Semesterbeitrag, Miete, Kosten für Bücher – Ihr Studium in Mainz möchte finanziert werden.
Hier können Sie nachlesen, welche Kosten auf Sie zukommen und welche Finanzierungsmöglichkeiten es gibt.
Dabei tauchen zwischen Semesterbeitrag, Arbeitsvertrag und BAföG-Antrag viele Fragen auf.
Wir geben Ihnen die wichtigsten Antworten.

Denken Sie daran, dass Sie in jedem Semester den Semesterbeitrag zahlen müssen. Hinzu kommen ggf. Ausgaben für Studiengebühren, Bücher oder andere Materialien.

Damit Sie sich fristgerecht rückmelden, muss das Geld bis zum genannten Stichtag (15.07/15.01) auf dem Konto der Universität eingegangen sein. Bitte veranlassen Sie die Zahlung daher rechtzeitig vor Fristablauf. Auch bei Onlineüberweisungen kann die Bearbeitung durch Ihr Bankinstitut einige Zeit in Anspruch nehmen.

Um an der JGU eingeschrieben zu sein, zahlen Sie jedes Semester einen Beitrag. Dieser Semesterbeitrag geht nicht an die Universität, sondern finanziert das Semesterticket und enthält Beiträge für das Studierendenwerk (vergünstigtes Verpflegungsangebot und Wohnheime), für Aufgaben der verfassten Studierendenschaft, für das Angebot des Allgemeinen Hochschulsports sowie für studentische Hilfsfonds des AStA für in Not geratene Studierende. Der Semesterbeitrag ist nicht zu verwechseln mit den Studiengebühren, die erst erhoben werden, wenn aufgrund Vollendung des 60. Lebensjahres die Gebührenpflicht eintritt.

Für das Sommersemester 2026

  • Standort Mainz:  349,10 EURO
  • Standort Germersheim: 371,80 EURO
  • Medizin Campus Trier: 360,80 EURO
  • Säumnisgebühr bei verspäteter Rückmeldung: 25 EURO

Für das Wintersemester 2025/26

  • Standort Mainz:  343,80 EURO
  • Standort Germersheim: 356,80 EURO
  • Medizin Campus Trier: 360,80 EURO
  • Säumnisgebühr bei verspäteter Rückmeldung: 25 EURO 

Neben dem Semesterbeitrag können weitere studienbezogene Kosten auf Sie zukommen. Beispiele sind Kosten für:

  • Materialausgaben (Bücher, Kunstbedarf, etc.)
  • Exkursionen und Veranstaltungsbesuche
  • Digitale Materialien (Hardware, Software, etc.)
  • Auslandsstudium


Die Höhe dieser Kosten unterscheidet sich je nach Studienfach. Fragen hierzu kann Ihnen die zuständige Studienfachberatung beantworten.


Studiengebühren fallen nur noch an, wenn Sie nach Vollendung des 60. Lebensjahres ein Studium aufnehmen oder sobald Sie im Laufe Ihres Studiums das 60. Lebensjahr vollenden.
Die Studiengebühr beträgt 700€ pro Semester und Studiengang und ist zuzüglich zum Semesterbeitrag zu zahlen. Über die Gebührenpflicht werden Sie mit einem Bescheid informiert.

Sie können Ihren Semesterbeitrag oder Ihre Studiengebühren aus verschiedenen Gründen rückerstatten lassen:

  • Sie exmatrikulieren sich zum Semesterende, haben den Semesterbeitrag für das Folgesemester jedoch bereits gezahlt
  • Sie exmatrikulieren sich mit sofortiger Wirkung bis einschließlich 30.04. (Sommersemester) bzw. 31.10. (Wintersemester)
  • Sie wurden trotz gezahlter Beiträge nicht immatrikuliert bzw. rückgemeldet
  • Sie haben Beiträge doppelt bzw. zu viel gezahlt
  • Sie sind studiengebührenpflichtig und wurden beurlaubt. Der Anspruch auf Rückerstattung bezieht sich in diesem Fall nur auf die Studiengebühren
  • Sie verzichten noch vor Vorlesungsbeginn auf Ihren Studienplatz, nachdem Sie bereits immatrikuliert wurden

Sofern Sie einen Anspruch auf Rückerstattung haben, veranlassen wir die Rückerstattung automatisch auf das Konto, von dem wir die Zahlung erhalten haben. Die Rückerstattung wird in der Regel innerhalb von acht Wochen durchgeführt. Sollte sich Ihre Bankverbindung geändert haben, teilen Sie uns die aktuellen Daten per E-Mail an studsek@uni-mainz.de mit.

Mit dem Studium gehen Kosten für das alltägliche Leben einher, insbesondere, wenn Sie für Ihr Studium in eine neue Stadt ziehen. Vor Studienbeginn sollten Sie sich deshalb Gedanken machen, welche Kosten auf Sie zukommen und wie Sie diese stemmen.

Die alltäglichen Kosten für Studierende wurden in den vergangenen Jahren vom Deutschen Studierendenwerk erhoben. Ältere Berichte finden Sie im Archiv der Sozialerhebung des Deutschen Studierendenwerks.


Wohnen
Wer ein schönes Zimmer in nicht allzu weiter Entfernung von der Universität bekommen will, muss mit einer monatlichen Miete von ca. EUR 300,– bis 450,– rechnen. Erfahrungsgemäß ist der Ansturm auf ein Zimmer besonders zu Beginn des Wintersemesters groß. Es ist in jedem Fall zu empfehlen, sich möglichst frühzeitig um eine Unterkunft zu kümmern.


Verpflegung auf dem Campus
Auf dem Campus können Sie an vielen verschiedenen Stellen Essen und Trinken kaufen. Ein warmes Mittagessen gibt es für wenige Euro am Tag.


Freizeitangebote
Alle Studierenden der JGU können an Kursen des Allgemeinen Hochschulsports (AHS) teilnehmen. Das Programm wird durch die studentischen Sozialbeiträge (enthalten im Semesterbeitrag) mitfinanziert. Alle Veranstaltungen sind in einer umfassenden Broschüre („Sportprogramm“) dargestellt und werden an Aushängen und auf Plakaten bekannt gegeben. Es ist möglich, dass verschiedene Kurse einen Beitrag verlangen müssen.

Die Teilnahme am Chor oder Orchester des Collegium musicum ist offen für Studierende aller Fachbereiche, die Interesse und Erfahrung im Chorsingen bzw. Instrumentalspiel haben.

Informationen zu weiteren Angeboten der Freizeitgestaltung auf dem Campus finden Sie z.B. in der STUZ (eine studentische Publikation) durch Aushänge und Handzettel in der Mensa oder bei Campus Mainz e.V., einem gemeinnützigen Verein, der Auskünfte rund um das Leben auf dem Campus bündelt.

Informieren Sie sich ebenfalls über Vergünstigungen für Studierende. Einige Geschäfte, Museen, Kinos oder Clubs bieten vergünstige Tarife für Mainzer Studierende an.

Bedenken Sie, dass auch eine Krankenversicherung Geld kosten kann. Während des Studiums müssen Sie durchgängig krankenversichert sein. Spätestens zum Zeitpunkt der Einschreibung benötigen wir eine elektronische Meldung einer gesetzlichen Krankenkasse über Ihren Versicherungsstatus.

Um sich Ihren Lebensunterhalt zu finanzieren, können Sie neben dem Studium arbeiten. Wenn Sie sich aber ganz auf Ihr Studium konzentrieren möchten, gibt es verschiedene finanzielle Förderangebote. Einen Überblick können Sie sich auf der einmal im Semester stattfindenden Infomesse Studienfinanzierung des AStA verschaffen.

