In zulassungsbeschränkten Studiengängen ist die Anzahl an Studienplätzen, die zur Verfügung stehen, festgelegt. In der Regel gibt es mehr Studienbewerber/innen als Studienplätze. Deswegen wird ein besonderes Auswahlverfahren durchgeführt, das sich in der Regel nach der Note der Hochschulzugangsberechtigung richtet. Es stehen 5 % der Studienplätze für ausländische Studienbewerber/innen zur Verfügung. Es gibt Fächer, die bundesweit zulassungsbeschränkt sind, und solche, die an der Universität Mainz (universitätsintern) zulassungsbeschränkt sind.
Ein Studiengang setzt sich aus dem Fach bzw. den Fächern und einem bestimmten Abschluss (z.B. Bachelor) zusammen. Ein Studiengang ist zulassungsbeschränkt, wenn auch nur ein Fach von den gewählten Fächern zulassungsbeschränkt ist. In einem zulassungsbeschränkten Fach kann die Zulassung nur ausgesprochen werden, wenn die Grenznote(n) erreicht wurde.
Besondere "Wartezeit-" oder "Härtefall"-Regelungen, wie sie im Zulassungsverfahren für deutsche Bewerber/innen vorgesehen sind, bestehen im Ausländerzulassungsverfahren nur für Ausländer mit deutschem Abitur und Ausländer mit einer Staatsangehörigkeit eines der EU-Länder.
Wie bewerbe ich mich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang?
Sie bewerben sich mit den üblichen Bewerbungsformularen und Bescheinigungen. Die Stabsstelle Zulassung International führt ein Auswahlverfahren durch. Dabei werden die Studienplätze, die im jeweiligen Studienfach zur Verfügung stehen, nach Note vergeben (Numerus clausus = NC). Die NC-Werte des letzten Semesters können Ihnen einen Anhaltspunkt über die Höhe des zu erwartenden NC für das kommende Verfahren geben. Sie können im Bewerbungsformular eine Alternative zu dem von Ihnen gewünschten zulassungsbeschränkten Studiengang angeben. Diese Alternative sollte ein zulassungsfreier Studiengang sein, um Ihre Zulasssungschancen zu erhöhen. Ein Studiengang im Zwei-Fach-Bachelor oder im Bachelor of Education ist zulassungsfrei, wenn keines der gewählten Studienfächer zulassungsbeschränkt ist.
Eine Bewerbung für ein zulassungsbeschränktes höheres Fachsemester ist nur möglich, wenn der Bescheid über die Anrechnung von Studienzeiten und Prüfungsleistungen bei der Abgabe des Antrags auf Zulassung eingereicht wird.
Studienplätze können in zulassungsbeschränkten höheren Fachsemestern nur vergeben werden, wenn Plätze frei geworden sind, d.h. wenn sich weniger Studierende der Universität Mainz zurückgemeldet haben, als Plätze für das entsprechende Fachsemester des Studienfachs ausgewiesen sind. Die Bescheidung über Zulassung oder Ablehnung wird erst unmittelbar zu Vorlesungsbeginn versandt, da die Rückmeldung abgewartet werden muss.
Eine andere Möglichkeit in zulassungsbeschränkten höheren Fächern einen Platz zu erhalten, besteht durch Studienplatztausch von einer deutschen Universität zur anderen deutschen Universität. Dabei müssen Studiengang und Fachsemester übereinstimmen, sonst kann kein Tausch stattfinden. Die Nationalität der Tauschenden spielt dabei keine Rolle.
Die Inaussichtstellung eines Studienplatzes in einem zulassungsbeschränkten Fachsemester nach Besuch des vorbereitenden Deutschkurses im Internationalen Studien- und Sprachenkolleg (ehemals Fremdsprachenzentrum) der Universität Mainz ist nicht möglich.