Anerkennung ausländischer Vorbildungsnachweise

 

Wenn Sie Ihren Schulabschluss oder einen Studienabschluss im Ausland erworben haben, benötigen Sie für eine Bewerbung für ein Studium an der JGU eine Anerkennungsurkunde Ihrer ausländischen Vorbildungsnachweise. Dies gilt sowohl für ausländische Studienbewerber/innen als auch für Deutsche.

 

>> Wann Sie keine Anerkennungsurkunde benötigen
>> zu den Länderhinweisen
>> zu den Beglaubigungshinweisen

 

 

Sie können den Antrag auf Anerkennung jederzeit stellen, eine Bewerbungsfrist hierfür gibt es nicht.

Da die Bearbeitungszeit in der Regel ca. 6 Wochen beträgt, raten wir Ihnen, die Bewerbungsfristen für ein Studium zu beachten und den Antrag frühzeitig zu stellen.

Bewerbungsfrist minus Bearbeitungszeit minus Postlaufzeit = spätester Antragstermin.

Zuerst müssen Sie die Bearbeitungsgebühr zahlen. Die Gebühr beträgt derzeit 60€ + etwaige Überweisungsgebühren.
Bitte überweisen Sie die Bearbeitungsgebühr auf folgendes Konto:
Empfänger Universität Mainz, Abt. INT
Name der Bank Rheinhessen Sparkasse
BIC MALADE51WOR
IBAN DE34 5535 0010 0000 0108 68
Verwendungszweck Nachname und Geburtsdatum von Antragsteller/in

 

Achtung: Verwenden Sie keine Echtzeitüberweisung / Eilige Zahlung! Für die Verarbeitung dieser erhebt die Rheinhessen Sparkasse eine Gebühr (i.d.R. 10€).

1. Gehen Sie auf JOGU-StINe und klicken Sie auf "Account generieren", um sich einen Bewerberaccount zu erstellen.

2. Loggen Sie sich mit Ihrem Bewerberaccount ein und gehen Sie auf "Bewerbung/Registrierung > Meine Bewerbungen".

3. Führen Sie die Bewerbung wie in unserer Klickanleitung zum Anerkennungsantrag (siehe "Downloads") aus. Unter "Auf welche Art von Studium möchten Sie sich bewerben?" wählen Sie bitte entweder:

  • "Studium mit Abschluss (Bachelor, Staatsexamen, Master, Diplom)" oder
  • "Promotion, doctoral program"

4. Klicken Sie auf "Im Studienangebot suchen" und wählen Sie als Fach "Anerkennung ausländischer Vorbildungsnachweise".

5. Füllen Sie den Antrag sorgfältig aus und reichen Sie im Uploadbereich alle Unterlagen als PDF ein.

6. Wenn Sie alle Abschnitte ausgefüllt haben, können Sie Ihren Antrag online abschicken.

 


Antrag auf Anerkennung vor der Bewerbung

Stellen Sie online in Jogustine den Antrag auf Anerkennung, indem Sie das Antragsformular vollständig ausfüllen und elektronisch abschicken.

Achtung: Alle zu bewertenden Vorbildungsnachweise müssen Sie in Originalsprache und Übersetzung (außer französische und englische Dokumente) im Antrag einreichen (als PDF).

Ihr Antrag wird auf Grundlage der online gemachten Angaben und hochgeladenen Dokumente bearbeitet. Sie erhalten eine vorläufige Urkunde mit begrenzter Gültigkeit, mit der Sie sich an der JGU zum Studium bewerben können.

Sobald Sie sich an der JGU zum Studium immatrikulieren möchten, müssen Sie eine endgültige Anerkennungsurkunde vorlegen. Diese können Sie beantragen, indem Sie einen Antrag auf Ausstellung einer unbefristeten Anerkennungsurkunde stellen und diesen zusammen mit amtlich beglaubigten Kopien Ihrer Zeugnisse bei uns einreichen.


Eilantrag auf Anerkennung

Einen Eilantrag auf Anerkennung können Sie stellen, wenn Sie die Zeugnisse zum Erwerb des Hochschulzugangs in den 6 Wochen vor Ende der Bewerbungsfrist erworben haben und sich auf einen grundständigen Studiengang (Bachelor/Staatsexamen) an der JGU Mainz bewerben möchten.

Den Eilantrag können Sie rein elektronisch stellen. Dieser wird dann anhand der online gemachten Angaben und hochgeladenen Dokumente bearbeitet. Sie erhalten eine vorläufige Urkunde mit begrenzter Gültigkeit. Sobald Sie sich an der JGU zum Studium immatrikulieren möchten, müssen Sie eine endgültige Anerkennungsurkunde vorlegen. Diese können Sie beantragen, indem Sie einen Antrag auf Ausstellung einer unbefristeten Anerkennungsurkunde stellen.


Antrag auf Ausstellung einer unbefristeten Anerkennungsurkunde

Einen Antrag auf Ausstellung einer unbefristeten (endgültigen) Anerkennungsurkunde können Sie nur stellen, wenn Sie bereits eine vorläufige Urkunde der JGU erhalten haben. Die Bearbeitungsgebühr wird nicht erneut fällig.

1. Füllen Sie den Antrag aus und schicken diesen online ab. Sie benötigen dazu lediglich Ihre Urkundennummer und Ihre persönlichen Daten.

2. Sie erhalten per E-Mail Ihren Antrag auf Ausstellung der endgültigen Anerkennungsurkunde.

3. Reichen Sie einen Ausdruck Ihres Antrags (der E-Mail) zusammen mit amtlich beglaubigten Kopien Ihrer Zeugnisse bei uns ein.

Achtung: Alle zu bewertenden Vorbildungsnachweise müssen Sie in Originalsprache und Übersetzung (außer französische und englische Dokumente) als amtlich beglaubigte Kopien einreichen.

Welche Zeugnisse genau Sie einreichen müssen, erfahren Sie in Ihrem Uploadbereich in Jogustine. In der Regel sind das:

Schulabschlusszeugnis (Verleihungsurkunde + Fächer- und Notenübersicht)

 

ggf. Hochschulaufnahmeprüfungszeugnis (nur bei Ländern, in denen eine Hochschulaufnahmeprüfung zur Aufnahme eines Studiums notwendig ist)

 

Hochschulzeugnisse (Verleihungsurkunde + Fächer- und Notenübersicht)

 

Kopie der personenbezogenen Seite Ihres Passes

 

 

Lesen Sie unbedingt die Länderhinweise, um zu wissen, welche weiteren Unterlagen Sie gegebenenfalls einreichen müssen.

 

Bei Zeugnissen in anderen Sprachen als Englisch, Deutsch oder Französisch:

Reichen Sie bitte eine amtlich beglaubigte Kopie des jeweiligen Zeugnisses in Originalsprache und zusätzlich noch eine amtlich beglaubigte Kopie einer offiziellen Übersetzung in Deutsch oder Englisch ein.

 

 

Nach ca. 6 Wochen erhalten Sie nach erfolgreichem Antrag Ihre Urkunde der Anerkennung ausländischer Vorbildungsnachweise.

Diese wird online auf JOGU-StINe hochgeladen und ist ohne Unterschrift und Stempel gültig, da sie einen Verifizierungscode enthält.

Bitte laden Sie sich rechtzeitig die Anerkennungsurkunde herunter und speichern Sie diese extern, solange Sie noch auf Ihren Antragsaccount zugreifen können.

Wenn Sie die Urkunde in Papierform vorlegen müssen, drucken Sie diese bitte einfach aus.

Wenn Sie eine unbefristet gültige Anerkennungsurkunde benötigen, können Sie diese über unseren Onlineantrag beantragen.

1. Füllen Sie den Antrag aus und schicken diesen online ab. Sie benötigen dazu lediglich Ihre Urkundennummer und Ihre persönlichen Daten. Die Bearbeitungsgebühr wird nicht erneut fällig.

