Warum nicht über Ländergrenzen hinweg an zwei Hochschulen promovieren?
Sie möchten eine binationale Ko-Promotion anstreben? Dann kommt für Sie möglicherweise eine sogenannte co-tutelle de thèse in Betracht. Auf dieser Seite erfahren Sie alle wichtigen Informationen dazu, was eine co-tutelle de thèse ist und was Sie bei Ihren Planungen beachten müssen.
Eine co-tutelle de thèse ist eine binationale Ko-Promotion. Das heißt, dass Ihr Promotionsprojekt gemeinsam von zwei Dissertationsbetreuer*innen aus Hochschulen in zwei verschiedenen Ländern betreut wird und Ihnen beide Hochschulen gemeinsam den Doktortitel verleihen.
Sie verteilen die Forschungszeit für Ihre Dissertation zu etwa gleichen Teilen auf beide Hochschulen. Sie verfassen eine Dissertation, die vor einer von beiden Hochschulen besetzten Kommission verteidigt wird und deren Ergebnis von beiden Hochschulen anerkannt wird.
Anschließend verleihen beide Hochschulen Ihnen eine gemeinsame Promotionsurkunde oder zwei Urkunden, die im Text aufeinander verweisen und nur gemeinsam gültig sind.
Wenn Sie eine co-tutelle de thèse ins Auge fassen, gibt es mehrere Punkte, die Sie beachten sollten:
- Ein co-tutelle-Abkommen muss für jedes Dissertationsvorhaben individuell abgeschlossen werden. Selbst wenn eine binationale Ko-Promotion in einer Promotionsordnung nicht explizit vorgesehen ist, kann sie im Einzelfall vereinbart werden, da der co-tutelle-Vertrag den jeweiligen Promotionsordnungen beider Hochschulen entsprechen muss.
- Eine co-tutelle wird zu Beginn der Forschungszeit vereinbart und binational betreut. Eine nachträgliche Anerkennung einer nationalen Promotion durch eine zweite Hochschule ist keine co-tutelle.
- Eine Partnerschaft zwischen den beiden beteiligten Hochschulen ist keine Voraussetzung für eine co-tutelle. Es handelt sich bei der co-tutelle nicht um einen binationalen Studiengang, sondern um Einzelprojekte.
Diese Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um eine co-tutelle de thèse verfassen zu können:
- Sie suchen sich die Betreuer*innen an den beiden Hochschulen selbst und vereinbaren das Thema der Promotion mit ihnen.
- Sie müssen an beiden Hochschulen promotionsberechtigt sein und an beiden Hochschulen registriert bzw. eingeschrieben sein.
- Die Modalitäten der Promotion müssen in Abstimmung mit beiden Betreuer*innen und beiden Promotionsprüfungsämtern abgesprochen werden. Die Promotion muss mit den Promotionsprüfungsordnungen beider Hochschulen übereinstimmen.
- Diese Modalitäten werden in einem individuellen co-tutelle-Vertrag festgehalten.
Klären Sie vor Abschluss eines Vertrags über eine binationale Ko-Promotion unter Beteiligung der JGU also folgende Punkte ab:
- die Zulassung zur Promotion, einschließlich der Anerkennung von ausländischen Hochschulzeugnissen, falls die Befugnis zur Promotion nicht an der JGU erlangt wurde
- Ihre Registrierung als Doktorand*in im Dekanat des jeweiligen Fachs an der JGU
- ggf. Ihre Einschreibung als Doktorand*in an der JGU (zumindest für die an der JGU verbrachte Forschungszeit)
Möchten Sie sich für Ihre Promotion an der JGU registrieren oder einschreiben? Alle Informationen diesbezüglich finden Sie hier:
Sie erhalten ein Muster für co-tutelle-Abkommen in der Abteilung Internationales.
Der co-tutelle-Vertrag regelt folgende Details und Fragen:
- Thema und gemeinsame Betreuung der Dissertation
- die Einschreibung an beiden Hochschulen
- den Erlass der Studiengebühren an einer der beiden Hochschulen
- Ggf. etwaige finanzielle Hilfen und Finanzierung von Reisen z.B. von Kommissionsmitgliedern
- Nach französischem Usus werden auch Sozialversicherung und Unterbringung im co-tutelle-Vertrag beschrieben; dies ist jedoch nicht Pflicht.
Vor allem wird das Promotionsverfahren geregelt:
- Zusammensetzung der Promotionskommission
- Ort, Sprache, Modus der Doktorarbeit und der Disputation
- Im Idealfall wird eine gemeinsame (zweisprachige) Urkunde ausgestellt oder aber zwei Urkunden, in der beide Versionen darauf hinweisen, dass der Titel von beiden Hochschulen gemeinsam verliehen wurde und dass die eine Urkunde (z.B. die deutsche) nicht ohne die andere (z.B. die französische) gültig ist. Somit sollte die gemeinsame Urkunde nicht nur die gegenseitige Anerkennung der binationalen Promotion erläutern, sondern muss tatsächlich die bi-nationale Gemeinsamkeit des Promotionsunternehmens herausstellen. Wird in einem Land eine nationale Urkunde vom zuständigen Erziehungsministerium vergeben (wie z.B. in Frankreich), so müssen zumindest die von den beteiligten Hochschulen ausgestellten Urkunden aufeinander verweisen, wenn sie nicht ohnehin gemeinsam ausgestellt werden.
Der co-tutelle-Vertrag muss in den Sprachen der beiden Hochschulen (oder auf Englisch) abgefasst sein und von folgenden Vertreter*innen beider Hochschulen unterzeichnet werden:
- Doktorand*in
- Promotionsbetreuer*in,
- Dekan*in (als Leiter*in des Promotionsprüfungsamts),
- Präsident*in bzw. Rektor*in (an der JGU über die Abteilung Internationales)
Der co-tutelle-Vertrag bietet die Möglichkeit, rechtliche Bedenken im Einzelfall zu klären. Wenn dieser Vertrag sämtlichen Anforderungen der jeweils gültigen deutschen Promotionsordnung entspricht, können Sie immer noch nach deutschem Recht promoviert werden, selbst wenn der/die ausländische Betreuer*in die Betreuung niederlegen sollte (oder vice versa).
Einen ersten Überblick mit einer Auswahl an Möglichkeiten finden Sie bereits hier:
- Unterstützung an der JGU
- Förderung durch das Gutenberg Nachwuchskolleg
- allgemeine Förderung von Promotionsvorhaben durch die Gutenberg Graduate School of the Humanities and Social Sciences, insbesondere für Kurzaufenthalte im Ausland für Promovierende der Geistes- und Sozialwissenschaften
- DAAD-Forschungsstipendien für Doktorandinnen und Doktoranden
- Förderung durch die Deutsch-Französischen Hochschule bei deutsch-französischen Ko-Promotionen (Bewerbungsschluss max. ein Jahr nach Unterzeichnung des co-tutelle-Vertrags)