzliche Krankenversicherungen gelten in der Regel außerhalb Europas nicht. In jedem Fall sollten Sie eine englischsprachige Bestätigung der Leistungen Ihrer Auslandskrankenversicherung mitnehmen. Genauere Informationen finden Sie unter Versicherungen für einen Auslandsaufenthalt.
Unterbringung an der Gasthochschule
In der Regel kann die Zielhochschule Ihnen Informationen über Wohnheime, Gastfamilien und private Unterkünfte anbieten. Weitere Informationen finden Sie im Internet oder in Erfahrungsberichten von ehemaligen Austauschstudierenden, die oft Informationen zur Unterkunft und z.B. auch den monatlichen Lebensunterhaltskosten enthalten. Solche Berichte erhalten Sie z.B. von den jeweiligen Erasmus-Fachkoordinator*innen (vgl. Austauschoptionen) oder - bei den fächerübergreifenden Hochschulartnerschaften - von aussereuropa@international.uni-mainz.de.
Hinweis: Gerade in Großstädten mit viel Konkurrenz auf dem Wohnungsmarkt ist eine frühzeitige Bewerbung um einen Wohnheimplatz und die Einhaltung der Bewerbungsfristen wichtig. Selbst wenn Wohnheimmieten an ausländischen Hochschulen im Gegensatz zu Deutschland in der Regel nicht subventioniert sind, sind sie meist die beste Art, Leute kennenzulernen und sich einzugewöhnen. Ggf. ersparen Sie sich auch eine längere Anfahrt zum Campus oder sogar die Anschaffung eines Autos.