Die JGU hat einheitliche rechtliche Vorgaben für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen sowie die Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Qualifikationen entwickelt, um das Anerkennungsverfahren für Sie einfach, transparent und verbindlich zu gestalten.
Inhaltsverzeichnis
Grundsätze der Anerkennung und Anrechnung
Für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen, die an einer Hochschule im Inland oder Ausland erworben wurden, gilt:
- Studien- und Prüfungsleistungen, die an einer Hochschule im Inland oder Ausland erbracht wurden, werden grundsätzlich anerkannt. Die Anerkennung kann nur versagt werden,
- wenn ein wesentlicher Unterschied zu der Leistung, für welche die Anerkennung erfolgen soll, besteht oder
- wenn die Anerkennung für eine Studien- oder Prüfungsleistung erfolgen soll, für die an der JGU bereits ein Prüfungsrechtsverhältnis besteht, die bereits bestanden wurde oder die bereits für denselben Studiengang an der JGU anerkannt wurde.
- Wird die Anerkennung abgelehnt, muss die zuständige Stelle der JGU die Ablehnung begründen.
Studierende sind verpflichtet, die zuständigen Stellen der JGU zu informieren, wenn sie Studien- und Prüfungsleistungen in gleichen oder fachlich verwandten Studiengängen im In- oder Ausland erbracht haben.
Details zu den rechtlichen Vorgaben können Sie § 2 der Anerkennungssatzung entnehmen.
Für die Anrechnung außerhalb einer Hochschule erworbener Qualifikationen gilt:
- Außerhalb des Hochschulbereichs, z.B. im Rahmen einer Berufsausbildung, einer Weiterbildung oder durch Berufspraxis erworbene Kenntnisse und Qualifikationen werden angerechnet, wenn sie gleichwertig zu der Leistung sind, für welche die Anrechnung erfolgen soll.
- Studierende sind nicht verpflichtet, erworbene Qualifikationen bei der zuständigen Stelle der JGU zur Anrechnung vorlegen; Sie können also selbst entscheiden, ob Sie die Anerkennung beantragen oder nicht.
Details zu den rechtlichen Vorgaben können Sie § 4 der Anerkennungssatzung entnehmen.
Ablauf der Anerkennung und Anrechnung
Der Ablauf der Anerkennung bzw. Anrechnung ist an der JGU nicht einheitlich, sondern je nach Fachbereich unterschiedlich geregelt; im Folgenden finden Sie daher nur allgemeine Hinweise. Bitte informieren Sie sich über Details zum Ablauf in Ihrem Fachbereich.
Auslandsstudium
Bitte nehmen Sie unbedingt bereits vor Ihrem Auslandsaufenthalt Kontakt mit der zuständigen Stelle im Fachbereich auf, um Ihr Studienprogramm an der ausländischen Hochschule abzusprechen; dies vereinfacht das Anerkennungsverfahren nach dem Auslandsaufenthalt. Studierende, die mit einem Erasmus-Stipendium ins Ausland gehen, müssen ohnehin in einem Learning Agreement genau festlegen, welche Lehrveranstaltungen sie an der ausländischen Hochschule besuchen möchten. Für Details zum Ablauf des Anerkennungsverfahrens wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle Ihres Fachbereichs. Umfangreiche fachbereichsübergreifende Informationen zum Auslandsstudium allgemein finden Sie unter www.studium.uni-mainz.de/auslandsaufenthalte.
Wechsel von einer deutschen oder ausländischen Hochschule an die JGU oder Studiengangwechsel innerhalb der JGU
Wenn Sie an die JGU wechseln oder innerhalb der JGU den Studiengang wechseln, müssen Sie sich für ein bestimmtes Fachsemester im gewünschten Studiengang bewerben. Wenn Sie bereits Studien- oder Prüfungsleistungen oder außerhochschulische Qualifikationen erbracht haben, die anerkannt bzw. angerechnet werden könnten, wenden Sie sich vor dem Bewerbungsverfahren an die zuständige Stelle im Fachbereich Ihres gewünschten Studiengangs, um eine Fachsemestereinstufung zu erhalten.
Eine Einstufung in ein höheres Fachsemester kann dazu führen, dass Sie sich für ein Fachsemester bewerben können, in dem der gewünschte Studiengang nicht mehr zulassungsbeschränkt ist. Wichtig: in zulassungsbeschränkten Studiengängen muss die Angabe der Fachsemester in Ihrer Online-Bewerbung, auf dem Zulassungsbescheid und auf dem Bescheid über die Fachsemestereinstufung übereinstimmen. Wenn Sie visapflichtig (Visum zu Studienzwecken) sind, muss die Fachsemestereinstufung bereits bei der Bewerbung vorliegen.
Zusätzlicher Hinweis zum Wechsel von einer ausländischen Hochschule an die JGU:
Bitte beantragen Sie zuerst die Anerkennung ausländischer Vorbildungsnachweise bei Zulassung International. Erst wenn dieser Anerkennungsbescheid vorliegt, beantragen Sie die Anerkennung bereits erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen bei der zuständigen Stelle im Fachbereich. Weitere Informationen zum Ablauf erhalten Sie auf den Seiten von Zulassung International unter www.studium.uni-mainz.de/ablauf-des-bewerbungsverfahrens.
Zuständigkeit und Formulare
Die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen und die Anrechnung von außerhalb der Hochschule erworbenen Leistungen werden von den zuständigen Stellen in den Fachbereichen vorgenommen.
Welche/r Ansprechpartner/in in Ihrem Fach zuständig ist, können Sie der Übersicht der Studienfachberatungen unter dem Punkt "Zuständigkeiten" entnehmen.
In den folgenden Fällen sind nicht die Fachbereiche der JGU, sondern andere Stellen für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen und die Anrechnung von außerhalb der Hochschule erworbenen Leistungen zuständig:
- Staatsexamensstudiengänge Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie, Psychologische Psychotherapie, Tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie: Landesprüfungsamt für Medizin, Pharmazie, Psychotherapie und Zahnmedizin; Kontaktdaten unter www.studium.uni-mainz.de/pruefungsamt
- Studiengänge, die mit einer kirchlichen Prüfung abschließen: Vorsitzender der Bischöflichen Prüfungskommission des Priesterseminars Mainz
- Im Ausland erbrachte Studien-und Prüfungsleistungen für die staatliche Pflichtfachprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft: Landesprüfungsamt für Juristen beim Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Notenumrechnung
Das Notensystem an ausländischen Hochschulen unterscheidet sich in der Regel vom Notensystem in Deutschland. Wenn Noten übernommen werden sollen, müssen diese daher umgerechnet werden. Für die Umrechnung gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Weitere Informationen finden Sie unter www.studium.uni-mainz.de/nach-der-rueckkehr.