An der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) haben Sie die Möglichkeit, Ihr Studium mit einem Auslandsaufenthalt zu bereichern. Lernen Sie nicht nur andere Kulturen und interessante Menschen kennen, sondern sammeln Sie wertvolle Erfahrungen, die Ihren persönlichen Horizont erweitern. Wir versorgen Sie mit wichtigen Informationen und unterstützen Sie bei der Planung Ihres individuellen Auslandsaufenthaltes.
Nichts wie los – Entdecken Sie die Welt!
Egal ob Studium, Praktikum oder Forschungsreise, ob strukturiertes Austauschprogramm oder „Ausland auf eigene Faust“: Die JGU bietet eine Vielzahl an Förderungsmöglichkeiten an.
Nutzen Sie die Gelegenheit, Auslandserfahrungen zu sammeln. Flexibel, frei in der Zielwahl und passend zum Studium – einen besseren Zeitpunkt finden Sie nicht wieder. Stöbern Sie in unserem Angebot und finden Sie das Programm, das am besten zu Ihnen passt. Für alles Weitere beraten wir Sie gerne.
Ein oder zwei Semester Auslandsstudium sind nicht genug? Dann ist vielleicht ein internationales Studienprogramm das Richtige für Sie. Hier absolvieren Sie einen Teil des Studiums regulär im Ausland und erwerben dadurch oft sogar zwei Studienabschlüsse.
Sie sollten in Ihrem Studium an der JGU schon Fuß gefasst haben, bevor Sie einen Auslandsaufenthalt antreten. In manchen Studienordnungen sind auch Zeitfenster für Auslandsaufenthalte in der Studienordnung vorgegeben – z.B. Wahlpflichtkurse im 4. oder 5. Semester. Und falls Ihnen die Anerkennung wichtig ist: Ob Kurse aus Auslandsstudium, das Praktikum oder die Sprachassistenz im Ausland Ihnen hier für Ihr Studium angerechnet werden können, darf ausschließlich Ihre Studienfachberatung entscheiden. Mit Ihren Studienfachberater*innen können Sie auch besprechen, wann ein Auslandsaufenthalt besonders günstig für Sie wäre.
Fangen Sie auf jeden Fall rechtzeitig mit der Planung Ihres Auslandsaufenthalts an und erkundigen Sie sich rechtzeitig nach den Bewerbungsfristen. Denken Sie auch daran, dass unterschiedliche Programme unterschiedliche Bewerbungsfristen haben. Bei den meisten Stipendienprogrammen kann man sich frühestens im 2. Bachelor-Semester bewerben.
Studieren Sie im Bachelor, empfiehlt sich ein Auslandsaufenthalt ab dem dritten oder vierten Semester. Zu diesem Zeitpunkt haben Sie bereits einen groben Überblick über das Forschungsfeld Ihres Faches und können abgeschlossene Kurse und Noten vorweisen. Ein späterer Aufenthalt ist auch denkbar, wenn Sie z.B. im Ausland Material für Ihre Bachelorarbeit sammeln möchten.
Auch während des Masters können Sie einen Auslandsaufenthalt durchführen, z.B. um Auslandserfahrungen zu sammeln oder Material für Ihre Masterarbeit zu erhalten. Den Zeitpunkt können Sie je nach Masterstudiengang individuell wählen.
Der Zeitpunkt für einen Auslandsaufenthalt während Ihrer Promotion ist stark davon abhängig, welchen Zweck Sie mit diesem erfüllen möchten: Datenerhebungen, Teilnahme an Konferenzen, Vorstellung oder Beratungen über vorhandene Forschungsergebnisse? Letztendlich gestaltet sich Ihr Aufenthalt individuell und sollte mit Ihren Betreuer*innen abgesprochen werden.
Während des Staatsexamens können Sie mit einem Auslandsaufenthalt Ihre Sprachkenntnisse vertiefen oder einen Schwerpunkt auf internationale Inhalte setzen. Auch lohnt es sich, die Zeit zu nutzen, um Daten für Ihre Examensarbeit zu erheben. Ein Auslandsaufenthalt ist beispielsweise nach dem ersten oder zweiten Staatsexamen möglich, dies hängt von Ihrem individuellen Studienverlauf ab. Insbesondere in den Studiengängen Jura und Medizin ist ein Auslandsstudium während des Staatsexamens möglich.
Sicherlich machen Sie sich Gedanken darüber, wie Sie einen Auslandsaufenthalt finanzieren können. In vielen Fällen können Sie von finanzieller Unterstützung durch Stipendienprogramme profitieren. Damit Sie unabhängig von Ihrem finanziellen Hintergrund die Chance wahrnehmen können, im Ausland zu studieren, bietet die JGU einige Stipendienprogramme sowie Beratungen zu Finanzierungshilfen an, je nach Art des Auslandsaufenthaltes und Studienfortschritts gibt es unterschiedliche Fördermöglichkeiten.
Bei der Auswahl Ihres Ziellandes sollten Sie bedenken, dass Sie sprachlich in der Lage sein müssen, den Lehrveranstaltungen zu folgen und Klausuren/Hausarbeiten mitzuschreiben bzw. im Praktikum mitzuarbeiten. Wählen Sie also ein Zielland aus, dessen Landessprache Sie zumindest in Grundkenntnisse beherrschen. Auch wenn z.B. Kurse in englischer oder deutscher Sprache angeboten werden, ist es wichtig, dass Sie im Alltag mit Ihren Mitmenschen kommunizieren können. Sprachkenntnisse der Unterrichts- bzw. Arbeitssprache sind allerdings noch wichtiger: Wenn Sie für ein Studium ins Ausland gehen, werden Ihnen bereits vorhandene ausreichende Sprachkenntnisse dabei helfen, Vorlesungen zu folgen und Studienleistungen abzulegen.
Sie möchten erst noch Ihre Sprachkenntnisse verbessern? Das Internationale Studien- und Sprachenkolleg (ISSK) der JGU bietet kostenlose Sprachkurse für viele moderne Fremdsprachen auf unterschiedlichen Sprachniveaus an.
Alternativ können Sie einen Sprachkurs im Ausland belegen.
Wählen Sie ein Zielland aus, dessen Landessprache Sie zumindest in ihren Grundkenntnissen beherrschen. Auch wenn z.B. Kurse in englischer oder deutscher Sprache angeboten werden, ist es wichtig, dass Sie im Alltag mit Ihren Mitmenschen kommunizieren können. Sprachkenntnisse der Unterrichts- bzw. Arbeitssprache sind allerdings noch wichtiger: Wenn Sie für ein Studium ins Ausland gehen, werden Ihnen zuvor erworbene ausreichende Sprachkenntnisse dabei helfen, Vorlesungen zu folgen und Studienleistungen abzulegen.
Das gewünschte oder benötigte Sprachniveau fehlt noch? Unsere allgemeinen Sprachkurse für Studierende schaffen Abhilfe. Das Internationale Studien- und Sprachenkolleg (ISSK) der JGU bietet kostenlose Sprachkurse für viele moderne Fremdsprachen auf unterschiedlichen Sprachniveaus an.
Alternativ können Sie einen Sprachkurs im Ausland belegen.
Je nachdem, für welches Zielland Sie sich entscheiden, gelten unterschiedliche Bestimmungen bezüglich eines Visums. Wenn Sie als EU-Bürger*in in ein anderes EU-Land einreisen möchten, müssen Sie sich keine Gedanken über ein Visum machen, der Personalausweis genügt dann.
In Länder außerhalb der EU können Sie möglicherweise nur mit einem gültigen Visum einreisen. Informieren Sie sich rechtzeitig auf den Webseiten des Auswärtigen Amtes über aktuelle Einreisebestimmungen, dort finden Sie ausführliche Informationen.
Bitte bedenken Sie, dass die Beantragung eines Visums einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Daher sollten Sie Ihren Antrag frühzeitig stellen, um Verzögerungen bei Ihrer Einreise zu vermeiden. Eventuell benötigen Sie hierfür einen Nachweis über Ihre Zulassung zum Studium im Ausland. Dieser kann Ihnen von der JGU oder von Ihrer Gastuniversität ausgestellt werden.
Für einen längeren Aufenthalt im Ausland benötigen Sie in einigen Ländern eine Aufenthaltserlaubnis. Diese stellt sicher, dass Sie nach Ihrer Einreise auch in Ihrem Zielland leben dürfen. Bei Fragen zu diesen Formalitäten wenden Sie sich an Ihre Gastuniversität.
Bevor Sie die Reise in Ihr Zielland antreten, können Sie sich bereits um Ihre Unterbringung kümmern. Einige Universitäten bieten Plätze im Wohnheim für ausländische Studierende an, diese sind jedoch begrenzt. Je früher Sie sich bewerben, desto besser stehen Ihre Chancen auf einen Platz im Wohnheim.
Für Ihre Zeit im Ausland können Sie sich alternativ eine Wohnung oder ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft mieten. Häufig empfiehlt Ihnen Ihre Gastuniversität Webseiten für die Wohnungssuche. Wenn Sie vor dem Beginn ihres Auslandsaufenthaltes ihre Unterkunft buchen, sind Sie meist verpflichtet, eine Kaution im Voraus zu überweisen.
Je nach Zielland können die Preise sowie die Anzahl der verfügbaren Wohnungen stark variieren. Daher kann es hilfreich sein, sich frühzeitig um Ihre Unterbringung zu kümmern.
Ob Sie ein Bankkonto in Ihrem Zielland eröffnen müssen oder nicht, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Welche Zahlungsmethode erlaubt Ihr*e Vermieter*in? Erhebt Ihre Bank Gebühren für Transaktionen im Ausland? Informieren Sie sich bei Ihrer Bank über Ihre Möglichkeiten im Zielland und damit zusammenhängende Kosten.
Bei Ihrem Aufenthalt im Zielland müssen Sie in der Regel einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz vorweisen. Oft fragt Ihre Gastuniversität vor Beginn des Semesters nach einem Nachweis über Ihre Krankenversicherung. In den Ländern der EU und einigen weiteren europäischen Staaten sind Sie mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) ausreichend versichert.
Da diese jedoch nur die Grundversorgung der im Gastland zur Verfügung stehenden Leistungen abdeckt, kann es sich lohnen, zusätzlich eine private Reisekrankenversicherung abzuschließen, um weitere medizinische Leistungen abzudecken. Beachten Sie dabei bitte, dass eine Reiseversicherung vor Antritt Ihres Auslandsaufenthalts abgeschlossen werden muss. Wenn Sie für Ihr Zielland ein Visum beantragen, wird häufig ein Nachweis über eine Krankenversicherung gefordert.
Zusätzlich zu einer Krankenversicherung gibt es weitere Versicherungen, die für Sie nützlich sein können. Private Haftpflicht- und Unfallversicherungen gelten häufig auch im Ausland und bewahren Sie vor finanziellen Schäden.
Die Haftpflichtversicherung deckt Körperverletzungen oder Sachschäden ab, die Sie anderen zufügen. So versichern Sie sich für Fälle, in denen Ansprüche aus unabsichtlich verursachten Schäden entstehen könnten.
Mit einer Unfallversicherung können Sie sich gegen die finanziellen Folgen von Unfällen absichern, die Ihnen im Ausland zustoßen. Informieren Sie sich vor Ihrem Auslandsaufenthalt bei Ihrer Gasthochschule und Ihrer Krankenversicherung, ob ein zusätzlicher Versicherungsschutz notwendig ist.
Sie können sich unter bestimmten Vorraussetzungen beurlauben lassen, sollten sich aber vorher über die Modalitäten informieren! Wenn Sie für mindestens drei Monate zu einem studienrelevanten Auslandsaufenthalt verreisen, können Sie sich auch das Semesterticket vom AStA erstatten lassen. Weiterführende Informationen sind hier zu finden.
Die Anerkennung der im Ausland belegten Kurse kann erst nach der Rückkehr erfolgen, aber Sie sollten sich schon in der Planungsphase bei Ihrer Studienfachberatung erkunden, welche Kurse Ihnen unter welchen Bedingungen angerechnet werden können. Unabhängig von der Anerkennungen können Sie an der Gasthochschule auch Kurse belegen, die hier so nicht angeboten werden, für Ihr Studium bzw. Ihren Berufswunsch aber relevant sind.
Anerkennung
Ob Studium, Praktikum oder Sprachassistenz: Die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen in einem Studiengang, den Sie an der JGU abschließen werden, wird von der Studienfachberatung des jeweiligen Fachs vorgenommen. In den Rechtswissenschaften und der Medizin sind die jeweiligen Prüfungsämter zuständig.
Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse
Soll ein im Ausland erworbener Hochschulabschluss zum Weiterstudium an der JGU anerkannt werden, finden Sie weitere Informationen hier.
Notenumrechnung bei der Anerkennung
Das Notensystem an ausländischen Hochschulen unterscheidet sich in der Regel vom Notensystem in Deutschland. Wenn Noten übernommen werden sollen, müssen diese daher umgerechnet werden. Für die Umrechnung gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Bitte informieren Sie sich bei den zuständigen Studienfachberatungen, ob eine Umrechnung gemäß der jeweiligen Prüfungsordnung stattfindet (z.B. in den Mainz-Dijon-Studiengängen oder in Jura) oder ob die Umrechnung anhand von Notenverteilungsskalen gemäß ECTS-Leitfaden erfolgt.
- B. A. Mainz-Dijon
- B. Ed. Mainz-Dijon
- Deutsches und Französisches Recht (Auslandbüro Jura)
- European Studies
- International Master Sociolinguistics and Multilingualism
- Magister Deutsches und Ausländisches Recht
- M. A. Mainz-Dijon
- Sports Ethics and Integrity
Eine Notenverteilungsskala gibt Auskunft über die statistische Verteilung der Noten in dem vom Studierenden besuchten Studienfach. Sofern von der ausländischen Hochschule eine geeignete Notenverteilungsskala vorliegt, erfolgt die Notenumrechnung anhand des Vergleichs der beiden Skalen. Bitte fragen Sie vor Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes in Ihrem Fach bzw. bei den für die Anerkennung zuständigen Stellen nach, ob für Ihr Studienfach an Ihrer Gasthochschule eine solche Einstufungstabelle vorliegt. Sollte keine Tabelle vorliegen, erkundigen Sie sich bitte während Ihres Aufenthaltes an der Gasthochschule nach einer solchen.
Für die Studienfächer der JGU wird die Notenverteilungsskala auch auf der offiziellen Leistungsübersicht abgedruckt, die Sie im jeweils zuständigen Studienbüro erhalten.
Können die ausländischen Noten nicht nach anderen festgelegten Grundsätzen umgerechnet werden, dann sollte die Umrechnung anhand der modifizierten bayrischen Formel erfolgen. Für die Anwendung der Formel werden die höchste zu erreichende Note (Nmax) und die niedrigste Bestehensnote (Nmin) des ausländischen Notensystems benötigt. In vielen Fällen befindet sich die Beschreibung des ausländischen Notensystems auf dem Transcript of Records der ausländischen Gasthochschule.
Einblicke in das Leben in fremde Länder und Kulturen aus der Sicht von Studierenden erhalten Sie auf der Webseite von Studieren Weltweit.
Schauen Sie vorbei und lassen Sie sich inspirieren!
Hinweis: Hier sollen häufig gestellte Fragen beantwortet werden – die Liste ist allerdings noch nicht vollständig. Vorschläge zur Ergänzung der Liste können Sie gerne an europa@international.uni-mainz.de schreiben. Weitere Informationsquellen finden Sie auch auf der Liste der Anlaufstellen an der JGU zu Ihren Fragen zum Ausland (barrierefreie Version erhältlich von europa@international.uni-mainz.de).
In der Regel bieten Unis ihre Kurse hauptsächlich in der Landessprache an (mit Ausnahme einiger Partnerunis, z.B. bei Erasmus+) – und wenn sie Kurse auf Englisch anbieten, sind diese manchmal auf bestimmte Fächer oder Austausche beschränkt oder kostenpflichtig. Wenn Sie die Landessprache nicht auf Hörsaalniveau beherrschen, sollten Sie sich bei der Wahl der Zielhochschule auf das englischsprachige Ausland konzentrieren – dazu gehören aber neben UK, USA und Australien auch Irland, Kanada, Neuseeland und auch Malta. Tipps für die Uni-Wahl finden Sie auf der Seite Studium im Ausland.
Nein, Sie können sich nicht für die Partnerschaften von Erasmus+ anderer Fächer bewerben, aber Sie sind auch nicht auf Erasmus+ beschränkt: erstens hat die JGU noch andere Partnerhochschulen und zweitens gibt es auch sogenannte Individualstipendien, z.B. bei Promos oder DAAD, bei denen man sich die Zielhochschule selbst aussuchen kann und muss.
Partnerunis der JGU bieten Ihnen oft erleichterte Bewerbungsbedingungen und eine Studiengebührenerlass (oder Teilerlass). Aber natürlich können Sie Ihre Wunschuni frei wählen – und mit Individualstipendien wie z.B. Promos oder DAAD oder Fulbright können Sie auch einen Aufenthalt an einer Nicht-Partneruni finanzieren!
Achten Sie bei der Zielwahl bitte darauf, was die Bewerbungsbedingungen an Ihrer Wunschuni sind, wie hoch die Studiengebühren sind und ob diese Hochschule auch außerhalb von Kooperationsverträgen Austauschstudierende aufnimmt. Mehr Tipps zur Zielwahl finden Sie unter Studium im Ausland.
Nicht wirklich – Sie können im Ausland z.B. Kurse / Pflichtveranstaltungen belegen, die Ihnen nach der Rückkehr angerechnet werden. Klären Sie am besten in der Planungsphase schon ab, was Ihnen nach der Rückkehr angerechnet werden kann. Aber natürlich können Sie auch erweiternde Kurse belegen, Forschung für Ihre Abschlussarbeit durchführen oder ein Praktikum absolvieren. Und wenn der Auslandsaufenthalt kein Pflichtaufenthalt ist (wie z.B. bei vielen Lehramtsstudiengängen), dann können Sie sich u.U. auch an der JGU beurlauben lassen.
Nicht nur – dann müssten Sie als Bewerbung ja nur eine Leistungsübersicht einreichen. Ja, Noten sind wichtig, aber Ihre Motivation spielt eine große Rolle (Warum möchte ich an dieser Uni studieren? Was bringt mir das Auslandsstudium oder -praktikum für mein weiteres Studium, meine Berufsabsichten?), aber auch Ihr außerfachliches Engagement ist wichtig und gehört unbedingt im Lebenslauf erwähnt! Was Sie bei der Bewerbung beachten sollten, können Sie unter Bewerbung im Ausland nachlesen.
Nein – das Auslandsstudium soll für Ihr Studium an der JGU relevant sein, aber Sie können auch Kurse belegen, die z.B. Ihr Spezialgebiet vertiefen oder so an der JGU gar nicht angeboten werden. Sie müssen noch nicht mal ausschließlich Ihr Kernfach studieren – vielleicht gibt es ja fachverwandte Kursangebote an Ihrer Wunschhochschule oder Kurse, die eines Ihrer Fächer erweitern?
Im Prinzip schon – Sie müssen dann aber in der Lage sein, das Auslandsstudium zu finanzieren, und dem stehen in manchen Ländern die hohen Studiengebühren im Weg. Informieren Sie sich auf der Website Ihrer Wunschuni über die Höhe der Studiengebühren (engl. „tuition“) und sonstigen Kosten. Wenn Sie sich für 1-2 Austauschsemester bewerben wollen, stellen Sie in Ihrer Bewerbung von vornherein klar, dass Sie nur einen zeitweiligen Aufenthalt an der Gasthochschule planen bzw. dort keinen Studienabschluss anstreben, weil Sie als non-degree-seeking student z.T. geringere Studiengebühren zahlen müssen und/oder ein vereinfachtes Bewerbungsverfahren durchlaufen können.
Ja, natürlich. Bei etlichen Programmen können Sie im Bachelor ins Ausland gehen und sich dann im Master noch mal bewerben (z.B. bei Erasmus+ oder Promos). Sie können sich auch z.B. nach dem Auslandsstudium noch für ein Praktikum oder einen Sprachkurs bewerben.
Sie können uns gerne ansprechen oder alternativ auf den folgenden Seiten informieren:
1. Unter www.auswaertiges-amt.de finden Sie unter „Sicher Reisen“ Portraits aller Länder weltweit, die auch gesellschaftliche Themen und Sicherheitsfragen ansprechen.
2. Informieren Sie sich bei ilga.org über die Rechtslage in Ihrem Zielland.
3. Schauen Sie auf der Website Ihrer Gastuniversität, ob es dort Studierendeninitiativen gibt, die Sie ansprechen.
4. Suchen Sie im Internet nach Erfahrungsberichten zu Ihrem Ziel, die vielleicht relevante Hinweise enthalten, und nach Blogs wie z.B. den Gay Travel Index.
Die Präsentationen vergangener Veranstaltungen werden hier als PDFs zum Downloaden bereitgestellt (barrierefreie Version per Mail erhältlich).
Nutzen Sie unser Beratungsangebot und kontaktieren Sie uns gerne bei Fragen.