Wenn Sie Ihren Schulabschluss oder einen Studienabschluss im Ausland erworben haben, benötigen Sie für eine Bewerbung für ein Studium an der JGU eine Anerkennungsurkunde Ihrer ausländischen Vorbildungsnachweise. Dies gilt sowohl für ausländische Studienbewerber/innen als auch für Deutsche. |
>> Wann Sie keine Anerkennungsurkunde benötigen |
Antrag auf Anerkennung vor der Bewerbung
Stellen Sie online in Jogustine den Antrag auf Anerkennung, indem Sie das Antragsformular vollständig ausfüllen und elektronisch abschicken.
Achtung: Alle zu bewertenden Vorbildungsnachweise müssen Sie in Originalsprache und Übersetzung (außer französische und englische Dokumente) im Antrag einreichen (als PDF).
Ihr Antrag wird auf Grundlage der online gemachten Angaben und hochgeladenen Dokumente bearbeitet. Sie erhalten eine vorläufige Urkunde mit begrenzter Gültigkeit, mit der Sie sich an der JGU zum Studium bewerben können.
Sobald Sie sich an der JGU zum Studium immatrikulieren möchten, müssen Sie eine endgültige Anerkennungsurkunde vorlegen. Diese können Sie beantragen, indem Sie einen Antrag auf Ausstellung einer unbefristeten Anerkennungsurkunde stellen und diesen zusammen mit amtlich beglaubigten Kopien Ihrer Zeugnisse bei uns einreichen.
Eilantrag auf Anerkennung
Einen Eilantrag auf Anerkennung können Sie stellen, wenn Sie die Zeugnisse zum Erwerb des Hochschulzugangs in den 6 Wochen vor Ende der Bewerbungsfrist erworben haben und sich auf einen grundständigen Studiengang (Bachelor/Staatsexamen) an der JGU Mainz bewerben möchten.
Den Eilantrag können Sie rein elektronisch stellen. Dieser wird dann anhand der online gemachten Angaben und hochgeladenen Dokumente bearbeitet. Sie erhalten eine vorläufige Urkunde mit begrenzter Gültigkeit. Sobald Sie sich an der JGU zum Studium immatrikulieren möchten, müssen Sie eine endgültige Anerkennungsurkunde vorlegen. Diese können Sie beantragen, indem Sie einen Antrag auf Ausstellung einer unbefristeten Anerkennungsurkunde stellen.
Antrag auf Ausstellung einer unbefristeten Anerkennungsurkunde
Einen Antrag auf Ausstellung einer unbefristeten (endgültigen) Anerkennungsurkunde können Sie nur stellen, wenn Sie bereits eine vorläufige Urkunde der JGU erhalten haben. Die Bearbeitungsgebühr wird nicht erneut fällig.
1. Füllen Sie den Antrag aus und schicken diesen online ab. Sie benötigen dazu lediglich Ihre Urkundennummer und Ihre persönlichen Daten.
2. Sie erhalten per E-Mail Ihren Antrag auf Ausstellung der endgültigen Anerkennungsurkunde.
3. Reichen Sie einen Ausdruck Ihres Antrags (der E-Mail) zusammen mit amtlich beglaubigten Kopien Ihrer Zeugnisse bei uns ein.
Achtung: Alle zu bewertenden Vorbildungsnachweise müssen Sie in Originalsprache und Übersetzung (außer französische und englische Dokumente) als amtlich beglaubigte Kopien einreichen.