Zulassungsbescheid

Welche Informationen enthält der Zulassungsbescheid?

Mit dem Zulassungsbescheid erhalten Sie eine Reihe von Informationen, die für die Immatrikulation und das Studium an der Universität Mainz wichtig sind. Das können z.B. folgende Informationen und Voraussetzungen sein:

  • Für welches Studienfach bzw. für welche Studienfächer und für welchen Abschluss die Universität Mainz Sie zulässt.
  • Wenn Sie bestimmte Bedingungen bis zur Immatrikulation erfüllen müssen, werden Ihnen diese Bedingungen genannt, z.B. das Bestehen einer bestimmten Prüfung (DSH, Aufnahmeprüfung des Studienkollegs oder des Fremdsprachenzentrums, Feststellungsprüfung, aber auch die Festlegung einer bestimmten Durchschnittsnote, die bei diesen Prüfungen erreicht werden muss.
  • Wann und wo Sie diese Prüfungen ablegen müssen bzw. wie und unter welchen Bedingungen Sie sich von den Prüfungen befreien lassen können, sofern eine Befreiung möglich ist (DSH-Äquivalente, Befreiungsbescheinigung des Fremdsprachenzentrums, Studienkolleg).
  • Welche Unterlagen Sie für die jeweilige Prüfung mitbringen und vorlegen müssen.
  • Wie hoch die für das entsprechende Semester geltenden studentischen Sozialbeiträge sind und auf welches Konto sie eingezahlt werden müssen.
  • Wo und wann die Immatrikulation stattfindet und welche Unterlagen Sie mitbringen und vorlegen müssen.
  • Welche Informations- und Beratungsangebote zum Studienstart es gibt.
Wann wird der Zulassungsbescheid versandt?

Das hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Welchen Studiengang möchten Sie studieren?
  • Für welches Fachsemester bewerben Sie sich?
  • Wie viele Zulassungsanträge ausländischer Studienbewerber gehen insgesamt bei der Universität Mainz ein?

Da der Zeitraum zwischen Antragstellung und Zulassungsbescheid mehrere Monate betragen kann, sollten Sie sicherstellen, dass die Universität Mainz während dieses ganzen Zeitraumes eine aktuelle Postadresse von Ihnen hat. Wenn der Zulassungsbescheid nicht rechtzeitig zugestellt werden kann, kann der Studienplatz verfallen.

Beispiele:

  • Ist der Studiengang zulassungsbeschränkt, kann über Ihren Antrag erst entschieden werden, wenn alle für dieses Fach vorliegenden Anträge bearbeitet wurden, da die Auswahl nach der Durchschnittsnote Ihrer Hochschulzugangsberechtigung getroffen wird.
  • Zulassungsbescheide für höhere Fachsemester, die zulassungsbeschränkt sind, werden erst unmittelbar zu Vorlesungsbeginn versandt, da die Rückmeldung abgewartet werden muss.