Anerkennung ausländischer Vorbildungsnachweise

 

Wenn Sie Ihren Schulabschluss oder einen Studienabschluss im Ausland erworben haben, benötigen Sie für eine Bewerbung für ein Studium an der JGU eine Anerkennungsurkunde Ihrer ausländischen Vorbildungsnachweise. Dies gilt sowohl für ausländische Studienbewerber/innen als auch für Deutsche.

 

>> Wann Sie keine Anerkennungsurkunde benötigen
>> zu den Länderhinweisen
>> zu den Beglaubigungshinweisen

 

 

Sie können den Antrag auf Anerkennung jederzeit stellen, eine Bewerbungsfrist hierfür gibt es nicht.

Da die Bearbeitungszeit in der Regel ca. 6 Wochen beträgt, raten wir Ihnen, die Bewerbungsfristen für ein Studium zu beachten und den Antrag frühzeitig zu stellen.

Bewerbungsfrist minus Bearbeitungszeit minus Postlaufzeit = spätester Antragstermin

Zuerst müssen Sie die Bearbeitungsgebühr zahlen. Die Gebühr beträgt derzeit 60€ + etwaige Überweisungsgebühren.
Die Kontodaten finden Sie in der Klickanleitung zum Anerkennungsantrag (siehe "Downloads")

1. Gehen Sie auf JOGU-StINe und klicken Sie auf "Account generieren", um sich einen Bewerberaccount zu erstellen.

2. Loggen Sie sich mit Ihrem Bewerberaccount ein und gehen Sie auf "Bewerbung/Registrierung > Meine Bewerbungen".

3. Führen Sie die Bewerbung wie in unserer Klickanleitung zum Anerkennungsantrag (siehe "Downloads") aus. Unter "Auf welche Art von Studium möchten Sie sich bewerben?" wählen Sie bitte entweder:

  • "Studium mit Abschluss (Bachelor, Staatsexamen, Master, Diplom)" oder
  • "Promotion, doctoral program"

4. Klicken Sie auf "Im Studienangebot suchen" und wählen Sie als Fach "Anerkennung ausländischer Vorbildungsnachweise".

5. Füllen Sie das Bewerbungsformular sorgfältig aus und schicken dieses online ab.

6. Reichen Sie den ausgedruckten, eigenhändig unterschriebenen Antrag auf Anerkennung mit allen erforderlichen Unterlagen ein.


Antrag auf Anerkennung vor der Bewerbung

Der Antrag auf Anerkennung ist der Regelfall.

Stellen Sie online in Jogustine den Antrag auf Anerkennung, indem Sie das Antragsformular vollständig ausfüllen und elektronisch abschicken. Anschließend drucken Sie Ihr Antragsformular aus und reichen dieses zusammen mit allen benötigten Unterlagen (siehe Checkliste Ihres Antrags) beim Studierendenservice - Zulassung International ein.

Achtung: Alle zu bewertenden Vorbildungsnachweise müssen Sie in Originalsprache und Übersetzung (außer französische und englische Dokumente) als amtlich beglaubigte Kopien einreichen.

Wir werden Sie per E-Mail benachrichtigen, sobald der Antrag postalisch bei uns eingetroffen ist.


Elektronischer Antrag auf Anerkennung

Sollten Sie keine Möglichkeit haben, Ihre Zeugnisunterlagen amtlich beglaubigen zu lassen oder den Antrag per Post an uns zu schicken, können Sie zunächst den rein elektronischen Antrag auf Anerkennung stellen. Bitte wählen Sie in den Antragsdetails den elektronischen Antrag aus. Sie werden aufgefordert alle erforderlichen Dokumente (Urkunden und Notenübersichten in Originalsprache und Übersetzung, Kopie Pass/Ausweis, sonstige Nachweise) in elektronischer Form in den Onlineantrag hochzuladen.

Ihr Antrag wird auf Grundlage der online gemachten Angaben und hochgeladenen Dokumente bearbeitet. Sie erhalten eine vorläufige Urkunde mit begrenzter Gültigkeit.

Sobald Sie sich an der JGU zum Studium immatrikulieren möchten, müssen Sie eine endgültige Anerkennungsurkunde vorlegen. Diese können Sie beantragen, indem Sie in Jogustine einen Antrag auf Ausstellung einer unbefristeten Anerkennungsurkunde stellen.


Eilantrag auf Anerkennung

Einen Eilantrag auf Anerkennung können Sie stellen, wenn Sie die Zeugnisse zum Erwerb des Hochschulzugangs in den 6 Wochen vor Ende der Bewerbungsfrist erworben haben und sich auf einen grundständigen Studiengang (Bachelor/Staatsexamen) an der JGU Mainz bewerben möchten.

Den Eilantrag können Sie ausgedruckt und zusammen mit allen benötigten Unterlagen (siehe Checkliste Ihres Antrags) postalisch einreichen. Sie erhalten eine unbefristet gültige Anerkennungsurkunde.

Den Eilantrag können Sie auch rein elektronisch stellen. Dieser wird dann anhand der online gemachten Angaben und hochgeladenen Dokumente bearbeitet. Sie erhalten eine vorläufige Urkunde mit begrenzter Gültigkeit. Sobald Sie sich an der JGU zum Studium immatrikulieren möchten, müssen Sie eine endgültige Anerkennungsurkunde vorlegen. Diese können Sie beantragen, indem Sie in Jogustine einen Antrag auf Ausstellung einer unbefristeten Anerkennungsurkunde stellen.


Antrag auf Ausstellung einer unbefristeten Anerkennunsurkunde

Einen Antrag auf Ausstellung einer unbefristeten (endgültigen) Anerkennungsurkunde können Sie nur stellen, wenn Sie bereits eine vorläufige Urkunde der JGU erhalten haben und diese vorläufige Urkunde zusammen mit diesem Antrag einreichen. Die Bearbeitungsgebühr wird nicht erneut fällig.

Stellen Sie online in Jogustine den Antrag, indem Sie das Antragsformular vollständig ausfüllen und elektronisch abschicken. Wählen Sie in den Antragsdetails den Antrag auf Ausstellung einer unbefristeten Anerkennungsurkunde. Drucken Sie anschließend das Antragsformular aus und reichen dieses zusammen mit allen benötigten Unterlagen (siehe Checkliste Ihres Antrags) beim Studierendenservice - Zulassung International ein.

Achtung: Alle zu bewertenden Vorbildungsnachweise müssen Sie in Originalsprache und Übersetzung (außer französische und englische Dokumente) als amtlich beglaubigte Kopien einreichen.

Welche Zeugnisse genau Sie einreichen müssen, erfahren Sie auf der Checkliste Ihres Antrags auf Anerkennung. In der Regel sind das:

Schulabschlusszeugnis (Verleihungsurkunde + Fächer- und Notenübersicht)

 

ggf. Hochschulaufnahmeprüfungszeugnis (nur bei Ländern, in denen eine Hochschulaufnahmeprüfung zur Aufnahme eines Studiums notwendig ist)

 

Hochschulzeugnisse (Verleihungsurkunde + Fächer- und Notenübersicht)

 

Unbeglaubigte Kopie der personenbezogenen Seite Ihres Passes

 

 

Lesen Sie unbedingt die Länderhinweise, um zu wissen, welche weiteren Unterlagen Sie gegebenenfalls einreichen müssen.

 

Die Zeugnisse müssen als amtlich beglaubigte Kopien eingereicht werden. Unbeglaubigte Kopien können leider nicht akzeptiert werden.

 

Bei Zeugnissen in anderen Sprachen als Englisch, Deutsch oder Französisch:

Reichen Sie bitte eine amtlich beglaubigte Kopie des jeweiligen Zeugnisses in Originalsprache und zusätzlich noch eine amtlich beglaubigte Kopie einer offiziellen Übersetzung in Deutsch oder Englisch ein.

 

Postadresse

Johannes Gutenberg-Universität

Studierendenservice - Zulassung International

Saarstraße 21

55122 Mainz

Kann ich mit unvollständigen Unterlagen einen Antrag auf Anerkennung stellen?

Ja, wenn Sie in Deutschland über die Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz oder eine Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft bzw. subsidären Schutz verfügen.

Falls Sie über gar keine Zeugnisse mehr verfügen vereinbaren Sie bitte vorab einen persönlichen Beratungstermin beim Studierendenservice - Zulassung International.

Bitte fügen Ihrem Antrag die folgende Unterlagen bei: einen vollständigen Lebenslauf (inkl. aller Schul- und Studienabschlüsse und beruflicher Tätigkeiten), eine Kopie Ihres Passes oder Aufenthaltstitels, aus dem der Flüchtlingsstatus hervorgeht und die vorhandenen Zeugnisse oder Bescheinigungen, die Rückschlüsse auf Ihre Ausbildung ermöglichen. Bitte beachten Sie, dass die gleichen formalen Anforderungen gelten, wie für vollständige Unterlagen.

Hinweis: Zur Bearbeitung Ihres Antrags auf Anerkennung mit unvollständigen Zeugnissen kann es nötig sein, dass Sie einen TestAS nachweisen müssen. Dies wird anhand einer Einzelfallentscheidung festgelegt und Ihnen bei Bedarf mitgeteilt. Bitte legen Sie daher, falls vorhanden, bereits bei Antragstellung einen Nachweis Ihres TestAS bei oder bemühen Sie sich rechtzeitig um eine Anmeldung zum TestAS.

Es können nur Anträge mit vollständigen Unterlagen bearbeitet werden. Unvollständige Anträge werden ggf. abgelehnt.

Die Bearbeitungsgebühr ist mit Antragstellung fällig. Ohne Zahlungseingang wird Ihr Antrag auf Anerkennung nicht bearbeitet.

Bitte beachten Sie unsere FAQ's und Länderhinweise (siehe rechte Spalte).

Sie benötigen keine Anerkennungsurkunde? Ausnahmen finden Sie auf unserem "Hinweisblatt zur Gebührenerhebung" (siehe rechte Spalte "Downloads"). Alle anderen Personen mit ausländischen Vorbildungsnachweisen müssen einen Antrag auf Anerkennung dieser stellen.

 

Nach ca. 6 Wochen erhalten Sie nach erfolgreichem Antrag die Urkunde der Anerkennung ausländischer Vorbildungsnachweise.

Diese wird online auf JOGU-StINe hochgeladen und ist ohne Unterschrift und Stempel gültig, da sie einen Verifizierungscode enthält.

Bitte laden Sie sich rechtzeitig die Anerkennungsurkunde herunter und speichern Sie diese extern, solange Sie noch auf Ihren Antragsaccount zugreifen können.

Wenn Sie die Urkunde in Papierform vorlegen müssen, drucken Sie diese bitte einfach aus.