Informationen
- Fremdsprachenkenntnisse
- Hochschulzugangsberechtigung
- Für welches Fachsemester muss ich mich bewerben?
- Bewerbung für zulassungsbeschränktes höheres Fachsemester
- Prüfungsanspruch
- Anzahl der Bewerbungen
- Bewerbung während eines Dienstes/ während Pflege- und Betreuungszeiten
- Studienkonten, Studiengebühren und Studienbeiträge
- Bescheidversand
Fremdsprachenkenntnisse
In einigen Fächern ist es erforderlich, dass Sie bereits zum Studienbeginn über Fremdsprachenkenntnisse verfügen.
Diese Voraussetzungen können Sie den jeweiligen Studiensteckbriefen entnehmen.
Hochschulzugangsberechtigung
Bitte beachten Sie, dass in Rheinland-Pfalz die Fachhochschulreife (sog. Fachabitur) nicht zum Studium an der Universität berechtigt.
Wenn Sie nicht über die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung verfügen, prüfen Sie bitte unter "BewerberInnen ohne Abitur", ob in Ihrem Fall eine Ausnahme zutrifft.
Wenn Sie keine Hochschulzugangsberechtigung für den gewünschten Studiengang besitzen, ist eine Bewerbung nicht sinnvoll.
Für welches Fachsemester muss ich mich bewerben?
Wenn Sie noch keine Studien- und Prüfungsleistungen erbracht haben, die Ihnen für den gewünschten Studiengang anerkannt werden können (z.B. Studienanfänger), bewerben Sie sich für das erste Fachsemester.
Ausnahme: Wenn Sie für den selben Studiengang (hinsichtlich des Studienfaches oder der Studienfächer sowie des Abschlussziels identischen Studiengans) bereits eingeschrieben waren, bewerben Sie sich auf das nächstfolgende Fachsemester.
Wenn Sie aufgrund bereits erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen in ein höheres Fachsemester eingestuft werden oder werden können, bewerben Sie sich bitte auf das entsprechende Fachsemester.
Sofern Sie bereits in einem fachlich verwandten Studienfach oder Studiengang eingeschrieben waren, müssen Sie einen Bescheid über Fachsemestereinstufung einreichen. Sie können nur für dasjenige Fachsemester eingeschrieben werden, für das Sie eine Zulassung erhalten haben und auch eine Fachsemestereinstufung vorlegen können (Ausnahme: identischer Studiengang, s.o.).
Die Entscheidung über die Einstufung trifft die Studienfachberatung, die für Anerkennung zuständige Stelle im Fachbereich des gewünschten Studienganges; häufig ist dies die Studienfachberatung. Bitte reichen Sie die Fachsemestereinstufung des Faches zusammen mit Ihrem ausgedruckten Online-Antrag ein. Wenn Ihre Fachsemestereinstufung zur Bewerbungsfrist noch nicht vorliegt, weil Sie z.B. im laufenden Semester noch anerkennungsfähige Studien- und Prüfungsleistungen erbringen, können Sie die Bescheinigung bis zur Einschreibung nachreichen. Bitte reichen Sie keine einzelnen Leistungsnachweise beim Studierendenservice ein.
Bewerbung für zulassungsbeschränktes höheres Fachsemester
Die Information, ob ein Studiengang auch in höheren Fachsemestern zulassungsbeschränkt ist, können Sie dem jeweiligen Studiensteckbrief entnehmen.
Bewerbungsverfahren
Unabhängig davon, ob Sie von einer anderen Hochschule an die JGU wechseln und/oder in ein fachlich verwandtes Fach einsteigen wollen, bewerben Sie sich über das Bewerbungsportal der JGU.
Für eine Bewerbung zum Wintersemester muss die Bewerbung bis zum 15. Juli, für eine Bewerbung zum Sommersemester bis zum 15. Januar erfolgt sein.
Auswahlverfahren für höhere zulassungsbeschränkte Fachsemester
In diesen Fächern können nur Studienplätze vergeben werden, die frei geworden sind, z.B. weil Studierende an eine andere Hochschule wechseln oder das Studium abbrechen.