Auf der Homepage des Deutschen Studierendenwerks gibt es zusätzliche Informationen zur Finanzierung für internationale Studierende.

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) regelt, dass Sie als Studierende*r unter bestimmten Bedingungen staatliche Unterstützung erhalten können. Auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung finden Sie alle wichtigen Informationen.

Neben BAföG und Nebenjobs stellen auch Studienkredite eine Finanzierungsmöglichkeit für Ihr Studium dar. Viele Kreditinstitutionen vergeben solche Kredite. Ein Studienkredit-Test des Zentrums für Hochschulentwicklung (CHE) in Zusammenarbeit mit der Financial Times kann Ihnen helfen, einen Überblick zu erhalten.
An der JGU können Sie einen Studienkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über das Studierendenwerk beantragen.
Wenn Sie in Ihrem Studium schon weiter sind, kommt für Sie auch ein Bildungskredit in Frage. Den Antrag und alle wichtigen Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesverwaltungsamts.

Wenn Sie unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten, greifen Ihnen das Studierendenwerk Mainz oder der AStA unter die Arme.

Angebote des Studierendenwerks:

  • Nothilfefonds für ausländische Studierende
  • Examensabschlussdarlehen
  • Darlehenskasse der Stiftung Notgemeinschaft Studienbank beim Studierendenwerk Mainz
  • Darlehenskasse Studierendenwerk Mainz

Angebote des AStA:

  • Zuschuss zum Semesterticket
  • Zinslose Darlehen
  • Freitische und (Sachmittel-)gebundene finanzielle Hilfen

Begabtenstipendium
Ein Begabtenstipendium kommt für Sie in Frage, wenn Sie ein besonders gutes Abitur abgelegt haben und überdurchschnittlich gute Leistungen im Studium erbringen. Mehr Informationen zur Begabtenförderung und den Stiftungen, die Stipendien vergeben, finden Sie auf der Seite stipendium plus .

Zielgruppenbezogene Stipendien
Stipendien werden auch an bestimmte Personengruppen vergeben. Hier einige Beispiele:

Zweckgebundene Stipendien
Auch Ihr Auslandsaufenthalt kann über Stipendien gefördert werden. Welche Stiftungen Ihnen Förderung anbieten, erfahren Sie auf den Seiten zum Auslandsstudium. Stipendien für Promotionen hat das Gutenberg-Nachwuchskolleg zusammengestellt.

Eigenständige Suche
Die Stipendienlandschaft ist sehr groß und kann teilweise unübersichtlich sein. Neben den hier aufgeführten Optionen empfiehlt es sich sehr, auch auf eigene Faust nach möglichen Stipendienprogrammen zu suchen. Einige Rechercheoptionen finden Sie auf dem Portal Begabungslotse.

Wenn Sie neben dem Studium arbeiten möchten, gibt es unterschiedliche Einkommensgrenzen, die Sie beachten müssen.

Wichtige Informationen zu Beschäftigungsverhältnissen als studentische Hilfskräfte, Werkstudent*innen und im Rahmen von Minijobs finden Sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit.

Stellenausschreibungen finden Sie im Jobportal des Career Service und auf den Karriereseiten der JGU.

Als internationale*r Studierende*r klären Sie bitte die Regelungen, die für Sie gelten, mit der zuständigen Ausländerbehörde.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Sie haben fachspezifische Fragen zu einem Studiengang? Dann kontaktieren Sie gerne die zuständigen Studienfachberater*innen.

Bei folgenden Anliegen sind die Studienfachberater*innen Ihre richtigen Ansprechpersonen:

  • Aufbau und Inhalt des Studiums
  • Studienplanung
  • Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen bei Fach- oder Hochschulwechsel
  • Prüfungsverfahren

Mehr Informationen zu Auslandsstipendien finden Sie hier:

Hier finden Sie den Kontakt zum Familien Servicebüro:

Hier finden Sie den Kontakt zum Studierendenwerk: