Wenn Sie Ihren Schulabschluss oder einen Studienabschluss im Ausland erworben haben, benötigen Sie für eine Bewerbung für ein Studium an der JGU eine Anerkennungsurkunde Ihrer ausländischen Vorbildungsnachweise. Dies gilt sowohl für ausländische Studienbewerber/innen als auch für Deutsche. |
>> Wann Sie keine Anerkennungsurkunde benötigen |
Antrag auf Anerkennung vor der Bewerbung
Der Antrag auf Anerkennung ist der Regelfall.
Stellen Sie online in Jogustine den Antrag auf Anerkennung, indem Sie das Antragsformular vollständig ausfüllen und elektronisch abschicken. Anschließend drucken Sie Ihr Antragsformular aus und reichen dieses zusammen mit allen benötigten Unterlagen (siehe Checkliste Ihres Antrags) beim Studierendenservice - Zulassung International ein.
Achtung: Alle zu bewertenden Vorbildungsnachweise müssen Sie in Originalsprache und Übersetzung (außer französische und englische Dokumente) als amtlich beglaubigte Kopien einreichen.
Wir werden Sie per E-Mail benachrichtigen, sobald der Antrag postalisch bei uns eingetroffen ist.
Elektronischer Antrag auf Anerkennung
Sollten Sie keine Möglichkeit haben, Ihre Zeugnisunterlagen amtlich beglaubigen zu lassen oder den Antrag per Post an uns zu schicken, können Sie zunächst den rein elektronischen Antrag auf Anerkennung stellen. Bitte wählen Sie in den Antragsdetails den elektronischen Antrag aus. Sie werden aufgefordert alle erforderlichen Dokumente (Urkunden und Notenübersichten in Originalsprache und Übersetzung, Kopie Pass/Ausweis, sonstige Nachweise) in elektronischer Form in den Onlineantrag hochzuladen.
Ihr Antrag wird auf Grundlage der online gemachten Angaben und hochgeladenen Dokumente bearbeitet. Sie erhalten eine vorläufige Urkunde mit begrenzter Gültigkeit.
Sobald Sie sich an der JGU zum Studium immatrikulieren möchten, müssen Sie eine endgültige Anerkennungsurkunde vorlegen. Diese können Sie beantragen, indem Sie in Jogustine einen Antrag auf Ausstellung einer unbefristeten Anerkennungsurkunde stellen.
Eilantrag auf Anerkennung
Einen Eilantrag auf Anerkennung können Sie stellen, wenn Sie die Zeugnisse zum Erwerb des Hochschulzugangs in den 6 Wochen vor Ende der Bewerbungsfrist erworben haben und sich auf einen grundständigen Studiengang (Bachelor/Staatsexamen) an der JGU Mainz bewerben möchten.
Den Eilantrag können Sie ausgedruckt und zusammen mit allen benötigten Unterlagen (siehe Checkliste Ihres Antrags) postalisch einreichen. Sie erhalten eine unbefristet gültige Anerkennungsurkunde.
Den Eilantrag können Sie auch rein elektronisch stellen. Dieser wird dann anhand der online gemachten Angaben und hochgeladenen Dokumente bearbeitet. Sie erhalten eine vorläufige Urkunde mit begrenzter Gültigkeit. Sobald Sie sich an der JGU zum Studium immatrikulieren möchten, müssen Sie eine endgültige Anerkennungsurkunde vorlegen. Diese können Sie beantragen, indem Sie in Jogustine einen Antrag auf Ausstellung einer unbefristeten Anerkennungsurkunde stellen.
Antrag auf Ausstellung einer unbefristeten Anerkennunsurkunde
Einen Antrag auf Ausstellung einer unbefristeten (endgültigen) Anerkennungsurkunde können Sie nur stellen, wenn Sie bereits eine vorläufige Urkunde der JGU erhalten haben und diese vorläufige Urkunde zusammen mit diesem Antrag einreichen. Die Bearbeitungsgebühr wird nicht erneut fällig.
Stellen Sie online in Jogustine den Antrag, indem Sie das Antragsformular vollständig ausfüllen und elektronisch abschicken. Wählen Sie in den Antragsdetails den Antrag auf Ausstellung einer unbefristeten Anerkennungsurkunde. Drucken Sie anschließend das Antragsformular aus und reichen dieses zusammen mit allen benötigten Unterlagen (siehe Checkliste Ihres Antrags) beim Studierendenservice - Zulassung International ein.
Achtung: Alle zu bewertenden Vorbildungsnachweise müssen Sie in Originalsprache und Übersetzung (außer französische und englische Dokumente) als amtlich beglaubigte Kopien einreichen.