Da bei der Berechnung der Studienplatzkapazitäten eine gewisse ‚Schwundquote‘ bereits berücksichtigt wird, stehen in Studiengängen, die im höheren Fachsemester zulassungsbeschränkt sind, häufig keine oder nur sehr wenige Studienplätze zur Verfügung. Um festzustellen, ob Studienplätze frei sind, muss abgewartet werden, wieviele Studierende sich zurückmelden. Deswegen kann das Auswahlverfahren erst nach der Exmatrikulationsfrist (31.3. für das SoSe, 30.9. für das WS) durchgeführt werden.
Wenn Studienplätze zu vergeben sind, werden die Plätze in grundständigen Studiengängen in der Regel nach der Note der Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel Abiturnote) vergeben.
In den bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen Medizin und Zahnmedizin, in denen der erste Abschnitt der ärztlichen Prüfung bzw. die Zahnärztliche Vorprüfung abgelegt werden muss, erfolgt die Platzvergabe ab dem 2. klinischen Fachsemester nach der Note dieser Zwischenprüfung.
Alle Bewerberinnen und Bewerber werden - ob Fachwechsler/innen, Hochschulortwechsler/innen oder Quereinsteiger/innen - gleichberechtigt am Verfahren beteiligt.
Bescheid
Wenn Sie für einen Studienplatz zugelassen werden konnten, erhalten Sie einen Zulassungsbescheid, andernfalls eine Ablehnung:
- Studienbeginn zum Wintersemester: Mitte Oktober
- Studienbeginn zum Sommersemester: Mitte April
Prüfungsanspruch
Eine Einschreibung für einen Studiengang ist nicht möglich, wenn kein Prüfungsanspruch mehr im gewünschten Studiengang besteht, weil Sie bereits Prüfungsleistungen endgültig nicht bestanden haben oder weil Sie in Bachelor- oder Masterstudiengängen prüfungsrelevante Studienleistungen endgültig nicht bestanden haben.
Das kann der Fall sein bei Prüfungs- und Studienleistungen, die an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland endgültig nicht bestanden wurden im angestrebten Studiengang oder in denselben Fächern, aber einem anderen Studiengang oder in denselben Modulen eines anderen Studiengangs.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie noch über einen Prüfungsanspruch im gewünschten Studiengang verfügen, wenden Sie sich bitte an das zuständige Studienfachberatung an der JGU.
Bei der Bewerbung für die Studiengänge Medizin, Pharmazie und Rechtswissenschaft muss eine Unbedenklichkeitserklärung eingereicht werden (siehe Steckbriefe). Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der bisherigen Hochschule muss im Laufe des ersten Semesters nachgereicht werden.
Anzahl der Bewerbungen
Zulassungsbeschränkte Studiengänge
An der JGU können Sie sich für maximal drei zulassungsbeschränkte Studiengänge bewerben. Bewerberinnen und Bewerber geben drei gleichrangige Bewerbungen ab. Im Hauptverfahren wird über alle gültigen abgegebenen Studienwünsche (nicht mehr nur wie bislang über den ersten Studienwunsch) entschieden. Zulassungen, Teilzulassungen oder Ablehnungen werden ausgesprochen.
Im Fall einer Zulassung/Teilzulassung und Nichtannahme wird die betreffende Bewerbung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Im Fall einer Zulassung/Teilzulassung und Annahme werden die übrigen Bewerbungen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Am Nachrückverfahren nimmt teil, wer im Hauptverfahren noch kein Zulassungsangebot (bzw. Teilzulassungsangebot) erhalten oder noch kein Zulassungsangebot (bzw. Teilzulassungsangebot) angenommen hat.
Eine Teilzulassung erhalten Sie, wenn Sie (in Mehr-Fach-Studiengängen) nicht für alle Fächer Ihrer Fächerkombination einen Platz erhalten konnten; Sie haben dann die Möglichkeit, innerhalb einer bestimmten, im Zulassungsbescheid genannten Frist ein zulassungsfreies "Ersatzfach" zu benennen. Eine Teilzulassung muss angenommen (und mit einer zulassungsfreien Alternative ergänzt) werden, damit die entsprechende Bewerbung am Nachrückverfahren für das nicht erhaltene Fach teilnehmen kann; mit der Annahme der Teilzulassung scheiden die übrigen Bewerbungen aus dem Zulassungsverfahren aus. Die Nichtannahme der Teilzulassung führt zum vollständigen Ausschluss der betreffenden Bewerbung vom weiteren Verfahren.
Eine parallele Bewerbung für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge bei hochschulstart.de ist selbstverständlich möglich.
Zulassungsfreie Studiengänge
In zulassungsfreien Studiengängen geben Sie eine Bewerbung für den von Ihnen gewünschten Studiengang ab.
Doppelstudium
Sie können sich für einen zulassungsbeschränkten und einen zulassungsfreien Studiengang oder für zwei zulassungsfreie Studiengänge bewerben, wenn Sie bereits in Deutschland studiert haben und für ein Doppelstudium, d.h. zwei komplette Studiengänge eingeschrieben werden möchten.
Wenn Sie bereits an der JGU Mainz für ein Studium eingeschrieben sind, bewerben Sie sich online für den weiteren Studiengang. Wenn Sie noch nicht an der JGU Mainz für ein Studium eingeschrieben sind, bewerben Sie sich sowohl für den ersten Studiengang (zulassungsbeschränkt oder zulassungsfrei) als auch für den weiteren Studiengang (nur zulassungsfreie Studiengänge) online. Bitte machen Sie auf dem ausgedruckten Zulassungsantrag für den weiteren Studiengang handschriftlich kenntlich, dass es sich um einen Antrag auf Doppelstudium handelt.
Internationale Studienbewerberinnen/-bewerber
Personen, die über die "Ausländerquote" zugelassen werden, können zwei Studiengänge beantragen – einen ersten und einen zweiten Studienwunsch.
Bewerbung während eines Dienstes/ während Pflege- und Betreuungszeiten
Wenn Sie einen Dienst (wie z.B. den Freiwilligendienst, das Freiwillige Soziale oder Ökologische Jahr) absolvieren, ein Kind unter 18 Jahren oder einen pflegebedürftigen Angehörigen betreuen, können Sie sich auch während dieser Zeiten für einen Studienplatz in einem zulassungsbeschränkten Fach bewerben. Wenn Sie einen Studienplatz erhalten, brauchen Sie diesen nicht anzunehmen. Bei einer Wiederbewerbung bis spätestens zum zweiten Bewerbungszeitraum nach Ende der Dienstzeit bzw. Pflege- oder Betreuungszeit haben Sie Anspruch darauf, im betreffenden zulassungsbeschränkten Fach zugelassen zu werden. Bitte bewahren Sie zu diesem Zweck Ihren erhaltenen Zulassungsbescheid auf und reichen diesen bei Ihrer neuerlichen Bewerbung mit ein!
Studienkonten, Studiengebühren und Studienbeiträge
Nähere Informationen zum Thema Studienkonten erhalten Sie hier.
Bescheidversand
Bescheide für Bildungsinländer werden nicht mehr postalisch versandt, sondern ausschließlich in Ihrem Benutzerkonto im Bewerbungsportal der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (www.jogustine.uni-mainz.de) bereitgestellt. Sie erhalten eine E-Mail-Benachrichtigung an die in Ihrem Benutzerkonto hinterlegte E-Mail-Adresse, sobald die Bescheide verfügbar sind.
In zulassungsbeschränkten Studiengänge werden die Bescheide
- nach dem Hauptverfahren in der Regel Anfang August (für das Wintersemester) und Anfang Februar (für das Sommersemester) und
- nach dem ersten Nachrückverfahren in der Regel Anfang September (für das Wintersemester) und Anfang März
online bereitgestellt.
In zulassungsfreien Studiengängen werden die Bescheide kontinuierlich nach Eingang der Anträge auf Zulassung online bereitgestellt.