Für die Fächer Pharmazie, Zahnmedizin und Medizin werden viel mehr Bewerbungen abgegeben als Studienplätze vorhanden sind. Diese drei Studiengänge sind deshalb an allen deutschen Hochschulen zulassungsbeschränkt, weshalb die Studienplätze im ersten Fachsemester zentral bei der Stiftung für Hochschulzulassung („Hochschulstart“) vergeben werden.

Die Vergabe von Studienplätzen findet in verschiedenen Quoten statt.

In den sog. „Vorabquoten“ wird ein Anteil der Studienplätze an besondere Bewerber*innengruppen vergeben:

Die übrigen Studienplätze werden in den sog. „Hauptquoten“ vergeben, davon anteilig

  • 30% der Studienplätze nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung („Abiturbestenquote“) (in der Regel Abitur, bezogen auf Landesquoten),
  • 60% der Studienplätze im Auswahlverfahren der Hochschulen nach Kriterien, die durch die Hochschulen selbst festgelegt wurden,
  • 10% der Studienplätze in der Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ) , in der nur schulnotenunabhängige Auswahlkriterien verwendet werden.

60% der Studienplätze vergibt die Stiftung für Hochschulzulassung also nach Kriterien, die die jeweilige Hochschule selbst bestimmt.

Diese Kriterien gelten für die Plätze an der JGU:

Sie haben anrechenbare Leistungen und wollen sich direkt an der JGU über JOGU-StINe für ein höheres Fachsemester bewerben? Dann wenden Sie sich vorab an das entsprechende Prüfungsamt.