Es stehen 5 % der Studienplätze für ausländische Studienbewerber*innen mit ausländischen Zeugnissen zur Verfügung.  Deswegen wird ein besonderes Auswahlverfahren durchgeführt, das sich in der Regel nach der Note der Hochschulzugangsberechtigung (Numerus clausus = NC) richtet.

Dabei wird eine Rangfolge der Bewerber*innen nach der Note des Schulabschlusses gebildet, ggf. kann sich diese Note in Verbindung mit einer Feststellungsprüfung am Studienkolleg oder mit der Note des TestAS verändern.

Die NC-Werte für dieses Auswahlverfahren finden Sie in der folgenden Tabelle.

Stand: 15.04.2023
Alle Angaben ohne Gewähr!

Sie sind nationaler Bewerber? Dann finden Sie die passenden NC-Werte hier.