2. Sie erhalten per E-Mail Ihren Antrag auf Ausstellung der endgültigen Anerkennungsurkunde.

3. Reichen Sie einen Ausdruck Ihres Antrags (der E-Mail) zusammen mit amtlich beglaubigten Kopien Ihrer Zeugnisse bei uns ein.

Die Zeugnisse müssen als amtlich beglaubigte Kopien eingereicht werden. Unbeglaubigte Kopien können nicht akzeptiert werden.

Postadresse

Johannes Gutenberg-Universität

Studierendenservice - Zulassung International

Saarstraße 21

55122 Mainz

Sie benötigen eine Zweitschrift Ihrer Anerkennungsurkunde? So beantragen Sie diese:

1. Zuerst müssen Sie die Bearbeitungsgebühr zahlen. Die Gebühr beträgt derzeit 16 + etwaige Überweisungsgebühren.

Bitte überweisen Sie die Bearbeitungsgebühr auf folgendes Konto:
Empfänger Universität Mainz, Abt. INT
Name der Bank Rheinhessen Sparkasse
BIC MALADE51WOR
IBAN DE34 5535 0010 0000 0108 68
Verwendungszweck Zweitschrift, Nachname und Geburtsdatum von Antragsteller/in

2. Schicken Sie uns eine E-Mail an anerkennung@international.uni-mainz.de und beantragen formlos eine Zweischrift Ihrer Anerkennungsurkunde. Bitte nennen Sie uns Ihre Urkundennummer (falls bekannt) und das Datum der Ausstellung. Fügen Sie Ihrer E-Mail eine Kopie der personenbezogenen Seite Ihres Ausweises und den Zahlungsnachweis bei.

3. Wir kontaktieren Sie per E-Mail, sobald die Zweitschrift Ihrer Anerkennungsurkunde angefertigt wurde.

Kann ich mit unvollständigen Unterlagen einen Antrag auf Anerkennung stellen?

Ja, wenn Sie in Deutschland über die Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz oder eine Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft bzw. subsidären Schutz verfügen.

Falls Sie über gar keine Zeugnisse mehr verfügen vereinbaren Sie bitte vorab einen persönlichen Beratungstermin beim Studierendenservice - Zulassung International.

Bitte fügen Ihrem Antrag die folgende Unterlagen bei: einen vollständigen Lebenslauf (inkl. aller Schul- und Studienabschlüsse und beruflicher Tätigkeiten), eine Kopie Ihres Passes oder Aufenthaltstitels, aus dem der Flüchtlingsstatus hervorgeht und die vorhandenen Zeugnisse oder Bescheinigungen, die Rückschlüsse auf Ihre Ausbildung ermöglichen, und ein formloses Schreiben mit einer kurzen Erklärung welche Unterlagen Ihnen nicht (mehr) vorliegen. Bitte beachten Sie, dass die gleichen formalen Anforderungen gelten, wie für vollständige Unterlagen.

Hinweis: Zur Bearbeitung Ihres Antrags auf Anerkennung mit unvollständigen Zeugnissen kann es nötig sein, dass Sie einen TestAS nachweisen müssen. Dies wird anhand einer Einzelfallentscheidung festgelegt und Ihnen bei Bedarf mitgeteilt. Bitte legen Sie daher, falls vorhanden, bereits bei Antragstellung einen Nachweis Ihres TestAS bei oder bemühen Sie sich rechtzeitig um eine Anmeldung zum TestAS.

Es können nur Anträge mit vollständigen Unterlagen bearbeitet werden. Unvollständige Anträge werden ggf. abgelehnt.

Die Bearbeitungsgebühr ist mit Antragstellung fällig. Ohne Zahlungseingang wird Ihr Antrag auf Anerkennung nicht bearbeitet.

Bitte beachten Sie unsere FAQ's und Länderhinweise (siehe rechte Spalte).

Sie benötigen keine Anerkennungsurkunde? Ausnahmen finden Sie auf unserem "Hinweisblatt zur Gebührenerhebung" (siehe rechte Spalte "Downloads"). Alle anderen Personen mit ausländischen Vorbildungsnachweisen müssen einen Antrag auf Anerkennung dieser stellen.