Für die Fächer Medizin, Pharmazie und Zahnmedizin werden viel mehr Bewerbungen abgegeben als Studienplätze vorhanden sind. Diese drei Studiengänge sind deshalb an allen deutschen Hochschulen zulassungsbeschränkt, weshalb die Studienplätze im ersten Fachsemester zentral bei der Stiftung für Hochschulzulassung („Hochschulstart“) vergeben werden.

Auf dieser Seite erfahren Sie alles zum Bewerbungsverfahren und zur Vergabe der Studienplätze in diesen bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen.

Alle Informationen rund um die Voraussetzungen und die Bewerbung für das erste Fachsemester finden Sie direkt auf hochschulstart.de: Bewerbung.

Sie bewerben sich für das erste Fachsemester bei hochschulstart.de, wenn einer dieser Punkte auf Sie zutrifft:

  • Sie besitzen die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedslandes der EU.
  • Sie besitzen die Staatsbürgerschaft eines der EWR-Staaten.
  • Sie haben ein deutsches Abitur erworben.
  • Sie haben einen deutschen Hochschulabschluss erworben.
  • Sie haben eine in Rheinland-Pfalz gültige fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung für die Fächer Medizin, Pharmazie oder Zahnmedizin.

Wenn Sie Ihren Schulabschluss im Ausland erworben haben und weder eine deutsche, noch die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates oder EWR-Staates besitzen, gelten für Sie andere Regeln bei der Bewerbung.

Ob Sie sich als internationale*r Bewerber*in bewerben müssen, können Sie hier prüfen.


Die Vergabe von Studienplätzen findet in verschiedenen Quoten statt. Zentral sind hierbei die „Hauptquoten“ und die „Vorabquoten“

Die meisten Studienplätze werden durch die Stiftung für Hochschulzulassung in den sogenannten „Hauptquoten“ vergeben. Dabei sind die zur Verfügung stehenden Studienplätze wie folgt verteilt:

Diese Kriterien gelten für die Platzvergabe im AdH und in der ZEQ an der JGU:

Auswahlverfahren der Hochschule | 60 % der verfügbaren Plätze

Es können maximal 100 Punkte erreicht werden, die sich wie folgt zusammensetzen:


Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ) | 10 % der verfügbaren Plätze

Es können max. 100 Punkte erreicht werden, die sich wie folgt zusammensetzen:

Auswahlverfahren der Hochschule (AdH) | 60 % der verfügbaren Plätze

Es können max. 100 Punkte erreicht werden, die sich wie folgt zusammensetzen:


Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ) | 10 % der verfügbaren Plätze

Es können max. 100 Punkte erreicht werden, die sich wie folgt zusammensetzen:

Auswahlverfahren der Hochschule | 60 % der verfügbaren Plätze

Es können maximal 100 Punkte erreicht werden, die sich wie folgt zusammensetzen:


Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ) | 10 % der verfügbaren Plätze

Es können max. 100 Punkte erreicht werden, die sich wie folgt zusammensetzen:

Die genauen Informationen, wie die Stiftung für Hochschulzulassung die Studienplätze in den Fächern Pharmazie, Medizin und Zahnmedizin (PMZ) vergibt, finden Sie auch auf hochschulstart.de. Dort können Sie auch die Werte der Auswahlgrenzen in den Quoten „Abiturbesten„, „Auswahlverfahren der Hochschule (AdH)“ und „Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ)“ nachlesen.


In den sogenannten „Vorabquoten“ wird ein Anteil der Studienplätze an besondere Bewerber*innengruppen vergeben:

Für den Studiengang Medizin stehen in folgenden Vorabquoten Studienplätze für besondere Bewerber*innengruppen zur Verfügung:

6,3 %in der ärztlichen Versorgung in unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Gebieten („Landarztquote„),
3 %in der kinderärztlichen Versorgung in unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Gebieten („Landkinderarztquote„) oder
1,5 %im öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD-Quote)

Gut zu wissen: Für die Studienplatzvergabe in den Vorabquoten der Bereiche des öffentlichen Bedarfs gibt es gesonderte Bewerbungsverfahren beim Land Rheinland-Pfalz sowie bestimmte damit einhergehende Verpflichtungen, die Sie auf den Webseiten des Landes nachlesen können.

