In zulassungsbeschränkten Studiengängen ist eine Quote von maximal 3% der zu verteilenden Studienplätze in einem Studiengang für Zweitstudienbewerber/innen vorgesehen. Für Studiengänge mit Eignungsprüfung müssen Sie sich zusätzlich fristgerecht beim Fachbereich für die Prüfung anmelden (die entsprechenden Fristen finden Sie hier).
Übersicht
Auswahlverfahren
Auswahlkriterien sind unter anderem die Note des ersten Hochschulabschlusses und die Begründung für die Notwendigkeit eines Zweitstudiums. Sie müssen also in jedem Fall zusätzlich zu den üblichen Bewerbungsunterlagen eine (formlose) schriftliche Begründung für den Zweitstudienwunsch abgeben! Bitte fügen Sie geeignete Unterlagen bei, die Ihre jeweilige Begründung stützen und belegen.
Die für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge (Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie) zuständige Stiftung für Hochschulzulassung, hochschulstart.de, verfährt ebenso wie das Referat Bewerbung und Zulassung im Studierendenservice der JGU nach den unten aufgeführten Regelungen. Da je nach Begründung entsprechende Bescheinigungen bzw. Gutachten für die Bewerbung erforderlich sind, empfehlen wir, frühzeitig mit der Zusammenstellung der Bewerbungsunterlagen zu beginnen.
Entscheidungskriterien
Sofern mehr Bewerbungen für einen Studienplatz vorliegen als Plätze in dieser Quote vorhanden sind, wird die Rangfolge der Bewerber/innen durch eine Messzahl bestimmt, die nach dem Ergebnis der Abschlussprüfung des Erststudiums und dem Grad der Bedeutung der Gründe für das Zweitstudium gebildet wird.
- Für das Ergebnis der Abschlussprüfung des Erststudiums werden folgende Punktzahlen vergeben:
"ausgezeichnet" und "sehr gut": 4 Punkte
"gut" und "voll befriedigend": 3 Punkte
"befriedigend": 2 Punkte
"ausreichend": 1 Punkt
Ist die Note der Abschlussprüfung des Erststudiums nicht nachgewiesen, wird 1 Punkt vergeben. - Für die Ermittlung des Grades der Bedeutung der Gründe für das Zweitstudium werden folgende Gruppen gebildet:
Fallgruppe 1: Zwingende berufliche Gründe (9 Punkte) liegen vor, wenn ein Beruf angestrebt wird, der nur aufgrund zweier abgeschlossener Studiengänge ausgeübt werden kann.
Fallgruppe 2: Wissenschaftliche Gründe (7, 9 oder 11 Punkte) liegen vor, wenn im Hinblick auf eine spätere Tätigkeit in Wissenschaft und Forschung auf der Grundlage der bisherigen wissenschaftlichen und praktischen Tätigkeit eine weitere wissenschaftliche Qualifikation in einem anderen Studiengang angestrebt wird.
Die Punktzahl ist abhängig davon, welches Gewicht die Gründe haben, welche Leistungen bisher erbracht wurden und in welchem Maß die Gründe von allgemeinem Interesse sind.
Fallgruppe 3: Besondere berufliche Gründe (7 Punkte) liegen vor, wenn die berufliche Situation dadurch erheblich verbessert wird, dass der Abschluss des Zweitstudiums das Erststudium sinnvoll ergänzt; dies ist der Fall, wenn die durch das Zweitstudium in Verbindung mit dem Erststudium angestrebte Tätigkeit als Kombination zweier studiengangspezifischer Tätigkeitsfelder anzusehen ist, im Regelfall nicht bereits nach dem Absolvieren einer der beiden Studiengänge wahrgenommen werden kann und nachweisbar von der betreffenden Person angestrebt wird.
