Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang Neuroscience sind:

Nachweis eines Bachelorabschlusses im Fach Biologie, Biochemie, molekulare Biologie, Biomedizin, molekulare Medizin, Biophysik und Bioinformatik oder eines Studienabschlusses an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland, der sich nicht wesentlich unterscheidet.

Wird ein Bachelorabschluss in einem der Biologie verwandten naturwissenschaftlichen Fach nachgewiesen, so ist die Zulassung unter Auflagen möglich. Der Prüfungsausschuss des Fachbereichs entscheidet anhand der vorliegenden Leistungsnachweise über Art und Umfang der nachzuholenden Studien- und / oder Prüfungsleistungen. Nachzuholende Studien- und Prüfungsleistungen sollten einen Umfang von 60 LP nicht überschreiten und sind innerhalb eines Studienjahres zu erbringen. Werden die Nachweise nicht innerhalb der genannten Frist erbracht, ist eine Fortführung des Studiums nicht mehr möglich.

Es wird vorausgesetzt, dass die Studierenden über ausreichende aktive und passive englische Sprachkenntnisse verfügen.

  • Für deutsche Bewerber*innen gelten folgende Regelungen für die Sprachkenntnisse: Abitur-Note (Grundkurs mit „ausreichend“ bestanden (5 Punkte) oder besser) oder ein Sprachzertifikat mit dem Niveau B2 für jene die kein Englisch im Abitur nachweisen können. Nachweise, die anerkannt werden, sind in § 7 Abs. 5 der Einschreibeordnung der Johannes Gutenberg-Universität festgelegt.
  • Für ausländische Bewerber*innen gelten folgende Regelungen für die Sprachkenntnisse: Nachweis über erforderliche Sprachkenntnisse in Englisch mindestens auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Nachweise, die anerkannt werden, sind im Anhang zu § 7a Abs. 3 der Einschreibeordnung der Johannes Gutenberg-Universität Mainz festgelegt. Auf den Nachweis von Deutschkenntnissen wird verzichtet.

Weitere Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudiengang Neuroscience ist, dass der Prüfungsanspruch für diesen Studiengang noch nicht verloren ist sowie ein Auswahlgespräch stattfand. Zur diesbezüglichen Überprüfung ist eine entsprechende Erklärung vorzulegen.

Weitere Informationen zum Auswahlgespräch finden Sie auf der Webseite des Fachbereichs.

Wenn Ihnen das Zeugnis über den Bachelorabschluss zum Bewerbungsschluss noch nicht vorliegt, Sie aber im Bachelorstudium mindestens 135 Leistungspunkte erworben haben, bewerben Sie sich fristgemäß mit einer Bescheinigung über sämtliche bislang erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen einschließlich der dadurch bislang erreichten Durchschnittsnote; diese Bescheinigung muss von der zuständigen Hochschule ausgestellt worden sein.

Wichtig zu wissen: Rechtsverbindliche Grundlage und damit maßgeblich für die Auswahl, Zulassung und Einschreibung ist der in § 2 und ggf. im Anhang der jeweils gültigen Prüfungsordnung formulierte Wortlaut der Zugangsvoraussetzungen.

Hier finden Sie die Prüfungsordnung des Studiengangs.

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Der Studiengang ist im ersten Fachsemester zulassungsbeschränkt: Sofern mehr Bewerbungen eingehen als freie Studienplätze vorhanden sind, werden 80% der Studienplätze nach der Note des vorausgehenden Hochschulabschlusses und 20% der Studienplätze nach Wartezeit vergeben.

In den höheren Fachsemester ist der Studiengang zulassungsfrei.

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