• sehr gute Sprachkenntnisse des Englischen
  • vertieftes Interesse an der Literatur und den Kulturen der englischsprachigen Länder, insbesondere Großbritannien, Irland, USA und Kanada
  • Fähigkeit zum eigenständigen Arbeiten, Durchhaltevermögen und Wissensdurst (ohne die Liebe zum Lesen und das Interesse, sich Wissensbereiche durch Lektüre zu erarbeiten sowie die Freude an der Beschäftigung mit abstrakteren Themen, ist das Englischstudium nicht zu bewältigen)
  • besondere Eignung für den Beruf als Lehrer*in durch hohe Fachkompetenz, Engagement, Begeisterung für das gewählte Fach, soziale Kompetenzen wie Empathie, Kritikfähigkeit und Verantwortungsbereitschaft sowie Freude am lebenslangen Umgang mit jungen Menschen

Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang für das Lehramt an Gymnasien ist der Nachweis eines lehramtsbezogenen Bachelorabschlusses mit dem Schwerpunkt Lehramt an Gymnasien in denselben Fächern an einer Universität in Rheinland-Pfalz oder eines gleichwertigen Studienabschlusses.

Wichtige Information für alle, die keinen Bachelor of Education (für das gymnasiale Lehramt) in Rheinland-Pfalz abgeschlossen haben

Wenn Ihnen das Zeugnis über den Bachelorabschluss zum Bewerbungsschluss noch nicht vorliegt, Sie aber im Bachelorstudium mindestens 135 Leistungspunkte erworben haben, bewerben Sie sich fristgemäß mit einer Bescheinigung über sämtliche bislang erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen einschließlich der dadurch bislang erreichten Durchschnittsnote; diese Bescheinigung muss von der zuständigen Hochschule ausgestellt worden sein (beglaubigte Kopie).

In begründeten Fällen können auch andere Abschlüsse für den Zugang zum Masterstudiengang anerkannt werden. Die Anerkennung kann an Bedingungen der besonderen Ausgestaltung des Masterstudiengangs gebunden werden. Bei fehlenden Schulpraktika können in begründeten Fällen auch andere nachgewiesene Leistungen als gleichwertig anerkannt werden.

Wer die Hochschulzugangsberechtigung weder an einer deutschsprachigen Einrichtung noch einen Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben hat, muss ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen. Diese müssen dem Niveau DSH-2 der „Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)“ entsprechen und bis zur Einschreibung an der JGU nachgewiesen werden.

Wichtig zu wissen: Rechtsverbindliche Grundlage und damit maßgeblich für die Auswahl, Zulassung und Einschreibung ist der in § 2 und ggf. im Anhang der jeweils gültigen Prüfungsordnung formulierte Wortlaut der Zugangsvoraussetzungen.

Die Prüfungsordnung des Masterstudiengangs finden Sie hier.

Studienverlauf

Erstes Semester

  • English Literature and Culture (Seminar)
  • American Studies (Seminar)
  • English Linguistics (Vorlesung)
  • Teaching English as a Foreign Language (Vorlesung)

Zweites Semester

  • English Literature and Culture (Vorlesung)
  • American Studies (Vorlesung)
  • English Linguistics (Seminar)
  • Cultural Studies (Übung)

Drittes Semester

  • Advanced English Linguistics (Seminar)
  • Advanced Literary Studies (Seminar)
  • Teaching English as a Foreign Language (Seminar)

Viertes Semester

  • Literary Studies (Kolloquium)
  • English Linguistics (Kolloquium)
  • Teaching English as a Foreign Language (Seminar)
  • Masterarbeit

Auslandsaufenthalte

Ein halbes oder ganzes Jahr lang im Ausland leben? Eine andere Sprache und Kultur kennenlernen? Eine andere Sichtweise auf das eigene Fach erhalten? Ein Auslandsaufenthalt bietet die perfekte Gelegenheit dazu und ist in jedem Studiengang möglich – entweder selbstorganisiert und individuell oder mit einem der beliebten Austauschprogramme. Verschiedene Kooperationen mit ausländischen Hochschulen machen es möglich.

Informationen zu diesem Thema finden Sie auf unseren Seiten zum Auslandsstudium. Eine Übersicht über Kooperationshochschulen Ihres Faches finden Sie auf unserer Plattform zu Austauschmöglichkeiten.

Im Rahmen des Lehramtsstudiums absolvieren Sie einen Aufenthalt im englischsprachigen Ausland (d.h. mit Englisch als Amtssprache). Der Auslandsaufenthalt wird nach dem 3. Semester des Bachelorstudiums empfohlen, kann jedoch auch im Rahmen des Masterstudiums absolviert werden. Sie können den Auslandsaufenthalt auch in zwei Teilen (d.h. 2 mal 6 Wochen) durchführen.

Der Auslandsaufenthalt kann in Form z.B. eines Studienaufenthaltes an einer Universität, eines Praktikums oder eines Arbeitsverhältnisses stattfinden und ist durch eine entsprechende institutionelle Bescheinigung nachzuweisen.