Fallgruppe 4: Sonstige berufliche Gründe (4 Punkte) liegen vor, wenn das Zweitstudium aufgrund der individuellen beruflichen Situation und aus sonstigen Gründen, insbesondere zum Ausgleich eines unbilligen beruflichen Nachteils oder um die Einsatzmöglichkeiten der mithilfe des Erststudiums ausgeübten Tätigkeiten zu erweitern, erforderlich ist.
Fallgruppe 5: keiner der vorgenannten Gründe (1 Punkt)
Wird das Zweitstudium nach einer Familienphase zum Zweck der Wiedereingliederung oder des Neueinstiegs in das Berufsleben angestrebt, können bis zu 2 Punkte Zuschlag bei der Messzahlbildung berücksichtigt werden.
Bewerbungsverfahren
Für einen universitätsintern zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben Sie sich beim Studierendenservice der JGU
- für den Studienbeginn zum Sommersemester: bis zum 15.1.
- für den Studienbeginn zum Wintersemester bis zum 15.7.
Wer bereits an der JGU studiert und das Erststudium gerade abschließt, stellt über seinen Uni-Account in JOGU-StINe einen Antrag auf Umschreibung.
Wer nicht an der JGU eingeschrieben ist, bewirbt sich per Online-Bewerbung.
Zusätzlich zu den üblichen Unterlagen benötigen Sie eine Begründung für Ihren Zweitstudienwunsch (Fallgruppen siehe oben.)
Für einen bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengang im 1. Fachsemester bewerben Sie sich bei hochschulstart.de (Stiftung für Hochschulzulassung)
- für den Studienbeginn zum Sommersemester: bis zum 15.1.
- für den Studienbeginn zum Wintersemester: wenn die Hochschulzugangsberechtigung (=Abschluss des Erststudiums/ Ausstellungsdatum des Zeugnisses) vor dem 16.1. des betreffenden Jahres erworben wurde, bis zum 31.5., andernfalls bis zum 15.7.
Bitte legen Sie Ihrer Bewerbung auch eine Begründung für den Zweitstudienwusch bei. Mit einer Ausnahme (Fallgruppe 2: Wissenschaftliche Gründe) legt hochschulstart.de fest, wie viele Punkte Sie für den von Ihnen geltend gemachten Grund erhalten.
Bewerbung aus wissenschaftlichen Gründen
Wollen Sie wissenschaftliche Gründe für den Zweitstudienwunsch für die JGU geltend machen, wird universitätsintern ein Gutachten erstellt, das Stellung zu Ihrer wissenschaftlichen Qualifikation nimmt. Bitte reichen Sie dafür alle Unterlagen ein, die geeignet sind, Ihre bisherige wissenschaftliche und praktische Tätigkeit sowie die geplante spätere wissenschaftliche Tätigkeit zu belegen.
Wenn Sie sich für einen bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben, müssen Sie sich an zwei Stellen wenden:
- Sie bitten um Erstellung des Gutachtens im Referat Bewerbung und Zulassung im Studierendenservice; eine Vorlage für die Anforderung erhalten Sie bei hochschulstart.de.
Die Hochschule setzt für das Prüfungsergebnis Ihres Erststudiums die Punktzahl fest. Außerdem bewertet sie die Gründe für das gewünschte Zweitstudium und setzt dafür ebenfalls die Punktzahl fest. Das Gutachten wird von der Universität direkt an "hochschulstart.de" gesendet. Da die Erstellung des Gutachtens längere Zeit in Anspruch nimmt, sollten Sie es frühzeitig, möglichst mindestens 4 Wochen vor Bewerbungsschluss, anfordern. - Zum anderen bewerben Sie sich fristgemäß bei hochschulstart.de.
Bewerben Sie sich für einen universitätsintern zulassungsbeschränkten Studiengang, reichen Sie die Unterlagen für das Gutachten ebenso wie die im Rahmen der Online-Bewerbung notwendigen Unterlagen im Referat Bewerbung und Zulassung des Studierendenservice der JGU ein.