Manchmal klappt es einfach nicht mit dem Studienplatz an Ihrer Wunschuniversität. Vielleicht verschieben sich auch nach einigen Semestern Ihre Prioritäten und Sie möchten die Universität wechseln. In zulassungsbeschränkten Studiengängen ist das nicht immer leicht. Ein Studienplatztausch kann eine Option sein.

Damit wir Ihren Antrag auf Studienplatztausch bewilligen können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Studiengang ist an der JGU zulassungsbeschränkt.
  • Sie haben eine*n Tauschpartner*in.
  • Der*die Studierende, der*die an die JGU wechselt, möchte keine Beurlaubung beantragen.
  • Sie und alle anderen Tauschpartner*innen sind an der ursprünglichen Universität eingeschrieben oder rückgemeldet.
  • Sie und alle anderen Tauschpartner*innen sind im gleichen Fachsemester eingeschrieben. In Medizin und Zahnmedizin ist bei einem Tausch im klinischen Studienabschnitt die gleiche Anzahl der klinischen Semester aller Tauschpartner*innen maßgeblich.
  • Alle beteiligten Hochschulen stimmen Ihrem Tauschantrag zu.

Ihr Antrag muss bis zum letzten Tag des Semesters eingehen.

Für die Antragsstellung benötigen wir keine Unterlagen per Post.

An welcher Universität Sie zuerst Ihren Antrag stellen, macht keinen Unterschied. Sie als am Tausch beteiligte Person, die an die JGU wechseln möchte, stellen einen elektronischen Antrag für den Studienplatz- oder Ringtausch.

Ihre Bewerbung/Registrierung starten Sie über unsere Bewerbungsplattform JOGU-StINe.

Liegt uns Ihr elektronischer Antrag vor, beginnen wir mit der Prüfung. Falls Unterlagen fehlen oder wir Rückfragen an Sie haben, informieren wir Sie per E-Mail. Bitte reichen Sie die fehlenden Unterlagen in diesem Fall so schnell wie möglich nach.


Anschließend entscheiden wir über Ihren Antrag. Die Entscheidung stellen wir Ihnen als Bescheid in JOGU-StINe unter „Bewerbung/Registrierung > Dokumente > Meine Dokumente“ online zur Verfügung. Über die Bereitstellung des Bescheides informieren wir Sie per E-Mail.

In der Online-Bewerbung müssen Sie verschiedene Unterlagen hochladen. Diese können Sie bereits vorbereiten.

Ihre eigenen Unterlagen:

  • vollständiger Lebenslauf bis zu dem Tag, an dem Sie Ihren Antrag stellen
  • Studienbescheinigung Ihrer bisherigen Universität
  • Scan Ihrer Hochschulzugangsberechtigung
  • falls schon vorhanden: Genehmigung anderer Hochschule(n)

Zusätzlich im fünften Fachsemester Medizin oder im sechsten Fachsemester Zahnmedizin ohne Physikum:

  • Nachweis über den Prüfungsanspruch an der JGU

Im klinischen Semester in Medizin oder Zahnmedizin:

  • Upload Ihres Zwischen- oder Teilprüfungszeugnisses oder
  • vorläufiger Nachweis über das bestandene Physikum

Zusätzlich beim Studienplatztausch mit ausländischen Zeugnissen:

  • Nachweis über die Deutschkenntnisse, die für Ihren Studiengang benötigt werden
  • Im vorklinischen Bereich: Anerkennungsurkunde der JGU oder einer anerkannten Kultusbehörde

Unterlagen der anderen an einem Ringtausch beteiligten Studierenden:

  • Stammdatenblatt der bisherigen Hochschule
  • Studienbescheinigung der bisherigen Hochschule

Wenn Ihre Tauschpartner*innen ihre persönlichen Unterlagen lieber selbst einreichen möchten, schicken diese die entsprechenden Unterlagen per Mail an studsek@uni-mainz.de. Im Betreff ist die Antragsnummer der*des an die JGU Tauschenden anzugeben.

Die Bearbeitung des Antrags kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Ihr Antrag auf Studienplatztausch muss von allen beteiligten Universitäten genehmigt werden.

Sofern noch nicht geschehen, übermitteln Sie uns alle Genehmigungen der am Tausch beteiligten Hochschulen per E-Mail.

Nachdem alle am Tausch beteiligten Hochschulen den Tausch genehmigt haben und uns die entsprechenden Bestätigungen hierüber vorliegen, stellen wir Ihnen einen vorläufigen Zulassungsbescheid im Bewerberaccount bereit. Diesem können Sie entnehmen, welche Schritte Sie für die Durchführung der Immatrikulation noch zu veranlassen haben (z.B. Zahlung des Semesterbeitrags, Veranlassung einer elektronsichen Krankenkassenmeldung, etc.)

Sobald Sie alle im vorläufigen Zulassungsbescheid geforderten Schritte erledigt haben, wird die Immatrikulation von uns durchgeführt und wir stellen Ihnen die Semesterunterlagen in JOGU-StINe unter „Bewerbung/Registrierung > Dokumente > Meine Dokumente“ bereit.


Informationen für die Person, die die JGU im ersten Fachsemester verlässt
Sobald Sie und Ihr Tauschpartner / Ihre Tauschpartnerin die vorläufigen Zulassungen der JGU und der anderen Hochschule erhalten haben, stellen Sie einen Antrag auf Studienplatzverzicht. Nachdem dieser von uns bearbeitet wurde, stellen wir Ihnen eine Bestätigung darüber aus, welche Sie anschließend an Ihrer neuen Hochschule einreichen können.

Informationen für die Person, die die JGU im höheren Fachsemester verlässt
Sobald Ihnen der Zulassungsbescheid der Hochschule, an die Sie wechseln möchten, vorliegt, können Sie über JOGU-StINe die Exmatrikulation an der JGU beantragen.

Informationen für die an die JGU wechselnde Person
Sobald uns alle Genehmigungen vorliegen, stellen wir Ihnen den Zulassungsbescheid online in JOGU-StINe zum Download bereit. Diesem entnehmen Sie die Annahmefrist, eine Zahlungsaufforderung sowie für die Immatrikulation erforderliche Unterlagen. Diese müssen in der Regel rein digital (per Mail) eingereicht werden.

Liegen alle Unterlagen vor und ist die Zahlung des Semesterbeitrags eingegangen, schreiben wir Sie ein. Sie erhalten alle weiteren Informationen per E-Mail. Nachdem Sie Ihren studentischen Account freigeschaltet haben, können Sie Ihre Immatrikulationsbescheinigungen auf JOGU-StINE herunterladen.

Mehr Informationen dazu finden Sie auf den folgenden Seiten:

Bei Fragen zum Studienplatztausch wenden Sie sich an:

Sie haben fachspezifische Fragen zu einem Studiengang? Dann kontaktieren Sie gerne die zuständigen Studienfachberater*innen.

Bei folgenden Anliegen sind die Studienfachberater*innen Ihre richtigen Ansprechpersonen:

  • Aufbau und Inhalt des Studiums
  • Studienplanung
  • Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen bei Fach- oder Hochschulwechsel
  • Prüfungsverfahren