Sprachkenntnisse für eine erfolgreiche Bewerbung

Je nach Studiengang brauchen Sie gewisse Kenntnisse in Deutsch oder auch einer anderen Sprache, um ihr Studium erfolgreich meistern zu können. Deshalb benötigen wir bereits bei der Bewerbung einen Nachweis über Ihre entsprechenden Sprachkenntnisse.

 

So wissen Sie, welche Nachweise Sie einreichen müssen:

Schauen Sie im Studiensteckbrief Ihres Wunschfaches nach.

>> zu den Studiensteckbriefen

Wenn Sie ihren Schulabschluss im Ausland gemacht haben und für ihr Wunschstudium Deutschkenntnisse nachweisen müssen, lesen Sie bitte weiter.

 

Wenn Sie promovieren möchten, klären Sie die nötigen Sprachvoraussetzungen direkt mit Ihrem zuständigen Dekant. dem Fachbereich.

>> zu Voraussetzungen für eine Promotion

 

 

Deutschkenntnisse: Das Sprachniveau bestimmt den Weg

 

Die meisten Studiengänge an der JGU erfordern Deutschkenntnisse der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH-2). Erfordert Ihr Studiengang ein höheres oder niedrigeres Sprachniveau, finden Sie den erforderlichen Sprachnachweis im jeweiligen Studiensteckbrief.

>> zu den Studiensteckbriefen

Sie haben zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung nicht den erforderlichen Deutschnachweis für ein Fachstudium?  Diese Möglichkeiten haben Sie:

 

Deutschkurs für Geflüchtete

Für das Wintersemester 2022/23 bieten wir einen Deutschkurs für Geflüchtete ab Level B1 an - auch für Geflüchtete mit einem  "Hochschulzugang nach Bestehen der Feststellungsprüfung" auf Ihrer Anerkennungsurkunde.

>> Wie Sie sich bewerben

 

 

Mit einem direkten Hochschulzugang (siehe Anerkennungsurkunde) können Sie sich für den studienvorbereitenden Deutschkurs bewerben, wenn Sie sich mit einem der akzeptierten B1-Zeugnisse bewerben.

>> Liste der akzeptierten B1-Zeugnisse

>> Infos zum Deutschkurs

>> Infos zur Bewerbung

 

Der studienvorbereitende Deutschkurs dauert in diesem Fall in der Regel zwei Semester und endet mit der DSH-Prüfung.

Bestehen Sie diese mit dem Ergebnis DSH-2, können Sie sich abhängig von ihrer Anerkennungsurkunde auf das gewünschte Fachstudium bewerben.

Wofür Sie sich mit Ihrem B2 Zertifikat bewerben können, ist abhängig von der Art Ihres Hochschulzuganges. Welchen Hochschulzugang Sie besitzen, können Sie auf Ihrer Anerkennungsurkunde nachlesen.

  • Direkter Hochschulzugang

Sie können sich mit einem der akzeptierten B2- Zeugnisse für den studienvorbereitenden Deutschkurs der JGU bewerben.

>> Liste der akzeptierten B2-Zeugnisse

>> Infos zum Deutschkurs

>> Infos zur Bewerbung

 

Der studienvorbereitende Deutschkurs dauert in diesem Fall in der Regel ein Semester und endet mit der DSH-Prüfung.

Bestehen Sie diese mit dem erforderlichen Ergebnis DSH-2, können Sie sich abhängig von ihrer Anerkennungsurkunde auf das gewünschte Fachstudium bewerben.

  • Hochschulzugang nach Bestehen der Feststellungsprüfung

Sie können sich für das Studienkolleg mit einem der akzeptierten B2- Zeugnisse bewerben.

>> Liste der akzeptierten B2-Zeugnisse

>> Infos zum Studienkolleg 

>> Infos zur Bewerbung

 

Das Studienkolleg endet mit der Feststellungsprüfung. Im Rahmen der Feststellungsprüfung erwerben Sie einen Deutschnachweis mit dem Niveau DSH-2 .

Schließen Sie das Studienkolleg erfolgreich ab, können Sie sich abhängig von ihrer Anerkennungsurkunde und dem Schwerpunktkurs Ihrer Feststellungsprüfung auf das gewünschte Fachstudium bewerben.

