Als Studierende*r unterliegen Sie im Grundsatz einer gesetzlichen Krankenversicherungspflicht. Das heißt, Sie müssen sich entweder bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern oder sich durch eine gesetzliche Krankenkasse von der Versicherungspflicht befreien lassen.

Folgende Personengruppen unterliegen während des Studiums keiner gesetzlichen Krankenversicherungspflicht und können eingeschrieben werden, ohne einen Nachweis über die Krankenversicherung im Rahmen des Krankenkassenmeldeverfahrens zu führen:

  • Teilnehmer*innen an Deutschkursen
  • Studienkollegiat*innen
  • Doktorand*innen

Seit dem 01. Dezember 2021 tauscht die JGU die Informationen über den Krankenversicherungsstatus der Studierenden ausschließlich elektronisch mit den gesetzlichen Krankenkassen aus. Seit diesem Zeitpunkt nehmen wir Meldungen in Papierform nicht mehr an.

Die Krankenkassen melden an die JGU:

  • Versicherungsstatus (M10; gesetzlich versichert = M10.1,von der Versicherungspflicht befreit oder versicherungsfrei oder nicht gesetzlich versichert = M10.2)
  • Beginn der Versicherung bei einem Krankenkassenwechsel (M11)
  • Verzug mit der Zahlung der Krankenkassenbeiträge (M12)
  • Begleichung der rückständigen Krankenkassenbeiträge (M13)


Die JGU meldet an die Krankenkassen:

  • Beginn des Studiums und den Tag der Einschreibung (M20)
  • Ablauf des Semesters, in dem oder mit Wirkung dessen Ablauf die Exmatrikulation erfolgt/erfolgte (M30)