Wenn Sie als Schüler*in in Rheinland-Pfalz das vorgezogene Abitur ablegen und sich für das anschließende Sommersemester an der Universität Mainz bewerben möchten, achten Sie bitte auf die folgenden Abweichungen vom regulären Bewerbungsverfahren:
Mit dem vorgezogenen Abitur können Sie sich für alle Studienfächer bewerben, die zum Sommersemester angeboten werden. Diese Fächer finden Sie in der Studiengangsübersicht.
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Für bundesweit beschränkte Fächer (Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie) ist die Bewerbung leider nicht möglich. |
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Für zulassungsbeschränkte Studiengänge: | 15.01. |
Für zulassungsfreie Studiengänge: | 01.03. |
Grundsätzlich gelten für Sie die gleichen Bewerbungsmodalitäten wie für alle anderen Studienbewerber*innen.
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Wann muss ich das Abiturzeugnis bei der JGU einreichen? Das beglaubigte Abiturzeugnis müssen Sie schnellstmöglich, spätestens aber bis zum 4. Werktag im April unaufgefordert an folgende Adresse schicken: Johannes Gutenberg-Universität Mainz Bei der Bewerbung selbst müssen Sie kein Zeugnis einreichen. |
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Welche Unterlagen benötige ich für die Bewerbung? Die Bewerbung für Studieninteressierte, die das vorgezogene Abitur ablegen, ist papierlos. Erst im Falle einer Zulassung werden Unterlagen angefordert. Ausnahme: Wenn Sie sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben und einen Sonderantrag stellen, reichen Sie bitte einen Ausdruck des Antrags mit den entsprechenden Nachweisen dar.
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Wann bekomme ich einen Bescheid? Aufgrund der langen Frist zum Einreichen des Zeugnisses können wir Ihnen i.d.R. erst kurz vor Vorlesungsbeginn einen Bescheid zur Verfügung stellen. Mit dem Zulassungsbescheid der JGU, werden u.a. folgende Unterlagen angefordert:
Je nachdem, welche Angaben Sie in der Onlinebewerbung gemacht haben, können zusätzliche Dokumente notwendig sein. Diese Unterlagen können Sie der Checkliste in Ihrem Zulassungsbescheid entnehmen. |
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Was muss ich noch beachten? In der Woche vor Vorlesungsbeginn finden die Einführungsveranstaltungen für Erstsemester statt. Sie können an diesen Veranstaltungen auch teilnehmen, wenn Sie noch nicht endgültig eingeschrieben sein sollten. |