Es stehen 5 % der Studienplätze für ausländische Studienbewerber*innen mit ausländischen Zeugnissen zur Verfügung. Deswegen wird ein besonderes Auswahlverfahren durchgeführt, das sich in der Regel nach der Note der Hochschulzugangsberechtigung (Numerus clausus = NC) richtet.
Dabei wird eine Rangfolge der Bewerber*innen nach der Note des Schulabschlusses gebildet, ggf. kann sich diese Note in Verbindung mit einer Feststellungsprüfung am Studienkolleg oder mit der Note des TestAS verändern.
Die NC-Werte für dieses Auswahlverfahren finden Sie in der folgenden Tabelle.
Stand: 14.10.2024
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Sie sind nationaler Bewerber? Dann finden Sie die passenden NC-Werte hier.