 

Auf Ihrer Anerkennungsurkunde steht „direkter Hochschulzugang“? Dann können Sie sich auch mit einem der untenstehenden Zeugnisse direkt auf ein Fachstudium bewerben – auch wenn dieses Studium einen DSH Nachweis erfordert.

Wenn Ihre Bewerbung erfolgreich ist, laden wir Sie zur DSH-Prüfung an der JGU ein.

 

Informationen und Beratung zur DSH-Prüfung erhalten Sie beim Internationalen Studierenden und Sprachenkolleg.

>> Infos des ISSK zur DSH-Prüfung

 

Zur Immatrikulation benötigen Sie entweder den entsprechenden DSH-Nachweis oder eines der DSH-Äquivalente (siehe Ende dieser Seite).

 

Ihr Wunschfach erfordert die DSH-1? Mit diesen Zeugnissen können Sie sich ebenfalls bewerben:

• onSET-Deutsch: Zertifikat des B1-Kernbereichs
• das Deutsche Sprachdiplom der KMK Stufe DSD I
• das Goethe-Zertifikat B1
• das telc Deutsch B1-Zertifikat mit dem Ergebnis „befriedigend“ oder „gut“ oder „sehr
gut“
• das TestDaF-Zertifikat mit dem Niveau TDN 3 in allen vier Teilqualifikationen
• das ÖSD Zertifikat B1

 

Ihr Wunschfach erfordert die DSH-2 oder DSH-3? Mit diesen Zeugnissen können Sie sich ebenfalls bewerben:

• onSET-Deutsch: Zertifikat des B2-Kernbereichs (oder höher)
• das Goethe-Zertifikat B2 (oder das Goethe-Zertifikat C1)
• das telc Deutsch B2-Zertifikat mit dem Ergebnis „befriedigend“ oder „gut“ oder „sehr
gut“ (oder das telc Deutsch C1-Zertifikat)
• das TestDaF-Zertifikat mit mindestens zwei Teilqualifikationen auf dem Niveau TDN 4
und höchstens zwei Teilqualifikationen auf dem Niveau TDN 3
• das ÖSD Zertifikat B2
• das Zeugnis der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer
Studienbewerberinnen und -bewerber (DSH-1).

 

Bitte informieren Sie sich hierzu in der DSH-Prüfungsordnung.

>> Infos zur DSH-Prüfung und DSH-Prüfungsordnung

 

Einschreibung

Einen Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse auf dem erforderlichen DSH Niveau benötigen wir spätestens bis zu Ihrer Einschreibung. Wenn Sie zwischen Zulassung und Einschreibung einen solchen Nachweis oder eine der Alternativen erwerben, können Sie diesen bei Ihrer Einschreibung vorlegen und brauchen nicht die DSH-Prüfung an der JGU ablegen.

 

Alternativen zum DSH-2 Zeugnis

Sie haben zwar bisher kein DSH-2 Zeugnis erworben, dafür allerdings eines der folgenden
Zeugnisse? Dann können Sie sich auch mit diesem Zeugnis bei uns bewerben. In diesem Fall müssen Sie die DSH-Prüfung nicht ablegen, da wir diese Zeugnisse und das DSH-2 Zeugnis gleichwertig behandeln.

Diese Zeugnisse gelten ebenfalls als DSH-2 Nachweis

• deutsches Abitur
• Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - Stufe II (DSD II)
• Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS)
• Österreichisches Sprachdiplom (ÖSD) - C1
• TestDaF mit dem Ergebnis 4 x 4 oder besser
• Feststellungsprüfung eines deutschen Studienkollegs im Fach Deutsch
• das Zertifikat telc Deutsch C1 Hochschule ab dem Ergebnis "befriedigend".

 

Diese Zeugnisse sind keine Nachweise für DHS-2 Sprachkenntnisse

• alle anderen Zeugnisse, die nicht oben aufgelistet sind
• DSH-1 Zeugnis
• Das Zertifikat telc Deutsch C1 (ohne den Zusatz „Hochschule“)

 

Da es auch vorkommen kann, dass sich die Regelungen kurzfristig ändern, informieren Sie sich bitte hierzu in der DSH-Prüfungsordnung.

>> zur DSH-Prüfungsordnung