Unter einem Zweitstudium versteht man das Absolvieren eines zweiten grundständigen Studienganges, nachdem bereits ein erster Studienabschluss erworben wurde. Als erster Abschluss zählen Bachelor, Diplom, Magister und Staatsexamen, erworben an Universitäten oder (Fach-)Hochschulen, sowie Bachelor von akkreditierten Berufsakademien und Dualen Hochschulen.

Sie studieren im Zweitstudium, wenn Sie nach Ihrem ersten Studienabschluss ein weiteres Studium auf dem gleichen Abschlussniveau aufnehmen möchten.

Das Masterstudium baut auf einem Bachelorstudium auf. Wenn Sie also nach Abschluss Ihres grundständigen Studiums (z.B. Bachelor) einen Masterstudiengang wählen, zählt das nicht als Zweitstudium.

Wenn Sie allerdings nach Abschluss Ihres grundständigen Studiums noch einmal ein grundständiges Studium aufnehmen, also nach ihrem Bachelor beispielsweise einen zweiten Bachelorabschluss machen möchten, gilt das als Zweitstudium. Wenn man bereits einen Master abgeschlossen hat und erneut einen Master machen möchte, dann ist dieses Studium ebenfalls gebührenpflichtig, zählt aber als Aufbaustudium.

Wenn Sie ein Zweitstudium aufnehmen, müssen Sie zusätzlich zu Ihrem Semesterbeitrag auch Studiengebühren bezahlen. Ein im Ausland erworbener Abschluss kann zur Gebührenpflicht führen.

3% der Studienplätze eines zulassungsbeschränkten Faches werden an Bewerber*innen für ein Zweitstudium vergeben.

Sie gelten als Zweistudienbewerber*in, wenn das Abschlusszeugnis Ihres ersten Hochschulabschlusses bis zum Bewerbungsschluss ausgestellt wurde. Wird Ihr Zeugnis erst nach Bewerbungsschluss ausgestellt, bewerben Sie sich für ein Erststudium.

Haben Sie Ihr Erststudium an einer Hochschule im Ausland abgeschlossen, gelten Sie immer als Erststudienbewerber.

Wenn Sie ein zulassungsbeschränktes Fach als Zweitstudium aufnehmen möchten, müssen Sie bei Ihrer Bewerbung begründen, warum ein Zweitstudium für Sie notwendig ist. Diese Begründung sowie die Note Ihres Studienabschlusses sind entscheidend dafür, ob Sie einen Studienplatz erhalten oder nicht.

Die Studienplätze für ein Zweitstudium in zulassungsbeschränkten Studiengängen werden nach Messzahlen vergeben. Je höher die Messzahl, desto höher ist Ihre Chance, einen Studienplatz zu erhalten. Die Messzahl setzt sich zur Hälfte aus den Punkten zusammen, die sie für die Note Ihres Abschlusses erhalten und zur anderen Hälfte aus den Punkten, die Sie für die Begründung des Zweitstudiums erhalten.

Verbindliche Informationen erhalten Sie in der Studienplatzvergabeordnung des Landes Rheinland-Pfalz, Anlage 1

Für ein Zweitstudium müssen Sie sich fristgerecht auf dem richtigen Bewerbungsportal bewerben und ggf. erforderliche Unterlagen postalisch einreichen.