Unter einem Zweitstudium versteht man das Absolvieren eines zweiten grundständigen Studienganges, nachdem bereits ein erster Studienabschluss (Bachelor, Diplom, Magister, Staatsexamen; hierzu zählen auch (Fach)Hochschul-Abschlüsse und solche von akkreditierten Berufsakademien und Dualen Hochschulen) erworben wurde.
Entsprechend lange ist die Studiendauer: Beim Bachelor liegt sie meist bei 6 Semestern, bei anderen Studiengängen zwischen 8 und 12 Semestern. Deshalb sollten Sie vorab klären, ob das Zweitstudium wirklich neue Chancen eröffnet oder ob die gewünschten Zusatzqualifikationen nicht über ein Master- oder Aufbaustudium oder durch Praktika erworben werden könnten.
Konsekutive Masterstudiengänge bauen inhaltlich auf einem entsprechenden Bachelorstudiengang auf und werden daher gemeinsam mit dem Bachelor als grundständige Studiengänge angesehen. Das Studium eines konsekutiven Masterstudiengangs gilt somit nicht als Zweitstudium.
Sie gelten als Zweitstudienbewerber/in, wenn das Abschlusszeugnis Ihres ersten Hochschulabschlusses bis zum Bewerbungssschluss ausgestellt wurde. Wird Ihr Zeugnis erst nach Bewerbungsschluss ausgestellt, bewerben Sie sich für ein Erststudium.
Für zulassungsbeschränkte Studiengänge gelten für die Bewerbung zum Zweitstudium besondere Bedingungen, weitere Informationen diesbezüglich finden Sie hier.
Auf den Steckbriefen der einzelnen Studienfächer können Sie nachschlagen, ob Ihr gewünschter Studiengang zulassungsfrei oder zulassungsbeschränkt ist.
Bitte beachten Sie: Unabhängig von Ihrem Status zum Zeitpunkt der Bewerbung werden Sie nach dem Abschluss des ersten Studienganges für ein Zweitstudium eingeschrieben. Ein Zweitstudium ist grundsätzlich gebührenpflichtig (Ausnahme: Studium der Human- und der Zahnmedizin als Ausbildung zum Kieferchirurgen), d.h. neben dem Semesterbeitrag kommen dann Studiengebühren in Höhe von 700 Euro pro Semester auf Sie zu.
Wenn Sie bereits einen Studiengang mit ähnlichen Inhalten belegt haben, prüfen Sie bitte vor Ihrer Bewerbung, ob durch anrechenbare Leistungen die Einstufung in ein höheres (und damit ggf. zulassungsfreies) Fachsemester möglich ist.