Die Exmatrikulation stellt das Ende Ihres Studiums dar. Entweder beantragen Sie Ihre Exmatrikulation selbst oder wir exmatrikulieren Sie „von Amts wegen“, wenn hierfür Gründe vorliegen.

Was Sie bei der Exmatrikulation beachten müssen und wie Sie den richtigen Antrag stellen, erfahren Sie auf dieser Seite.

Nachdem wir Ihre Exmatrikulation durchgeführt haben, stellen wir Ihnen in JOGU-StINe unter „Service > Meine Dokumente“ Ihre Exmatrikulationsbescheinigung bereit. Diese können Sie beispielsweise bei anderen Hochschulen oder Ihrem*r zukünftigen Arbeitgeber*in einreichen.

Zusammen mit der Exmatrikulationsbescheinigung erhalten Sie eine Studienzeitenbescheinigung. Diese brauchen Sie, um Ihre Studienzeiten bei der Deutschen Rentenversicherung nachzuweisen. Die Exmatrikulationsbescheinigung enthält keine Informationen über den Grund der Exmatrikulation.

Im Falle der Exmatrikulation von Amts wegen stellen wir Ihnen nach Ablauf des Semesters, zu dessen Ende Sie exmatrikuliert wurden, zeitnah eine Exmatrikulationsbescheinigung in JOGU-StINe online bereit. Falls Sie die Bescheinigung schon früher benötigen, beantragen Sie eine ordentliche Exmatrikulation über JOGU-StINe.

Bis circa sechs Monate nach der Exmatrikulation haben Sie Zugriff auf JOGU-StINe und können die Exmatrikulationsbescheinigung herunterladen.