Sie haben sich in einem oder mehrerer unserer Bewerbungsverfahren beworben und haben nun einen Bescheid erhalten. Was bedeutet das Ergebnis für Sie? Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht der verschiedenen Ergebnisse.

Herzlichen Glückwunsch! Sie haben einen Studienplatz erhalten. Nun fehlen nur noch wenige Schritte bis zu Ihrem Studium.

Nach Ihrer erfolgreichen Immatrikulation sind Sie nun Studierende*r an der JGU!

Als Studierender erhalten Sie:

  • Ihren Zugang zur Freischaltung Ihres studentischen Accounts (E-Mail etc.)
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Ihr Studium kann nun beginnen – Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!

Sie erhalten einen Teilzulassungsbescheid, wenn Sie entweder im Kern- oder Beifach, oder einer von zwei Fachwissenschaften im Bachelor of Education zugelassen werden konnten, wir Ihnen für das andere Fach aber leider keinen Studienplatz anbieten konnten. In diesen Fällen haben Sie zwei Optionen:

Hat man mehrere Teilzulassungen, kann man nur eine davon annehmen. Es ist nicht möglich, sich aus mehreren Teilzulassungen eine Wunschkombination zusammenzustellen.

Sie haben sich für ein zulassungsbeschränktes Fach beworben, aber eine Ablehnung aus kapazitären Gründen erhalten, da es für Ihr Wunschfach mehr Bewerbungen als Studienplätze gab. Im Ablehnungsbescheid aus kapazitären Gründen ist die sogenannte Grenzrangtabelle hinterlegt. Diese bietet Ihnen Orientierung zum Stand bezüglich eines möglichen Nachrückverfahrens.

Wenn Sie einen Ablehnungsbescheid erhalten, haben Sie folgende Optionen:

Es kommt vor, dass Bewerber*innen zwar eine Zulassung erhalten haben, den Studienplatz aber nicht annehmen. Die hierdurch frei gewordenen Plätze werden an die Teilnehmer*innen des Nachrückverfahrens vergeben.

Im Falle einer Ablehnung werden Sie automatisch am Nachrückverfahren beteiligt, sofern Sie im Hauptverfahren keine Zulassung erhalten oder noch keine Zulassung angenommen haben. Bei der Beteiligung am Nachrückverfahren erhalten Sie nur im Fall einer Zulassung eine Benachrichtigung per Bescheid, eine weitere Ablehnung erfolgt nicht.

Sie haben keinen Studienplatz erhalten oder aber die Bewerbungsfrist verpasst? Dann können Sie am Losverfahren teilnehmen. Für die Teilnahme ist eine separate Registrierung notwendig.

Wenn nach dem Nachrückverfahren noch Studienplätze frei sind, werden diese unter allen Teilnehmenden des Losverfahrens verlost – ähnlich einer Lotterie. Sie erhalten nur einen Bescheid, wenn Sie im Losverfahren einen Studienplatz erhalten haben.

Zusätzlich können Sie sich innerhalb der Bewerbungsfristen über JOGU-StINe für einen zulassungsfreien Studiengang bewerben. Für den Fall, dass Sie im Nachrück- oder Losverfahren keinen Platz mehr erhalten, können Sie somit trotzdem ein Studium beginnen. Sofern ein Studium im Folgesemester möglich ist, können Sie sich erneut auf Ihr zulassungsbeschränktes Wunschfach bewerben. Wenn Sie eingeschrieben sind, gilt Ihre Bewerbung dann als Fachwechsel.

Sollten Sie in jedem Verfahren leer ausgehen, bleibt Ihnen immer noch die Möglichkeit, sich im nächsten Semester erneut zu bewerben!

Herzlichen Glückwunsch! Sie haben einen Studienplatz erhalten. Nun fehlen nur noch wenige Schritte bis zu Ihrem Studium.

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Unter Umständen erhalten Sie eine Zulassung unter der Voraussetzung, dass Sie bis zu einem bestimmten Datum gewisse Auflagen erfüllt haben müssen. Das klassische Beispiel ist, wenn Sie das letzte Bachelor-Semester noch nicht abgeschlossen haben. In diesem Fall werden Sie befristet eingeschrieben. Wird die Auflage nicht erfüllt, erlischt die Immatrikulation im Master.

Für eine Ablehnung gibt es unterschiedliche Gründe. Trotzdem haben Sie noch verschiedene Optionen!

Sie haben eine fachliche Ablehnung erhalten, weil Ihr vorheriges Studium Sie nicht für den gewählten Masterstudiengang qualifiziert? Sie haben nun folgende Optionen:

Sie bewerben sich für einen anderen Studiengang, für den Sie mit Ihrem Bachelorabschluss die notwendigen Voraussetzungen erfüllen.

Sie wenden sich an die zuständige Studienfachberatung, um zu erfahren, welche Möglichkeiten Sie haben.


Sie haben sich für ein zulassungsbeschränktes Fach beworben und eine Ablehnung aus Kapazitätsgründen erhalten? Wenn Sie im Hauptverfahren keine Zulassung erhalten oder noch keine Zulassung angenommen haben, nehmen Sie automatisch am Nachrückverfahren teil. Wenn Sie am Nachrückverfahren teilnehmen, erhalten Sie nur dann eine Benachrichtigung, wenn Sie im Nachrückverfahren tatsächlich eine Zulassung erhalten.


Solange die Bewerbungsfrist noch nicht abgelaufen ist, können Sie sich erneut mit den vollständigen Unterlagen in der richtigen Form bewerben. Bei abgelaufener Bewerbungsfrist müssen Sie sich zum nächstmöglichen Zeitpunkt erneut bewerben.


Sie haben keinen Studienplatz erhalten oder aber die Bewerbungsfrist verpasst? Dann können Sie am Losverfahren teilnehmen. Wenn nach dem Nachrückverfahren noch freie Studienplätze übrig sind, verlosen wir diese Studienplätze unter allen Teilnehmenden des Losverfahrens – ähnlich einer Lotterie. Sie erhalten nur einen Bescheid, wenn Sie gelost wurden!

Herzlichen Glückwunsch! Nun fehlen nur noch wenige Schritte bis zu Ihrem Studium.

Wenn Sie alles vollständig und korrekt eingereicht haben, werden Sie i.d.R. innerhalb von drei Wochen, rechtzeitig zum Unterrichtsbeginn, eingeschrieben.

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Für eine Ablehnung gibt es unterschiedliche Gründe. Folgende Möglichkeiten haben Sie nun:

  • Ihre Bewerbung war unvollständig: Solange die Bewerbungsfrist noch nicht vorbei ist, können Sie sich erneut und mit vollständigen Unterlagen bewerben.
    Ist die Bewerbungsfrist vorbei, bewerben Sie sich wieder für das darauffolgende Semester.
  • Sie besitzen nicht den passenden Hochschulzugang: Sie können nicht mit jedem Hochschulzugang in den Deutschkurs. Vielleicht müssen Sie sich für das Studienkolleg bewerben.
  • Sie besitzen keine gültige Anerkennungsurkunde: Ohne eine gültige Anerkennungsurkunde, entweder von der JGU oder einer der deutschen Kultusbehörden, können Sie sich nicht mit ausländischen Vorbildungsnachweisen bewerben. Anerkennungsurkunden von uniassist werden leider nicht akzeptiert.

  • Sie besitzen keinen gültigen Nachweis über Ihre Deutschkenntnisse: Ohne einen Nachweis über mindestens B1-Deutschkenntnisse können wir Sie nicht im Deutschkurs immatrikulieren.

Wenn Sie keine Zeit verlieren und schnellstmöglich in Ihr Wunschfach an der JGU starten möchten, können Sie auch extern einen passenden Deutschnachweis für die Bewerbung zum Fachstudium erwerben.

Um einen Platz im Studienkolleg zu erhalten, müssen Sie sich nicht nur erfolgreich bewerben, sondern auch die Aufnahmeprüfung bestehen. In Ihrem Zulassungsbescheid finden Sie Informationen, wann und wo Sie die entsprechende Prüfung ablegen müssen.

Die Aufnahmekapazität des Studienkollegs ist begrenzt. Informationen zur Aufnahmeprüfung und zu den Prüfungsfächern finden Sie auf der Webseite des ISSK.

Herzlichen Glückwunsch! Wir können Sie einschreiben. Nun fehlen nur noch wenige Schritte bis zu Ihrem Studium.

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Es gibt verschiedene Gründe, weshalb man eine Ablehnung erhalten kann. Je nachdem haben Sie unterschiedliche Optionen.

  • Sie haben eine Anerkennung hochgeladen, die von der JGU nicht akzeptiert wird (z.B. Uni-Assist). Beantragen Sie die Anerkennung und bewerben Sie sich nach Erhalt der Urkunde zum nächstmöglichen Zeitraum.
  • Sie besitzen nicht den passenden Hochschulzugang: Sie können nicht mit jedem Hochschulzugang ins Studienkolleg. Wenn laut Ihrer Anerkennungsurkunde kein Bestehen der Feststellungsprüfung notwendig ist, prüfen Sie ob eine Bewerbung auf ein Fachstudium oder für den studienvorbereitenden Deutschkurs möglich ist.
  • Sie haben nicht die notwendigen Deutschnachweise, die für die Teilnahme am Studienkolleg erforderlich sind. Erwerben Sie ein gültiges Sprachzertifikat und bewerben Sie sich zum nächstmöglichen Zeitraum erneut.

Bei Fragen zum Bewerbungsverfahren wenden Sie sich an:

Sie sind sich unsicher welches Fach zu Ihnen passt, wissen nicht, ob Sie eine Chance auf einen Studienplatz haben oder können sich einfach nicht entscheiden?

Dann vereinbaren Sie einen Termin bei der Zentralen Studienberatung – Ihrer ersten Anlaufstelle bei allen studienbezogenen Fragen.
Die Studienberater*innen beraten Sie gerne persönlich vor Ort, telefonisch oder digital zu folgenden Themen:

  • Studienwahl & Fächerkombination
  • Fachwechsel
  • Studienzweifel & Entscheidungsberatung
  • Bewerbungsstrategie
  • Berufsorientierte Gestaltung Ihres Studiums
  • Und vieles mehr …

Termine können Sie online oder über die Hotline vereinbaren.

Sie haben fachspezifische Fragen zu einem Studiengang? Dann kontaktieren Sie gerne die zuständigen Studienfachberater*innen.

Bei folgenden Anliegen sind die Studienfachberater*innen Ihre richtigen Ansprechpersonen:

  • Aufbau und Inhalt des Studiums
  • Studienplanung
  • Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen bei Fach- oder Hochschulwechsel
  • Prüfungsverfahren