Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang Evolutionary Biology sind:
Nachweis eines Bachelorabschlusses mit einem Anteil von 180 Leistungspunkten (LP) in einem der Fächer
- Biologie,
- Evolutionsbiologie,
- molekulare Biologie,
- Biochemie,
- Biomedizin,
- molekulare Medizin,
- Humanmedizin,
- Mathematik,
- Physik,
- Forensik und
- Bioinformatik
an einer Hochschule in Deutschland oder eines Studienabschlusses an einer Hochschule, der sich davon nicht wesentlich unterscheidet.
Dabei müssen Studien- und Prüfungsleistungen in den Fächern Evolutionsbiologie, Biostatistik und Bioinformatik im Umfang von insgesamt mindesten 27 LP nachgewiesen werden. Es können auch Leistungen berücksichtigt werden, die nicht im zugrundeliegenden Bachelorstudiengang erbracht wurden.
Wird ein Bachelorabschluss in einem anderen naturwissenschaftlichen Fach nachgewiesen, so ist die Zulassung unter Auflagen möglich. Nachzuholende Studien- und Prüfungsleistungen sollten einen Umfang von 60 LP nicht überschreiten und sind innerhalb eines Studienjahres zu erbringen.
Es wird vorausgesetzt, dass die Studierenden über ausreichende aktive und passive englische Sprachkenntnisse verfügen, die zur Lektüre englischsprachiger Fachliteratur und zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen in englischer Sprache befähigen; dies umfasst auch das Anfertigen von schriftlichen Studienleistungen sowie von Prüfungsleistungen in englischer Sprache.
Regelungen zum Nachweis englischsprachiger Sprachkenntnisse
Bestehen eines Auswahlgesprächs: In einem Auswahlgespräch wird festgestellt, ob die Bewerber*innen über die für ein erfolgreiches Studium im Masterstudiengang Evolutionsbiologie erforderlichen fachspezifischen Fähigkeiten verfügen. Es hat verschiedene Themengebiete der Evolutionsbiologie und ihre methodischen Grundlagen zum Inhalt.
Wenn Ihnen das Zeugnis über den Bachelorabschluss zum Bewerbungsschluss noch nicht vorliegt, Sie aber im Bachelorstudium mindestens 135 Leistungspunkte erworben haben, bewerben Sie sich fristgemäß mit einer Bescheinigung über sämtliche bislang erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen einschließlich der dadurch bislang erreichten Durchschnittsnote; diese Bescheinigung muss von der zuständigen Hochschule ausgestellt worden sein (beglaubigte Kopie).
Wichtig zu wissen: Rechtsverbindliche Grundlage und damit maßgeblich für die Auswahl, Zulassung und Einschreibung ist der in § 2 und ggf. im Anhang der jeweils gültigen Prüfungsordnung formulierte Wortlaut der Zugangsvoraussetzungen.
Die Prüfungsordnung finden Sie hier.
Studienverlauf
Auslandsaufenthalte
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Bei folgenden Anliegen sind die Studienfachberater*innen Ihre richtigen Ansprechpersonen:
- Aufbau und Inhalt des Studiums
- Studienplanung
- Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen bei Fach- oder Hochschulwechsel
- Prüfungsverfahren
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