Die Exmatrikulation stellt das Ende Ihres Studiums dar. Entweder beantragen Sie Ihre Exmatrikulation selbst oder wir exmatrikulieren Sie „von Amts wegen“, wenn hierfür Gründe vorliegen.

Was Sie bei der Exmatrikulation beachten müssen und wie Sie den richtigen Antrag stellen, erfahren Sie auf dieser Seite.

Nachdem wir Ihre Exmatrikulation durchgeführt haben, stellen wir Ihnen in JOGU-StINe unter „Service > Meine Dokumente“ Ihre Exmatrikulationsbescheinigung bereit. Diese können Sie beispielsweise bei anderen Hochschulen oder Ihrem*r zukünftigen Arbeitgeber*in einreichen.

Zusammen mit der Exmatrikulationsbescheinigung erhalten Sie eine Studienzeitenbescheinigung. Diese brauchen Sie, um Ihre Studienzeiten bei der Deutschen Rentenversicherung nachzuweisen. Die Exmatrikulationsbescheinigung enthält keine Informationen über den Grund der Exmatrikulation.

Im Falle der Exmatrikulation von Amts wegen stellen wir Ihnen nach Ablauf des Semesters, zu dessen Ende Sie exmatrikuliert wurden, zeitnah eine Exmatrikulationsbescheinigung in JOGU-StINe online bereit. Falls Sie die Bescheinigung schon früher benötigen, beantragen Sie eine ordentliche Exmatrikulation über JOGU-StINe.

Bis circa sechs Monate nach der Exmatrikulation haben Sie Zugriff auf JOGU-StINe und können die Exmatrikulationsbescheinigung herunterladen.

Sie haben keinen Zugriff mehr auf Ihre bereits durch die JGU erstellte Exmatrikulationsbescheinigung über JOGU-StINe oder diese liegt Ihnen nicht (mehr) vor? Dann können Sie in zwei Schritten gegen eine Gebühr die Zweitschrift beantragen:

  1. Sie überweisen die Gebühr in Höhe von 15€ auf folgendes Konto:
     Empfänger: StudS Uni Mainz
     BIC: MALADE51WOR (Rheinhessen Sparkasse)
     IBAN: DE05 5535 0010 0200 0184 06
     Verwendungszweck: Zweitschrift Uni Mainz + Name + Matrikelnummer.
  2. Sie schreiben eine E-Mail an oder einen Brief an den Studierendenservice und fügen den Zahlungsnachweis sowie eine Kopie Ihres Personalausweises bei.

Wir bearbeiten Ihr Anliegen in der Regel innerhalb von vier Werktagen und stellen Ihnen die Zweitschrift der Exmatrikulationsbescheinigung je nach Antragsstellung per E-Mail oder postalisch zu.