Je nach Studiengang brauchen Sie gewisse Kenntnisse in Deutsch oder auch einer anderen Sprache, um Ihr Studium erfolgreich meistern zu können. Deshalb benötigen wir bereits bei der Bewerbung Nachweise über Ihre entsprechenden Sprachkenntnisse.

In dem Studiensteckbrief Ihres Wunschfachs finden Sie Informationen, ob bestimmte (Fremd-)Sprachenkenntnisse erforderlich sind und wie Sie diese nachweisen können. Klicken Sie dafür einfach auf „Alle Infos zur Bewerbung“. Gelegentlich genügt beispielsweise das Einreichen Ihres Abiturzeugnisses, manchmal müssen Sie andere Belege vorweisen.

Sie haben Ihren Schulabschluss oder Ihre Vorbildung nicht in Deutschland absolviert? Dann informieren Sie sich zunächst über eine Anerkennung Ihrer Zeugnisse und eventuell benötigte Deutschkenntnisse. Hinweise dazu finden Sie im jeweiligen Studiensteckbrief Ihres Wunschfachs.

Die meisten Studiengänge an der JGU erfordern Deutschkenntnisse auf dem Niveau der „Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber“ (DSH-2). Erfordert Ihr Studiengang ein höheres oder niedrigeres Sprachniveau, finden Sie den erforderlichen Sprachnachweis in den Studiensteckbriefen.

Sie haben zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung nicht den erforderlichen Deutschnachweis für ein Fachstudium? Ihre Möglichkeiten ergeben sich dann aus Ihrem aktuellen Sprachniveau. Diese orientieren sich am gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen und unterscheiden z.B. A-, B- und C-Niveau.

Wenn Sie auf Ihrer Anerkennungsurkunde den direkten Hochschulzugang bestätigt bekommen haben, aber Ihre Deutschkenntnisse für die Bewerbung für das Studienfach noch nicht ausreichen, dann können Sie sich mit einem akzeptierten B1-Zertifikat für den Deutschkurs bewerben. Der studienvorbereitende Deutschkurs dauert in diesem Fall in der Regel zwei Semester und endet mit der DSH-Prüfung. Bestehen Sie diese mit dem für Ihr Wunschfach benötigtes DSH-Niveau (z.B. DSH-2), können Sie sich abhängig von Ihrer Anerkennungsurkunde für das gewünschte Fachstudium bewerben.

Wofür Sie sich mit Ihrem B2-Zertifikat bewerben können, ist abhängig von Ihrer Hochschulzugangsberechtigung. Diese finden Sie auf Ihrer Anerkennungsurkunde.

Direkter Hochschulzugang: Sie können sich mit einem der akzeptierten B2-Zertifiakte für den studienvorbereitenden Deutschkurs der JGU bewerben. Der studienvorbereitende Deutschkurs dauert in diesem Fall in der Regel ein Semester und endet mit der DSH-Prüfung. Bestehen Sie diese mit dem Ergebnis DSH-2 oder DSH-3, können Sie sich abhängig von Ihrer Anerkennungsurkunde für das gewünschte Fachstudium bewerben.

Hochschulzugang nach Bestehen der Feststellungsprüfung: Sie können sich für das Studienkolleg mit einem der akzeptierten B2-Zertifikate bewerben. Das Studienkolleg endet mit der Feststellungsprüfung. Im Rahmen der Feststellungsprüfung erwerben Sie einen Deutschnachweis mit dem Niveau DSH-2. Schließen Sie das Studienkolleg erfolgreich ab, können Sie sich abhängig von Ihrer Anerkennungsurkunde und dem Schwerpunktkurs Ihrer Feststellungsprüfung für das gewünschte Fachstudium bewerben.

Auf Ihrer Anerkennungsurkunde steht „direkter Hochschulzugang“? Dann informieren Sie sich in den Studiensteckbriefen über das geforderte Sprachniveau Ihres Wunschfaches.

Sie haben zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung nicht das erforderliche DSH Zeugnis? Dann können Sie sich auch mit einem der untenstehenden Zeugnisse direkt für ein Fachstudium bewerben – auch wenn dieses Studium einen DSH-Nachweis erfordert.  Wenn Ihre Bewerbung erfolgreich ist, laden wir Sie zur DSH an der JGU ein.

Sie besitzen zwar kein DSH-2 Zeugnis, dafür allerdings eines der folgenden Zeugnisse? Dann können Sie sich auch mit dem entsprechenden Zeugnis bei uns bewerben. In diesem Fall müssen Sie die DSH-Prüfung nicht ablegen, da wir diese Zeugnisse als dem DSH-2 Zeugnis gleichwertig behandeln.

Diese Zeugnisse gelten als DSH-2 Nachweis:

  • deutsches Abitur
  • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – Stufe Zwei (DSD II)
  • Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS)
  • TestDaF mit mindestens dem Niveau TDN 4 in allen vier Teilqualifikationen
  • Feststellungsprüfung eines deutschen Studienkollegs im Fach Deutsch
  • das Zertifikat telc Deutsch C1 Hochschule ab dem Ergebnis „befriedigend“


Diese Zeugnisse sind keine Nachweise für DSH-2 Sprachkenntnisse:

  • alle anderen Zeugnisse, die nicht oben aufgelistet sind
  • DSH-1 Zeugnis
  • Das Zertifikat telc Deutsch C1 (ohne den Zusatz „Hochschule“)

Da es auch vorkommen kann, dass sich die Regelungen kurzfristig ändern, informieren Sie sich bitte hierzu in der DSH-Prüfungsordnung.

Ihr Wunschfach erfordert die DSH-2 oder DSH-3? Dann können Sie sich auch mit einem der aufgelisteten Zeugnisse bewerben und werden bei einer Zulassung zum Fachstudium zur DSH an der JGU eingeladen. Spätestens bei Ihrer Einschreibung müssen Sie dann Ihr DSH-Zertifikat mit der geforderten Niveaustufe oder eine Alternative zum DSH-2 Zeugnis nachweisen.

Mit diesen Zeugnissen können Sie sich bewerben:

  • onSET-Deutsch: Zertifikat des B2-Kernbereichs (oder höher)
  • telc Deutsch B2-Zertifikat mit dem Ergebnis „befriedigend“ oder „gut“ oder „sehr
    gut“
  • telc Deutsch C1-Zertifikat
  • TestDaF-Zertifikat mit mindestens zwei Teilqualifikationen auf dem Niveau TDN 4
    und höchstens zwei Teilqualifikationen auf dem Niveau TDN 3
  • ÖSD Zertifikat B2
  • Zeugnis der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH-1)
  • das Goethe-Zertifikat B2 (oder das Goethe-Zertifikat C1) 

Ihr Wunschfach setzt den Nachweis von Sprachkenntnissen auf dem Niveau DSH-1 voraus? Dann können Sie sich mit einem der aufgelisteten Zeugnisse bewerben und werden bei einer Zulassung zum Fachstudium zur DSH an der JGU eingeladen. Spätestens bei Ihrer Einschreibung müssen Sie dann Ihr DSH-1 Zertifikat nachweisen.

Mit diesen Zeugnissen können Sie sich bewerben:

  • onSET-Deutsch: Zertifikat des B1-Kernbereichs
  • Deutsche Sprachdiplom der KMK Stufe Eins (DSD I)
  • Goethe-Zertifikat B1
  • telc Deutsch B1-Zertifikat mit dem Ergebnis „befriedigend“, „gut“ oder „sehr
    gut“
  • TestDaF-Zertifikat mit dem Niveau TDN 3 in allen vier Teilqualifikationen
  • ÖSD Zertifikat B1

Bei Fragen zu den erforderlichen Sprachkenntnisse wenden Sie sich an:

Internationale Bewerber*innen:

Sie haben Ihre Schule oder Ihre Vorbildung nicht in Deutschland absolviert? Dann informieren Sie sich zunächst über eine Anerkennung Ihrer Zeugnisse und eventuell benötigte Deutschkenntnisse.

Benötigte Deutschkenntnisse/-nachweise für dieses Fach:

Bei technischen Problemen mit ihrem JOGU-StINe Account wenden Sie sich an:

Mehr zum Internationalen Studien- und Sprachenkolleg (ISSK):