Für manche Studiengänge gibt es mehr Bewerber*innen als Studienplätze. Diese Studiengänge sind zulassungsbeschränkt. Wie Sie sich als internationale*r Bewerber*in für einen zulassungsbeschränkten Studiengang mit nur einem Fach (Bachelor of Science, Staatsexamen) bewerben, erfahren Sie hier.
Wintersemester: Mitte Mai bis 15. Juli
Sommersemester: Mitte November bis 15. Januar
Lesen Sie im Studiensteckbrief Ihres Wunschfaches nach, welche Zulassungsbedingungen Sie erfüllen müssen.
Folgende Auswahlverfahren gibt es:
- Studiengänge mit einem Numerus Clausus (NC): Die Plätze werden absteigend an diejenigen mit den besten Verfahrensnoten vergeben, bis keine Plätze mehr vorhanden sind
- Studiengänge mit Eignungsprüfung: Sie müssen vor Ihrer Bewerbung eine Eignungsprüfung bestehen.
Sie können sich pro Semester für maximal zwei zulassungsbeschränkte Studiengänge bewerben. Nachdem die Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge abgelaufen ist, können Sie sich für einen weiteren zulassungsfreien Studiengang bewerben.
Ihre Bewerbung starten Sie über unsere Bewerbungsplattform JOGU-StINe.
Geschafft! Sie haben sich nun an der JGU für ein Studium beworben. Im Moment müssen Sie noch keine Unterlagen postalisch bei uns einreichen. Ihre elektronische Bewerbung reicht uns vorerst.
Nun heißt es abwarten, während wir Ihre Bewerbung bearbeiten. Bitte haben Sie Geduld und sehen Sie vorerst von Rückfragen zum Bearbeitungsstand ab.
Ist Ihre Bewerbung erfolgreich, laden wir Ihnen auf JOGU-StINe einen Zulassungsbescheid hoch.
Im Zulassungsbescheid finden Sie die Bankverbindung sowie weitere Details zur Überweisung des Semesterbeitrags, den jede*r Bewerber*in zur Studienplatzannahme zahlen muss. Lesen Sie im Zulassungsbescheid außerdem nach, welche Unterlagen Sie bis wann bei uns einreichen müssen, um sich zu immatrikulieren.
Beachten Sie bitte, dass es einige Zeit in Anspruch nehmen kann, folgende Unterlagen zu besorgen:
- Elektronische Meldung einer gesetzlichen Krankenkasse zu Ihrem Krankenversicherungsstatus
Bei einem Hochschulwechsel innerhalb Deutschlands:
- Exmatrikulationsbescheinigung der Hochschule in Deutschland, an der Sie bisher studiert haben
- ggf. Fachsemestereinstufung der JGU
- ggf. Unbedenklichkeitsbescheinigung, die bestätigt, dass Sie noch einen Prüfungsanspruch im entsprechenden Studienfach besitzen
Welche weiteren Unterlagen wir benötigen und in welcher Form, finden Sie in Ihrem Zulassungsbescheid.
Nach Ihrer erfolgreichen Immatrikulation sind Sie Studierende*r an der JGU! Als Studierender erhalten Sie nun:
- Ihren Zugang zur Freischaltung Ihres studentischen Accounts (E-Mail etc.)
- Ihr Semesterticket
- Ihren Studierendenausweis in der App der JGU
- Ihre Semesterunterlagen, hochgeladen auf JOGU-StINe
- TAN-Liste zur Anmeldung für Lehrveranstaltungen und Prüfungen
Ihr Studium kann jetzt beginnen!
Bei Fragen zur Bewerbung mit internationalen Zeugnissen wenden Sie sich an:
Bei technischen Problemen mit Ihrem JOGU-StINe Account wenden Sie sich an: