Die Exmatrikulation stellt das Ende Ihres Studiums dar. Entweder beantragen Sie Ihre Exmatrikulation selbst oder wir exmatrikulieren Sie „von Amts wegen“, wenn hierfür Gründe vorliegen.
Was Sie bei der Exmatrikulation beachten müssen und wie Sie den richtigen Antrag stellen, erfahren Sie auf dieser Seite.
Schon während wir Ihre Bewerbung bearbeiten, können sich Ihre Pläne ändern. Ob Sie einen Studienplatz an einer anderen, von Ihnen bevorzugten Universität bekommen haben oder aus anderen Gründen nicht mehr an der JGU studieren möchten: Ihre Bewerbung können Sie jederzeit zurückziehen. Auch, wenn Sie Ihren Platz schon angenommen haben. Senden Sie uns dazu eine kurze E-Mail an studsek@uni-mainz.de. Geben Sie in der E-Mail unbedingt Ihre Bewerbungsnummer und Ihren vollständigen Namen an.
Bevor Sie in Ihr erstes Semester starten, kann viel passieren. Wenn Sie schon eingeschrieben sind, können Sie noch bis einschließlich 30.04. (für das SoSe) bzw. 31.10. (für das WiSe) auf Ihren Studienplatz verzichten. Dies teilen Sie uns über den Antrag auf Studienplatzverzicht mit. Wenn Sie den Semesterbeitrag bereits bezahlt haben, beachten Sie die obenstehenden Hinweise zur Rückerstattung des Semesterbeitrags.
Für bereits eingeschriebene Studierende, die auf ihren Studienplatz verzichten, fallen folgende Verwaltungsgebühren an:
- 45 Euro in zulassungsbeschränkten Studiengängen
- 25 Euro in zulassungsfreien Studiengängen
Diese Gebühr wird bei der Rückerstattung von Ihrem bereits gezahlten Semesterbeitrag einbehalten.
Wenn Sie Ihre Exmatrikulation zum Semesterende beantragen, verlieren Sie Ihren Studierendenstatus zum Ende des laufenden Semesters.
Ihren Antrag auf Exmatrikulation können Sie jederzeit in JOGU-StINe über „Service > Anträge > elektronische Anträge“ stellen. Die Bearbeitung des Antrags dauert in der Regel 2-3 Werktage. Danach stellen wir Ihnen Ihre Exmatrikulationsbescheinigung online über JOGU-StINe bereit . Ihr Studierendenstatus endet jedoch erst zum Ende des laufenden Semesters (30.09. bzw. 31.03.), auch wenn Sie die Bescheinigung bereits früher erhalten.
Spätester Antragszeitpunkt ist der letzte Tag des Semesters:
- Sommersemester: 30.09.
- Wintersemester: 31.03.
Sollten sich Ihre Pläne ändern, können Sie die Exmatrikulation zum Ende eines laufenden Semesters bis zum letzten Tag des Semesters zurücknehmen. (Eine Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung können Sie nicht zurücknehmen, siehe nächster Punkt.) Senden Sie uns dazu von Ihrer studentischen E-Mail-Adresse eine E-Mail an studsek@uni-mainz.de. Geben Sie dabei unbedingt Ihre Matrikelnummer und Ihren vollständigen Namen, sowie eine Begründung für die Rücknahme an.
Wenn Sie als Promovierende*r registriert sind und Ihre Promotion beendet haben, können Sie uns das per E-Mail an studsek@uni-mainz.de mitteilen. Wir heben Ihre Registrierung dann auf.
Die Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung im laufenden Semester brauchen Sie in nur sehr wenigen Fällen. Bitte prüfen Sie vor Antragsstellung, ob Sie tatsächlich eine Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung benötigen oder eine zum Semesterende.
Bitte beachten Sie, dass die Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung nicht zurückgenommen werden kann. Weitere Auswirkungen:
- Fachsemester und Hochschulsemester werden weitergezählt
- kann sich auf andere Stellen auswirken (z.B. Krankenkasse)
- beendet ein bestehendes Prüfungsrechtsverhältnis nicht
Sie können den Antrag jederzeit in JOGU-StINe über „Service > Anträge > elektronische Anträge“ stellen. Das Datum der Exmatrikulation entspricht dem Datum der Bearbeitung. Die Bearbeitung dauert in der Regel zwei bis drei Werktage. Danach stellen wir Ihnen Ihre Exmatrikulationsbescheinigung online über JOGU-StINe bereit.
Durch Ihre Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung verliert auch Ihr Semesterticket seine Gültigkeit. Das digitale Ticket können Sie von nun an nicht mehr aufrufen. Sofern die Rückerstattungsfristen (31.10. – Wintersemester, 30.04. – Sommersemester) verstrichen sind, ist eine Rückerstattung des Semesterbeitrags nicht mehr möglich – auch nicht anteilig.
Sofern Sie sich im gebührenpflichtigen Zweitstudium befinden, sich zum Folgesemester durch Zahlung von Semesterbeitrag und Zweitstudiengebühr rückgemeldet haben und sich kurzfristig dazu entscheiden, einen Antrag auf Exmatrikulation zu stellen, ist die Rückerstattung sowohl des Semesterbeitrags als auch der Zweitstudiengebühr unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Sie beantragen die Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung bis spätestens 31.10. (für das laufende Wintersemester) bzw. 30.04. (für das laufende Sommersemester).
- Sie haben in dem Semester, zu dessen Beginn Sie die Exmatrikulation beantragen (31.10. für eine Exmatrikulation im laufenden Wintersemester, 30.04. für eine Exmatrikulation im laufenden Sommersemester) keine Leistungen erbracht.
In einigen Fällen kann es dazu kommen, dass wir Sie exmatrikulieren – dann handelt es sich um eine Exmatrikulation von Amts wegen. Die Exmatrikulation von Amts wegen kommt vor, wenn:
- Sie die Frist für die Rückmeldung zum Studium im Folgesemester verpasst haben
- Sie Ihr Studium abgeschlossen haben
- Sie eine Prüfung endgültig nicht bestanden haben
- Ihre befristete Immatrikulation endet
- Ihr Studiengang nicht fortgeführt wird oder die letztmalige Möglichkeit zur Abschlussprüfung verstrichen ist
- für Ihre Rückmeldung noch Unterlagen fehlen
Wenn wir Sie von Amts wegen exmatrikulieren, kündigen wir dies mit einem Bescheid über die Exmatrikulation von Amts wegen an. Hierzu laden wir Ihnen den Exmatrikulationsbescheid in JOGU-StINe unter „Service > Meine Dokumente“ hoch. Zusätzlich erhalten Sie eine E-Mail von uns, in der wir Sie über die Bereitstellung des Bescheids informieren. In Ihrem Bescheid finden Sie alle Informationen zum Grund der Exmatrikulation. Wie Sie der Exmatrikulation widersprechen können, erfahren Sie ebenfalls im Exmatrikulationsbescheid.
Sie möchten einen Ihrer Studiengänge abbrechen?
Dieser Antrag gilt nur für Studierende, die aktuell an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz eingeschrieben sind.
Bitte stellen Sie den Antrag auf Beendigung eines Studiengangs oder mehrerer Studiengänge ausschließlich, wenn Sie in mehreren Studiengängen eingeschrieben sind und die Beendigung der Einschreibung in einem oder mehreren der Studiengänge beantragen.
Sie können den Antrag in den Zeiträumen vom 01.06. – 01.09. und 01.12. – 01.03. in JOGU-StINe über „Service > Anträge > elektronische Anträge“ für das jeweils kommende Semester stellen.
Sie haben keinen Zugriff mehr auf Ihre bereits durch die JGU erstellte Exmatrikulationsbescheinigung über JOGU-StINe oder diese liegt Ihnen nicht (mehr) vor? Dann können Sie in zwei Schritten gegen eine Gebühr die Zweitschrift beantragen:
- Sie überweisen die Gebühr in Höhe von 15€ auf folgendes Konto:
Empfänger: Johannes Gutenberg-Universität Mainz
BIC: MALADE51WOR (Rheinhessen Sparkasse)
IBAN: DE05 5535 0010 0200 0184 06
Verwendungszweck: Zweitschrift Uni Mainz + Name + Matrikelnummer. - Sie schreiben eine E-Mail an den Studierendenservice mit dem Betreff „Zweitschrift“ und fügen den Zahlungsnachweis sowie eine Kopie Ihres Personalausweises bei.
Wir bearbeiten Ihr Anliegen in der Regel innerhalb von vier Werktagen und stellen Ihnen die Zweitschrift der Exmatrikulationsbescheinigung je nach Antragsstellung per E-Mail zu.
Nachdem wir Ihre Exmatrikulation durchgeführt haben, stellen wir Ihnen in JOGU-StINe unter „Service > Meine Dokumente“ Ihre Exmatrikulationsbescheinigung bereit. Diese können Sie beispielsweise bei anderen Hochschulen oder Ihrem*r zukünftigen Arbeitgeber*in einreichen.
Zusammen mit der Exmatrikulationsbescheinigung erhalten Sie eine Studienzeitenbescheinigung. Diese brauchen Sie, um Ihre Studienzeiten bei der Deutschen Rentenversicherung nachzuweisen. Die Exmatrikulationsbescheinigung enthält keine Informationen über den Grund der Exmatrikulation.
Im Falle der Exmatrikulation von Amts wegen stellen wir Ihnen nach Ablauf des Semesters, zu dessen Ende Sie exmatrikuliert wurden, zeitnah eine Exmatrikulationsbescheinigung in JOGU-StINe online bereit. Falls Sie die Bescheinigung schon früher benötigen, beantragen Sie eine ordentliche Exmatrikulation über JOGU-StINe.
Bis circa sechs Monate nach der Exmatrikulation haben Sie Zugriff auf JOGU-StINe und können die Exmatrikulationsbescheinigung herunterladen.
Bei Fragen zu Ihrer Studienorganisation wenden Sie sich an den Studierendenservice: