Rückmeldung

Um Ihr Studium im nächsten Semester fortführen zu können, müssen Sie sich rückmelden. Die Rückmeldung erfolgt automatisch durch Zahlung des Semesterbeitrags und ggf. zusätzlicher Studiengebühren. In Einzelfällen müssen Sie zusätzlich weitere Schritte unternehmen, um sogenannte Rückmeldesperren aufzulösen.


Rückmeldefrist

  • Rückmeldung für das Sommersemester: 15.01.
  • Rückmeldung für das Wintersemester: 15.07.

Achtung: Damit Sie sich fristgerecht rückmelden, muss das Geld bis zum oben genannten Stichtag auf dem Konto der Universität eingegangen sein. Bitte veranlassen Sie die Zahlung daher rechtzeitig vor Fristablauf. Auch bei Onlineüberweisungen kann die Bearbeitung durch Ihr Bankinstitut einige Zeit in Anspruch nehmen.

Höhe des Semesterbeitrags

Für das Sommersemester 2024

  • Standort Mainz: 357,46 EUR
  • Standort Germersheim: 175,80 EUR
  • Säumnisgebühr bei verspäteter Rückmeldung: 25 EUR

Für das Wintersemester 2023/24

  • Standort Mainz: 357,46 EUR
  • Standort Germersheim: 175,80 EUR 
  • Säumnisgebühr bei verspäteter Rückmeldung: 25 EUR

 

Bankverbindung

Empfänger: Landeshochschulkasse Mainz
BIC: MARKDEF1550 (Bundesbank Filiale Mainz)
IBAN: DE46 5500 0000 0055 0015 21
Verwendungszweck: Matrikelnummer Name (z.B. 1234567 Ulla Musterfrau)

Bei unberechtigter Nutzung der angegebenen Kontonummer zu anderen als studienbezogenen Zwecken behält sich die JGU rechtliche Schritte vor.

Nach der Rückmeldung

Nach der erfolgreichen Rückmeldung erhalten Sie Ihre Semesterbescheinigungen online über JOGU-StINe ("Service" > "Meine Dokumente"). Sie werden über Ihre studentische E-Mail-Adresse über die Bereitstellung informiert.

Ihr Semesterticket erhalten Sie digital in der App "JGU Ausweise". Erfahren Sie mehr auf unserer Webseite zum digitalen Semesterticket.

 


Neben der Zahlung des Semesterbeitrags müssen Sie in Einzelfällen weitere Schritte unternehmen, um sich erfolgreich für das nächste Semester rückzumelden. In diesem Fall wird Ihnen eine Rückmeldesperre gesetzt. Falls Sie von einer Rückmeldesperre betroffen sind, können Sie diese in JOGU-StINe unter "Service" > "Meine Rückmeldeinformationen" > "Meine Sperren") einsehen.

Auslaufender Studiengang

Laut den uns vorliegenden Angaben sind Sie in einem auslaufenden Studiengang immatrikuliert. Eine Rückmeldung zum kommenden Semester ist daher nicht möglich. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Studierenden Service Center, bzw. das Studierendensekretariat am Standort Germersheim.

Austauschstudierende

Laut den uns vorliegenden Angaben sind Sie derzeit als Austauschstudierende*r befristet eingeschrieben. Eine Rückmeldung zum kommenden Semester ist daher nicht möglich. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Studierenden Service Center, bzw. das Studierendensekretariat am Standort Germersheim.

Erweiterungsprüfung LAG

Laut den uns vorliegenden Angaben sind Sie derzeit für das Zertifikatstudium mit dem Ziel der Erweiterungsprüfung für das Lehramt an Gymnasien befristet eingeschrieben. Eine Rückmeldung zum kommenden Semester ist daher nicht möglich. Weitere Informationen entnehmen Sie der online hochgeladenen Information, die Ihnen im Portal JOGU-StINe (dort unter "Service" - "Meine Dokumente") bereitgestellt wurde.

Fehlende Unterlagen Gebührenpflicht

Laut den uns vorliegenden Angaben haben Sie bei der Immatrikulation angegeben, dass Sie dabei sind, einen ersten Hochschulabschluss zu erwerben. Eine Rückmeldung zum kommenden Semester ist nur nach Abschluss der Gebührenpflichtprüfung möglich. Bitte reichen Sie hierfür eine beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses ein. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Studierenden Service Center, bzw. das Studierendensekretariat am Standort Germersheim.

Fehlende Unterlagen Sprachnachweis

Für die Rückmeldung zum kommenden Semester fehlen Unterlagen. Eine Rückmeldung ist daher nicht möglich. Weitere Informationen entnehmen Sie dem Bescheid, der Ihnen im Portal JOGU-StINe (dort unter "Service" - "Meine Dokumente") bereitgestellt wurde oder wenden Sie sich bitte an das Studierenden Service Center, bzw. das Studierendensekretariat am Standort Germersheim.

Fehlende Unterlagen

Für die Rückmeldung zum kommenden Semester fehlen Unterlagen. Eine Rückmeldung ist daher nicht möglich. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Studierenden Service Center, bzw. das Studierendensekretariat am Standort Germersheim.

Immatrikulation mit Auflage

Laut den uns vorliegenden Angaben sind Sie bedingt im Masterstudium zugelassen. Eine Rückmeldung zum kommenden Semester ist nur möglich, wenn Sie uns den Nachweis über die Erfüllung der besonderen Zugangsvoraussetzungen zum Masterstudium bis zum Ende des ersten Masterfachsemesters einreichen. Weitere Informationen entnehmen Sie der Information, die Ihnen im Portal JOGU-StINe (dort unter "Service" - "Meine Dokumente") bereitgestellt wurde.

Kooperationsstudierende

Laut den uns vorliegenden Angaben sind Sie derzeit als Kooperationsstudierende*r eingeschrieben. Die Rückmeldestände zum Folgesemester fragen wir rechtzeitig vor Semesterbeginn bei den jeweiligen Kooperationsmanager*innen ab und führen anschließend die Rückmeldung durch. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Mail mit den Rückmeldeinformationen für Kooperationsstudierende, welche Sie von uns erhalten haben.

Krankenversicherung unklar

Nach den uns vorliegenden Angaben Ihrer Krankenkasse ist Ihr aktueller Versicherungsstatus unklar. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der E-Mail, welche Sie diesbezüglich von uns erhalten.

Master befristete Einschreibung

Laut den uns vorliegenden Angaben sind Sie bedingt im Masterstudium zugelassen. Eine Rückmeldung zum kommenden Semester ist nur möglich, wenn uns der Nachweis über den erfolgreichen Abschluss Ihres Bachelorstudiums bis zum Ende des ersten Masterfachsemesters vorliegt. Weitere Informationen entnehmen Sie dem Informationsschreiben, das Ihnen im Portal JOGU-StINe (dort unter "Service" - "Meine Dokumente") bereitgestellt wurde.

Prüfung endgültig nicht bestanden

Laut den uns vorliegenden Angaben haben Sie in einem Studiengang*in einem Ihrer Studiengänge eine Prüfung endgültig nicht bestanden. Eine Rückmeldung für das kommende Semester ist daher nicht möglich. Weitere Informationen entnehmen Sie dem online hochgeladenen Bescheid, der Ihnen im Portal JOGU-StINe (dort unter "Service" - "Meine Dokumente") bereitgestellt wurde.

RMU-Studierende

Laut den uns vorliegenden Angaben sind Sie derzeit als RMU-Studierende*r eingeschrieben. Um Ihr Studium an der JGU im nächsten Semester als RMU-Studierende*r fortsetzen zu können, ist ein Antrag auf Rückmeldung erforderlich. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Studierenden Service Center.

Studium abgeschlossen

Nach Angaben Ihres zuständigen Prüfungsamtes haben Sie Ihr Studium / eines Ihrer Studien abgeschlossen. Eine Rückmeldung für das kommende Semester ist daher nicht möglich.

Alle Informationen zum weiteren Vorgehen finden Sie in Ihrem Bescheid, der Ihnen in JOGU-StINe unter "Serice" > "Meine Dokumente" zur Verfügung gestellt wurde.

Vertiefungsstudium

Laut den uns vorliegenden Angaben sind Sie derzeit in einem Vertiefungsstudium befristet eingeschrieben. Eine Rückmeldung zum kommenden Semester ist daher nicht möglich. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Studierenden Service Center, bzw. das Studierendensekretariat am Standort Germersheim.

Zweithörer

Sie sind derzeit als Zweithörer/in eingeschrieben. Für die Rückmeldung zum folgenden Semester benötigen wir eine aktuelle Studienbescheinigung oder eine Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer Ersthochschule. Weitere Informationen entnehmen Sie dem Informationsschreiben, das Ihnen im Portal JOGU-StINe (dort unter "Service" - "Meine Dokumente") bereitgestellt wurde.


Allgemeine Fragen zur Rückmeldung

Ich habe die Rückmeldefrist verpasst, möchte mich aber trotzdem zurückmelden.

Wenn Sie die Rückmeldefrist versäumt haben, erhalten Sie Ende Januar, bzw. Ende Juli einen Bescheid über die Exmatrikulation von Amts wegen in JOGU-StINe ("Service" > "Meine Dokumente"). Sie werden über Ihre studentische E-Mail-Adresse über die Bereitstellung informiert. Sie können den ausstehenden Beitrag und ggf. anfallende Studiengebühren plus Säumnisgebühr in Höhe von 25 Euro noch bis zur im Bescheid genannten Frist zahlen.
Beachten Sie, dass die verspätete Rückmeldung zur verspäteten Bereitstellung des Semestertickets und der Studienbescheinigungen führen kann.

Ich bin mir nicht sicher, ob ich den Semesterbeitrag bereits bezahlt habe.

Bitte prüfen Sie zunächst anhand Ihrer Kontoauszüge, ob die Zahlung vorgenommen wurde. Wenn die Zahlung für das Folgesemester korrekt eingegangen ist und Sie rückgemeldet werden konnten, finden Sie Ihre Semesterunterlagen für das kommende Semester in JOGU-StINe. Darüber hinaus wird Ihnen nach erfolgreicher Rückmeldung das digitale Semesterticket in der App "JGU-Ausweise" angezeigt.

Ich möchte den Semesterbeitrag zurückerstatten lassen.

Sofern Sie einen Anspruch auf Rückerstattung haben, veranlassen wir diese automatisch auf das Konto, von dem wir die Zahlung erhalten haben. Die Rückerstattung erfolgt in der Regel innerhalb von acht Wochen. Sollte sich Ihre Bankverbindung geändert haben, teilen Sie uns die aktuellen Daten per E-Mail an studsek@uni-mainz.de mit. Weitere Informationen finden Sie hier.

Ich benötige eine Bescheinigung für das Finanzamt.
Als Beleg über die gezahlten Beiträge reichen Sie dem Finanzamt Ihre Studienbescheinigung für das entsprechende Semester und einen Kontoauszug Ihres privaten Kontos ein.
Falls Sie keinen Zahlungsnachweis vorliegen haben, können Sie auch die Übersicht über die Höhe der Semesterbeiträge mit Ihren Stammdatenblättern als Nachweis einreichen.
Ich benötige eine Übersicht über die Zusammensetzung des aktuellen Semesterbeitrags
Eine Übersicht über die Anteile des Semesterbeitrages finden Sie online auf der Informationsseite zu den Kosten des Studiums.
Ich benötige/nutze das Semesterticket nicht. Muss ich dennoch den vollständigen Semesterbeitrag zahlen?

Sie müssen auch in diesem Fall den vollständigen Semesterbeitrag für die Rückmeldung zahlen. In einigen Fällen wird der Anteil des Semestertickets vom AStA zurückerstattet.

Muss ich mich rückmelden?

Ich habe alle Leistungen in meinem Studiengang bereits erbracht und warte nur noch auf die Bewertung meiner Arbeit und die Ausstellung des Zeugnisses

Wenn Sie alle Leistungen bis zum Ende des laufenden Semesters (30.09./31.03.) erbracht haben, müssen Sie sich nicht mehr zum Folgesemester rückmelden. Die Bewertung der Leistungen, das Eintragen der Noten und die Ausstellung des Zeugnisses kann auch außerhalb der Einschreibezeiträume vorgenommen werden.

Ich habe mich nicht zurückgemeldet, meine letzte für den Abschluss erforderliche Prüfung verschiebt sich aber ins nächste Semester.

In diesem Fall ist die Rückmeldung auch im laufenden Semester möglich. Stellen Sie spätestens 6 Wochen nach Mitteilung durch das Prüfungsamt einen formlosen Antrag auf Rückmeldung im Studierendenservice und legen Sie einen Nachweis vom zuständigen Studienbüro bzw. Prüfungsamt bei. Die Einschreibung erfolgt dann für das vollständige Semester.

Ich habe mich nicht zurückgemeldet und habe meine letzte für den Abschluss erforderliche Prüfung nicht bestanden. 

In diesem Fall ist die Rückmeldung auch im laufenden Semester möglich. Stellen Sie spätestens 6 Wochen nach Mitteilung durch das Prüfungsamt einen formlosen Antrag auf Rückmeldung im Studierendenservice und legen Sie einen Nachweis vom zuständigen Studienbüro bzw. Prüfungsamt bei. Die Einschreibung erfolgt dann für das vollständige Semester.

Ich erbringe im laufenden Semester alle Leistungen in meinem Bachelorstudium und möchte im nächsten Semester in einen Masterstudiengang wechseln.
Wenn Sie sich für einen zulassungsfreien Masterstudiengang beworben haben, melden Sie sich regulär innerhalb der Rückmeldefrist zurück.
Falls Sie sich für einen zulassungsbeschränkten Masterstudiengang beworben haben und im ersten Mastersemester nicht mehr im Bachelorstudiengang eingeschrieben sein müssen, warten Sie den Bescheid über die Zulassung/Ablehnung für Ihre Bewerbung ab. Erst im Falle der Zulassung melden Sie sich innerhalb der Frist für die Annahme des Masterstudienplatzes unter Abgabe der Annahmeerklärung und Zahlung des Semesterbeitrags zurück.
Ich schließe gerade das Studienkolleg, bzw. den Deutschkurs ab und habe ich für einen Wechsel ins Fachstudium beworben.
Sobald Sie den Zulassungsbescheid für das Fachstudium erhalten, melden Sie sich durch Zahlung des regulären Beitrages ohne Säumnisgebühren zurück.