Praktika

Im Master of Education absolvieren Sie innerhalb der vorlesungsfreien Zeit (März – April bzw. August – Oktober) ein zweiwöchiges Praktikum an einem Gymnasium. Der inhaltliche Schwerpunkt liegt hierbei auf dem Unterricht in der gymnasialen Oberstufe. Diese praktischen Erfahrungen ergänzen Ihre theoretische Ausbildung, helfen Ihnen dabei, ihre pädagogische Arbeit mit Schüler*innen zu verfeinern, und dienen der Orientierung für Ihren weiteren Werdegang.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite des „Zentrums für Lehrerbildung“ (ZfL) sowie auf den Seiten des Landes Rheinland-Pfalz zu Schulpraktika.

Wer sich für zusätzliche, freiwillige Praktika ‒ auch in anderen Berufsfeldern ‒ interessiert, findet weitere Informationen auf den Seiten des Career Service der JGU.

Der Masterstudiengang bereitet Sie bestens auf Ihre zukünftige Arbeit als Englischlehrer*in an Gymnasien vor. Sie erlangen die für den späteren Lehrberuf essenziellen Kernkompetenzen, wie sie auch in den Curricularen Standards von Rheinland-Pfalz abgebildet werden. Dies betrifft sowohl fachwissenschaftliche (d.h. Sprachwissenschaft, brit. und amerik. Literatur- und Kulturwissenschaft) als auch fachdidaktische Inhalte.

Um später als Lehrer*in an Gymnasien tätig zu sein, müssen Sie im Anschluss an den Master of Education den Vorbereitungsdienst (Referendariat) absolvieren. Die erste, universitäre Phase Ihrer Ausbildung zur Lehrkraft endet mit der Anerkennung Ihres B.Ed.- und M.Ed.-Abschlusses als Erste Staatsprüfung. Die zweite Phase, der Vorbereitungsdienst (Referendariat), dauert in Rheinland-Pfalz i.d.R. 18 Monate und schließt mit der Zweiten Staatsprüfung ab.

Mit dem Lehramtsabschluss sind Sie aber nicht auf das Lehramt festgelegt! Sie können auch in verschiedenen außerschulischen Berufsfeldern tätig sein.

Neben der klassischen Anwendung des vermittelten Wissens und der erworbenen Kompetenzen für den Lehrberuf, qualifizieren Sie sich auch z.B. für die Berufsfelder Journalismus, Erwachsenenbildung oder Public Relations.

Sie wissen noch nicht, wie es nach dem Abschluss für Sie weitergehen soll? Keine Sorge!

Ein Universitätsstudium stellt in der Regel keine Ausbildung für einen einzelnen Beruf dar, sondern qualifiziert Sie für viele verschiedene Berufsfelder – z.B. in der Wissenschaft, in einem typischen Beruf Ihres Studienfaches oder in einem der vielen weiteren akademischen Tätigkeitsbereiche.

Deshalb gehört auch die berufliche Orientierung zu den Aufgaben Ihres Studiums. Hierbei spielen berufspraktische Erfahrungen eine wichtige Rolle, die Sie z.B. durch Praktika, Werkstudierendenstellen, Nebenjobs oder ehrenamtliche Tätigkeiten erlangen können.

Der Career Service der JGU steht Ihnen während des gesamten Prozesses mit Informationen, Beratung, Workshops und zahlreichen Events zur Seite – von der beruflichen Orientierung über die Arbeit an Ihrem Profil und Ihren Skills bis hin zur Suche nach dem Traumjob und der erfolgreichen Bewerbung.

Den Wunschstudiengang gefunden?
Ihr Traumstudium ist nur eine Onlinebewerbung entfernt!

Wir zeigen, wie Sie sich auf einen Studienplatz an der JGU bewerben und was es dabei zu Voraussetzungen, Zulassungen und Bewerbungsfristen zu beachten gibt.

Sie benötigen Unterstützung bei der Wahl des passenden Masterstudiengangs, haben Fragen zum Bewerbungsverfahren, dem Auswahlverfahren oder können sich einfach nicht entscheiden?

Die Berater*innen der Zentralen Studienberatung stehen Ihnen mit Rat & Tat zur Seite:

Sie haben fachspezifische Fragen zu einem Studiengang? Dann kontaktieren Sie gerne die zuständigen Studienfachberater*innen.

Bei folgenden Anliegen sind die Studienfachberater*innen Ihre richtigen Ansprechpersonen:

  • Aufbau und Inhalt des Studiums
  • Studienplanung
  • Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen bei Fach- oder Hochschulwechsel
  • Prüfungsverfahren

An das Hochschulprüfungsamt für das Lehramt (HPL) können Sie sich mit Fragen zu fächerübergreifenden Studien- und Prüfungsangelegenheiten sowie für das Ausstellen von Zeugnissen wenden.

Sie suchen Informationen und Beratung durch Studierende Ihres (zukünftigen) Studienfaches?
Dann ist Fachschaft/der Fachschaftsrat als Interessensvertretung der Studierenden Ihre richtige Anlaufstelle.

Nehmen Sie gerne Kontakt auf!