Sie haben Ihren Schulabschluss oder Studienabschluss im Ausland erworben und möchten an der JGU studieren? Dann benötigen Sie die Anerkennung Ihrer ausländischen Schul- und Studienzeugnisse, ganz unabhängig davon, ob Sie deutscher Staatsbürger sind oder nicht. Den Antrag auf Anerkennung können Sie ganzjährig stellen.

Sie haben eine vorläufige Urkunde mit befristeter Gültigkeit? Dann können Sie eine endgültige Urkunde beantragen. Die Bearbeitungsgebühr wird nicht erneut fällig.

Die Beantragung kann formlos per E-Mail an studsek@uni-mainz.de erfolgen. Bitte fügen Sie Ihre vorläufige Urkunde der E-Mail an.

Die Ausstellung der endgültigen Urkunde wird schnellstmöglich erfolgen. Die endgültige Urkunde wird Ihnen nach der erfolgreichen Bearbeitung online Verfügung gestellt.

Was Sie in der Regel einreichen müssen:

  • Ihr Schulabschlusszeugnis: Verleihungsurkunde + Fächer- und Notenübersicht
  • Ihr Hochschulaufnahmeprüfungszeugnis (nur bei Ländern, in denen eine Hochschulaufnahmeprüfung zur Aufnahme eines Studiums notwendig ist)
  • Ihre Hochschulzeugnisse (falls Sie bereits studiert haben): Verleihungsurkunde + Fächer- und Notenübersicht
  • Eine unbeglaubigte Kopie der personenbezogenen Seite Ihres Passes
  • vollständiger Lebenslauf bis zum heutigen Datum
  • weitere Unterlagen abhängig vom jeweiligen Land, aus dem das Zeugnis stammt (siehe Länderhinweise)

Wer darf Dokumente übersetzen?
Die Übersetzung von Zeugnissen muss von einer offiziellen Stelle erfolgen.
Beispielsweise können Sie Übersetzungen einer ermächtigten Übersetzerin / eines ermächtigten Übersetzers oder von einem Übersetzungsbüro einreichen oder eine Übersetzung der diplomatischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland.
Auch kann die ausstellende Institution die eigenen Zeugnisse übersetzen oder mehrsprachig ausstellen.

Übersetzerinnen und Übersetzer finden Sie in der Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank.

Wenn Sie einen Masterstudiengang anstreben, Ihren Bachelor aktuell im Ausland absolvieren und zum Bewerbungsschluss noch kein Abschlusszeugnis vorlegen können, ist eine Bewerbung dennoch möglich. Sie können die Ihren Antrag auf Anerkennung rechtzeitig stellen und müssen folgende Unterlagen hochladen:

  • Bestätigung Ihrer Hochschule, dass Sie Ihr Studium bis spätestens 31.03. (für eine Bewerbung zum Sommersemester) bzw. bis 30.09. (für eine Bewerbung zum Wintersemester) beenden. Diese Bestätigung darf nicht mehr als 3 Monate vor der Beantragung der Anerkennung ausgestellt sein.
  • Eine aktuelle Bestätigung über die bisher im Studium erworbenen Leistungen und Noten (z.B. Transcript of Records).
  • Nachweise Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (Sekundarschulabschluss, Hochschulaufnahmeprüfung etc.). Bitte prüfen Sie, welche Dokumente zum Nachweis der HZB erforderlich sind anhand der Datenbank der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (www.anabin.kmk.org).

Sie erhalten dann eine vorläufige Anerkennungsurkunde, mit der Sie sich fristgerecht um ein Masterstudium bewerben können. Bitte beachten Sie, dass Sie bis zum Ende des ersten Fachsemesters eine endgültige Anerkennungsurkunde benötigen. Die endgültige Urkunde kann nach Einreichen des Studienabschlusses mit zugehöriger Notenübersicht ausgestellt werden.

Wenn Sie in Deutschland über die Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz oder eine Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft bzw. subsidären Schutz verfügen, dann können Sie die Anerkennung auch mit unvollständigen Unterlagen beantragen.

Falls Sie über gar keine Zeugnisse mehr verfügen vereinbaren Sie bitte vorab einen persönlichen Beratungstermin beim Studierendenservice – Zulassung International.

Bitte fügen Ihrem Antrag die folgende Unterlagen bei: einen vollständigen Lebenslauf (inkl. aller Schul- und Studienabschlüsse und beruflicher Tätigkeiten), eine Kopie Ihres Passes oder Aufenthaltstitels, aus dem der Flüchtlingsstatus hervorgeht und die vorhandenen Zeugnisse oder Bescheinigungen, die Rückschlüsse auf Ihre Ausbildung ermöglichen, und ein formloses Schreiben mit einer kurzen Erklärung welche Unterlagen Ihnen nicht (mehr) vorliegen. Bitte beachten Sie, dass die gleichen formalen Anforderungen gelten, wie für vollständige Unterlagen.

Einen Eilantrag auf Anerkennung können Sie stellen, wenn Sie die Zeugnisse zum Erwerb des Hochschulzugangs in den sechs Wochen vor Ende der Bewerbungsfrist erworben haben und sich auf einen grundständigen Studiengang (Bachelor/Staatsexamen) an der JGU Mainz bewerben möchten.

Nachdem wir Ihren Antrag erfolgreich bearbeitet haben, laden wir Ihre Anerkennungsurkunde hoch.

  • Prüfen Sie Ihre Angaben auf der Anerkennungsurkunde.
  • Laden Sie Ihre Anerkennungsurkunde rechtzeitig herunter. Ihr Account ist nur eine begrenzte Zeit gültig.
  • Sichern Sie Ihre Anerkennungsurkunde.
  • Wenn Sie die Anerkennungsurkunde in Papierform vorlegen müssen, drucken Sie sie einfach aus. Die Anerkennungsurkunde ist ohne Unterschrift und Stempel gültig.

Starten Sie nun Ihre Bewerbung zum Studienkolleg, zum Deutschkurs oder zum Fachstudium.

Wir haben Ihre Zeugnisse bewertet und teilen Ihnen die Entscheidung über Ihren Hochschulzugang auf Ihrer Anerkennungsurkunde mit. Die Urkunde kann aus einer oder mehreren Entscheidungen bestehen.

Ihre Entscheidung besteht aus:

  • dem Entscheidungstext, der besagt, welche Art von Hochschulzugang wir Ihnen bestätigen können
  • der Note der Entscheidung, die Sie für Ihre Bewerbung benötigen
  • dem Datum der Entscheidung
  • Ihrer Fachbindung, die festlegt, für welches Fach Sie sich bewerben können

In der Regel brauchen alle, die sich mit internationalen Zeugnissen für ein Studium an der JGU bewerben wollen und einen Studienabschluss anstreben, eine Anerkennung dieser Zeugnisse. Es gibt nur sehr wenige Ausnahmefälle. Informationen zu diesen Ausnahmefällen finden Sie hier.

Sie haben Fragen zur Anerkennung internationaler Zeugnisse oder zum Bewerbungsprozess?

Das Team des Studierendenservice steht Ihnen mit Rat & Tat zur Seite.