1%für Fälle außergewöhnlicher Härte
2,2 %für die Zulassung im Sanitätsoffiziersdienst der Bundeswehr
3 %für internationale Bewerber*innen
3 %für Zweitstudiumsbewerber*innen
  • 2 % für Fälle außergewöhnlicher Härte
  • 0,5 % für die Zulassung im Sanitätsoffiziersdienst der Bundeswehr
  • 5 % für internationale Bewerber*innen
  • 3 % für Zweitstudiumsbewerber*innen
  • 2 % für Fälle außergewöhnlicher Härte
  • 1,4 % für die Zulassung im Sanitätsoffiziersdienst der Bundeswehr
  • 5 % für internationale Bewerber*innen
  • 3 % für Zweitstudiumsbewerber*innen

Sie haben anrechenbare Leistungen und wollen sich direkt an der JGU für ein höheres Fachsemester bewerben? Dann wenden Sie sich vorab an das entsprechende Prüfungsamt. Unten finden Sie eine Übersicht der fachspezifischen Landesprüfungsämter.

Zuständig für die Anerkennung von Studienleistungen für Studierende, die in Rheinland-Pfalz geboren sind, ist das Landesprüfungsamt für Studierende der Medizin, Pharmazie, Psychotherapie und Zahnmedizin beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung

Wenn Sie in einem anderen Bundesland als Rheinland-Pfalz geboren sind, ist das Landesprüfungsamt Ihres Geburtsbundeslandes für Sie zuständig. Adressen und Ansprechpartner der zuständigen Landesprüfungsämter finden Sie hier.

Wenn Sie nicht in Deutschland geboren sind, erfolgt die Anerkennung Ihrer bisher erbrachten Studienleistungen durch folgendes Prüfungsamt: Bezirksregierung Düsseldorf Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie

Bedenken Sie, dass möglicherweise auch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung notwendig sein kann.

Zuständig für die Anerkennung von Studienleistungen für Studierende, die in Rheinland-Pfalz geboren sind oder in Rheinland-Pfalz für den Staatsexamensstudiengang Pharmazie eingeschrieben sind, ist das Landesprüfungsamt für Studierende der Medizin, Pharmazie, Psychotherapie und Zahnmedizin beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung

Wenn Sie in einem anderen Bundesland als Rheinland-Pfalz in Pharmazie eingeschrieben sind, wenden Sie sich für die Anerkennung an das jeweilige Landesprüfungsamt.

Wenn Sie nicht in Rheinland-Pfalz geboren sind und nicht an einer deutschen Hochschule in Pharmazie eingeschrieben sind, erfolgt die Anerkennung Ihrer bisher erbrachten Studienleistungen durch folgendes Prüfungsamt: Hessisches Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen

Bedenken Sie, dass möglicherweise auch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung notwendig sein kann.

Zuständig für die Anerkennung von Studienleistungen für Studierende, die ihren ersten Wohnsitz in Rheinland-Pfalz haben, ist das Landesprüfungsamt für Studierende der Medizin, Pharmazie, Psychotherapie und Zahnmedizin beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung

Wenn Sie Ihren ersten Wohnsitz in einem anderen Bundesland als Rheinland-Pfalz haben, wenden Sie sich für die Anerkennung an das Landesprüfungsamt des entsprechenden Bundeslands.

Wenn Sie Ihren ersten Wohnsitz nicht in Deutschland haben, erfolgt die Anerkennung Ihrer bisher erbrachten Studienleistungen durch folgendes Prüfungsamt: Thüringer Landesverwaltungsamt

Bedenken Sie, dass möglicherweise auch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung notwendig sein kann.

Wenn Ihre Bewerbung erfolgreich war, finden Sie Ihren Zulassungsbescheid auf hochschulstart.de. Dort erhalten Sie alle Informationen über die weiteren Schritte und wie Sie die Einschreibung beantragen können.

Sollten Sie keine Zulassung erhalten, erfahren Sie ebenfalls auf hochschulstart.de welche weiteren Optionen Sie nun haben, z.B. die Teilnahme an Nachrückverfahren.

Bei grundsätzlichen Fragen zur Bewerbung über die Stiftung für Hochschulzulassung wenden Sie sich direkt an:

Bei Fragen zu Ihren Chancen und Möglichkeiten, diese zu verbessern, ist unsere Zentrale Studienberatung für Sie da: