• Nachweis eines Bachelorabschlusses im Fach Ethnologie oder in einer vergleichbaren Kultur-, Sozial- oder Regionalwissenschaft an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland einschl. Nachweis über erfolgreich absolvierte Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 40 Leistungspunkten aus dem Bereich Ethnologie. Wenn mindestens 28, jedoch weniger als 40 Leistungspunkte vorliegen, kann eine Einschreibung unter der Bedingung erfolgen, dass die erforderlichen Nachweise bis zum Ablauf des ersten Studienjahres nachträglich erworben werden. Wird der Nachweis nicht innerhalb der genannten Frist gegenüber dem Prüfungsausschuss geführt, ist eine Fortführung des Studiums nicht mehr möglich. Die Immatrikulation wird ohne weitere Mitteilung aufgehoben. Über das Vorliegen der Voraussetzungen entscheidet in Zweifelsfällen der Prüfungsausschuss.
  • Vor Beginn des Studiums sind eine Studienberatung und eine zweite nach dem Ende des ersten Studienjahres dringend empfohlen.
  • Bei Studienbewerberinnen oder Studienbewerbern, die weder ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung noch einen Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben haben, ist der Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau der „Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)“ erforderlich.

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  • Aufbau und Inhalt des Studiums
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BAföG
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