Sie möchten an die JGU wechseln, um Ihren bisherigen Studiengang fortzuführen oder sich an der JGU für einen neuen Studiengang bewerben, für den Sie noch nicht eingeschrieben waren? Es gibt verschiedene Gründe für einen Hochschulwechsel. Alle Informationen dazu finden Sie auf dieser Seite.
Wenn Sie den identischen Bachelor- oder Masterstudiengang oder einen ähnlichen Studiengang bereits an einer anderen Hochschule als der JGU studiert haben, gibt es für Sie bei dem Wechsel an die JGU folgende Möglichkeiten:
Beispiel 1:
Wechsel vom B.Sc. Wirtschaftswissenschaften von der Goethe Uni (dort 3 Fachsemester studiert) in den B.Sc. Wirtschaftswissenschaften an der JGU: Sie können sich für das 1. Fachsemester bewerben. Im Fall einer Zulassung werden Sie in das 1. Fachsemester ohne Vorlage eines Bescheides über die Fachsemestereinstufung eingeschrieben.
Beispiel 2:
Beispiel: Wechsel vom B.Sc. Wirtschaftswissenschaften von der Goethe Uni (dort 3 Fachsemester studiert) in den B.Sc. VWL an JGU:
Sie können sich für das 1. Fachsemester bewerben. Im Fall der Zulassung werden Sie in das 1. Fachsemester ohne Vorlage eines Bescheides über die Fachsemestereinstufung eingeschrieben.
Nach der Einschreibung können Sie sich in beiden Beispielfällen Leistungen anrechnen lassen.
Wichtig: Fehlversuche nehmen Sie immer mit, unabhängig davon, ob Sie erbrachte Leistungen anrechnen lassen oder nicht!
Sie bewerben sich auf ein höheres Fachsemester und legen einen entsprechenden Bescheid über die Fachsemestereinstufung vor.
Beispiel 1:
Wechsel von B.Sc. Wirtschaftswissenschaften Goethe Uni (dort 3 Fachsemester studiert) an JGU: Sie bewerben sich auf das 2., 3. und 4. Fachsemester, weil Sie noch unsicher sind, welche Leistungen aus Frankfurt angerechnet werden können (oder zum Bewerbungsschluss noch Leistungen ausstehen) und dieser Studiengang auch in höheren Fachsemestern zulassungsbeschränkt ist.
Sie erhalten eine Zulassung für das 2. und das 4. Fachsemester, eine Zulassung für das 3. Fachsemester ist nicht möglich. Sie verfügen über anrechenbare Leistungen, die einen Einstufung in das 2. oder auch 3. Fachsemester möglich machen würden. Sie legen für die Fachsemestereinstufung bei der zuständigen Studienfachberatung dann sinnvollerweise nur solche Leistungen vor, die eine Einstufung in das 2. Fachsemester ermöglichen, sodass Sie unter Vorlage dieses Bescheids beim Studierendenservice an der JGU in das 2. Fachsemester eingeschrieben werden.
Wichtig: Fehlversuche nehmen Sie immer mit, unabhängig davon, ob Sie erbrachte Leistungen anrechnen lassen oder nicht!
Wenn Sie sich in den gleichen Studiengang nach einer Studienunterbrechung / Exmatrikulation an der JGU wieder einschreiben möchten, werden die Fachsemester fortgeschrieben. In diesem Fall besteht nicht die Möglichkeit, dass Sie sich auf das 1. Fachsemester bewerben.
Beispiel: Sie haben vier Semester lang B.Sc. Biomedizinische Chemie an der JGU studiert und wurden wegen einer fehlenden Rückmeldung exmatrikuliert. Um wieder in diesen Studiengang eingeschrieben werden zu können, müssen Sie sich auf das 5. Fachsemester bewerben.
Achtung: Bei einem Hochschulwechsel gilt eine andere Regelung (siehe Hochschulwechsel Bachelor/ Master).
Auch bei einem Hochschulwechsel oder einer Wiedereinschreibung in einen Staatsexamensstudiengang werden die Fachsemester stets fortgeschrieben.
Ausnahme: Bei bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen (an der JGU betrifft das Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie) besteht die Möglichkeit, dass Sie sich bei der Stiftung für Hochschulzulassung für das 1. Fachsemester bewerben, sofern Sie zum Bewerbungszeitpunkt nicht in diesem Studiengang (egal an welcher Hochschule in Deutschland) immatrikuliert sind.
Sie möchten zeitgleich zwei Studiengänge an zwei unterschiedlichen Hochschulen in Deutschland studieren, um zwei Abschlüsse in verschiedenen Fächern zu erwerben oder um sich Leistungen an einer anderen Hochschule anrechnen zu lassen? Dann bewerben Sie sich frist- und formgerecht über JOGU-StINe für eine Zweithörerschaft!
Um sich für das nächste Semester in Ihrer Zweithörerschaft rückmelden zu können, müssen Sie den Semesterbeitrag fristgemäß zahlen und zusätzlich die Studienbescheinigung der Ersthochschule bis zum 31.03./30.09. einreichen. Ist die JGU Ihre Ersthochschule, dann klären Sie das jeweilige Vorgehen mit der anderen Universität ab.
Abhängig von Ihrer Ausgangssituation gibt es unterschiedliche Wege und Möglichkeiten, wie Sie von einer Fachhochschule an die JGU wechseln können.
Universitätsstudium für Bachelorstudierende an einer Fachhochschule
Wenn Sie an einer Fachhochschule einen Bachelor-Studiengang studieren, können Sie in verwandte Studiengänge an der Universität wechseln, sofern Sie mindestens 90 ECTS-Leistungspunkte erworben haben. Sie haben damit – als FH-Studierende*r – die fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung für verwandte Studiengänge erworben.
Für das Studium im Bachelor of Education muss die inhaltliche Verwandschaft des bisherigen Fachhochschulstudiums zu mindestens einer der beiden Fachwissenschaften bestehen. Für das Studium im Zwei-Fächer-Bachelor muss die inhaltliche Verwandtschaft zum Kernfach vorhanden sein.
Eine inhaltliche Verwandtschaft besteht beispielsweise zwischen dem Studiengang Betriebswirtschaft an der Fachhochschule und den Studiengängen Wirtschaftswissenschaften oder Wirtschaftspädagogik an der Universität. Weitere eindeutige Beispiele: Wirtschaftsrecht (FH) → Rechtswissenschaft (Uni), Soziale Arbeit oder Sozialpädagogik (FH) → Erziehungswissenschaft (Uni).
Universitätsstudium nach bestandener Abschlussprüfung an einer Fachhochschule
Wenn Sie ein Studium an einer staatlichen Fachhochschule, an der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft in Ludwigshafen am Rhein, an der Katholischen Fachhochschule in Mainz, an der Fachhochschule der Deutschen Bundesbank in Hachenburg, an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen oder an der Fachhochschule für Finanzen in Edenkoben erfolgreich abgeschlossen haben, sind Sie berechtigt, an einer rheinland-pfälzischen Universität in jedem Studiengang zu studieren.
Durch die formale Gleichwertigkeit der Bachelorabschlüsse von Fachhochschulen und Universitäten besteht für FH-Absolvent*innen zudem die Möglichkeit, sich für einen entsprechenden universitären Masterstudiengang zu bewerben.
Wenn Sie bislang ohne Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur), in der Bundesrepublik Deutschland an einer Universität oder vergleichbaren Hochschule mindestens ein Jahr „erfolgreich studiert“ haben, sind Sie gemäß den Regelungen des rheinland-pfälzischen Hochschulgesetzes berechtigt, in fachlich verwandten Studiengängen an einer Universität in Rheinland-Pfalz zu studieren (siehe § 33 (4)). Die inhaltliche Verwandtschaft muss im Bachelor of Education zu mindestens einer der beiden Fachwissenschaften bestehen. Im Zwei-Fächer-Bachelor muss die inhaltliche Verwandtschaft zum Kernfach vorhanden sein.
Ein erfolgreiches Studium wird durch den Erwerb von 40 Leistungspunkten in einem mindestens zweisemestrigen Studium nachgewiesen; hierzu reichen Sie bitte eine entsprechende Bescheinigung Ihrer bisherigen Hochschule ein.
Bitte beachten Sie, dass die Bescheinigung Ihrer bisherigen Hochschule auch eine Durchschnittsnote ausweisen und bereits mit Ihren Bewerbungsunterlagen fristgemäß eingereicht werden muss.
Sie sind sich unsicher welches Fach zu Ihnen passt, wissen nicht, ob Sie eine Chance auf einen Studienplatz haben oder können sich einfach nicht entscheiden?
Dann vereinbaren Sie einen Termin bei der Zentralen Studienberatung – Ihrer ersten Anlaufstelle bei allen studienbezogenen Fragen.
Die Studienberater*innen beraten Sie gerne persönlich vor Ort, telefonisch oder digital zu folgenden Themen:
- Studienwahl & Fächerkombination
- Fachwechsel
- Studienzweifel & Entscheidungsberatung
- Bewerbungsstrategie
- Berufsorientierte Gestaltung Ihres Studiums
- Und vieles mehr …
Termine können Sie online oder über die Hotline vereinbaren.
Bei Fragen zum Bewerbungs- oder Fachwechselverfahren wenden Sie sich an:
Sie haben fachspezifische Fragen zu einem Studiengang? Dann kontaktieren Sie gerne die zuständigen Studienfachberater*innen.
Bei folgenden Anliegen sind die Studienfachberater*innen Ihre richtigen Ansprechpersonen:
- Aufbau und Inhalt des Studiums
- Studienplanung
- Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen bei Fach- oder Hochschulwechsel
- Prüfungsverfahren